Hallo,
habe mal eine Frage, gesetzt den Fall ein Kunde geht in eine Bank um dort Geld zu wechseln, der Angestellte verzählt sich und gibt ihm (sagen wir) 200 Euro zu viel heraus, muss er das Geld zurückgeben, wenn er es merkt, oder liegt die Schuld beim Bankangestellten?
Danke
Die Bank hat Anspruch auf Rückzahlung. Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, darauf hinzuweisen.
Hallo Waldmeister,
Wie gross war denn der Betrag, wenn das Wechselgeld 200 € zuviel ist???
unvorstellbar.
Moralisch gesehen, ist ja so ein Bankangestellter auch nur ein Mensch und macht Fehler. Also den Fall klären. Sein Dank ist Dir gewiss.
Wenn Du aber meinst das Geld gehört Dir, dann gehe aus der Bank und behalte das Geld. Wenn es Dich glücklich macht.
Dem Bankangestellten würde es schwer fallen, nachdem Du die Bank verlassen hast, zu beweisen, dass er Dir 200 € zuviel gegeben hat.
Gruss vom Canadier
Hallo.
>Dem Bankangestellten würde es schwer fallen, nachdem Du die Bank >verlassen hast, zu beweisen, dass er Dir 200 € zuviel gegeben hat.
Vermutlich nicht, da es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Videoaufzeichnung der gesamten Transaktion gibt.
Gruß
Christian
Danke, das wollte ich wissen.
Gruss
Hallo Christian,
sollte es tatsächlich eine so aussagekräftige Videoaufzeichnung geben? Was bezweifelt werden darf. Erstens steht der Angestellte oder der Kunde im Weg und dann ist so eine Videoüberwachung nicht gerade hochauflösend.
Unabhänig davon bezweifle ich das die Bank so ein Video einfach mal so verwenden darf. Da bedarf es vermutlich einer Straftat, die hier ja nicht vorliegt.
Aber das wissen die Rechtgelerten sicher besser als ich.
Gruss
vom Canadier
Guten morgen,
sollte es tatsächlich eine so aussagekräftige
Videoaufzeichnung geben? Was bezweifelt werden darf. Erstens
steht der Angestellte oder der Kunde im Weg und dann ist so
eine Videoüberwachung nicht gerade hochauflösend.
genau.
Unabhänig davon bezweifle ich das die Bank so ein Video
einfach mal so verwenden darf. Da bedarf es vermutlich einer
Straftat, die hier ja nicht vorliegt.
Natürlich darf das Institut ihre Videobänder für diesen Zweck verwenden (auch wenn es nicht viel bringen wird), auch ohne Straftat. Allerdings läge zumindest der Verdacht auf eine vor: Betrug.
Gruß
Christian