angenommen ein Arbeitgeber kündigt seinem Arbeitnehmer. Das Einwurfeinschreiben landet am 31.07.10 (Samstag) im Briefkasten des AN. Er nimmt den Brief jedoch erst am Montag 02.08. aus dem Briefkasten heraus und erhält Kenntnis davon.
Bei einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende ist die Kündigung wann wirksam? Zum 30.08. oder 31.09.???
nein die Frist soll sich nicht verlängern, weil der AN erst am Montag die Post raus hat, ich habe im Internet Artikel gefunden wonach es Fälle gibt, da gilt der Brief erst am Montag als zugestellt. Der Samstag „zählt“ wohl nicht richtig.
unabhängig von der bereits beantworteten Ursprungsfrage:
Briefkasten ist Privatssphäre, mit Einwurf ist die Zustellung
beendet.
Die Zustellung spielt keine Rolle, es kommt darauf an, dass das Schreiben in den Machtbereicht des Empfängers gerät.
Und diesbezüglich ist Deine Antwort so pauschal falsch, mit der Zustellung muss die Sache noch längst nicht beendet sein.
Man hat genauso Pech, wenn man im Urlaub ist und dann eine
Mahnfrist verpasst.
Zu meinem vorvorletzten Posting. Das Zustellung mit Einwurf in den Briefkasten endet (zumindest beim normalen 0,55 Euro Brief) und das versäumtes Briefkasten checken weil man im Urlaub war auf die eigene Kappe geht.
Hier sei mal die Sache mit einer Beweisführung außen vor gelassen, rein theoretisch.
Jetzt ver-rennst Du dich aber. „Zustellung“ und „fristgerechte Zustellung“ ist nicht das gleiche. Selbst, wenn ich den Brief um 24 Uhr einwerfe, ist der Zustellungsvorgang (über den ihr hier streitet) damit trotzdem beendet, sonst müsste ich den Briefkasten wieder aufbrechen oder abreißen und mit nach Hause nehmen, um einen erneuten Zustellungsversuch des gleichen Briefes vornehmen zu können, bzw den Zustellungsvorgang zu verlängern.
Jetzt können wir das ad absurdum führen und überlegen, wie das ist, wenn der AN um 17.00 seine Kü in den Firmenbriefkasten wirft. Um 18.00 liest er bei w-w-w daß er aufgrund der Eigenkü eine 12wöchige Sperre beim ALG 1 bekommt. Um 19.00 schraubt er daraufhin den Firmenbriefkasten ab, gießt ihn mit Beton voll und versenkt ihn im Moselbacher See um die Ecke. Wann war die Zustellung beendet? Wurde sie überhaupt beendet? :d)
Trotzdem war die Aussage, daß eine Zustellung mit dem Einwurf in den Briefkasten endet in dieser Pauschalität sicherlich angreifbar. Das ist durchaus manigfaltiger zu sehen: http://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung
Bei dem Hinweis auf Fristen hast Du natürlich Recht.
Zauberwort: „restitutio in integrum“
Gruß,
LeoLo
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Jetzt ver-rennst Du dich aber. „Zustellung“ und „fristgerechte
Zustellung“ ist nicht das gleiche. Selbst, wenn ich den Brief
um 24 Uhr einwerfe, ist der Zustellungsvorgang (über den ihr
hier streitet)
Nicht wirklich, denn hier /t/zu-wann-gekuendigt/6005072/6
habe ich bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Kündigung nicht mit der Zustellung erledigt sein muss.
Jetzt können wir das ad absurdum führen und überlegen, wie das
ist, wenn der AN um 17.00 seine Kü in den Firmenbriefkasten
wirft. Um 18.00 liest er bei w-w-w daß er aufgrund der Eigenkü
eine 12wöchige Sperre beim ALG 1 bekommt. Um 19.00 schraubt er
daraufhin den Firmenbriefkasten ab, gießt ihn mit Beton voll
und versenkt ihn im Moselbacher See um die Ecke. Wann war die
Zustellung beendet? Wurde sie überhaupt beendet? :d)
Coole Idee
Bei dem Hinweis auf Fristen hast Du natürlich Recht.
Ich dachte da an Dinge, wie tarifliche Kündigungsfristen von 4 Monaten zum Quartalsende oder so…