Hallo!
Ich bin 24 und seit 2 Jahren Berufsunfähig. Meine Versicherung schickt mich jetzt zu einem Gutachten bevor sie zahlt. Nun hat mir aber der Arzt gesagt was er alles mit mit machen will und diese Untersuchungen sind für mich völlig nutzlos. Ich bin Nierenkrank und er will Blasenspiegelungen etc. durchführen also ein völlig anderer Bereich. Kann ich mich weigern? Ich habe einen ganzen Ordner mit Untersuchungsergebnissen und will mich weigern z.B. wenn er mich röntgen will oder diese Spiegelung die völlig unsinnig ist und mir nur noch zusätzlich Schmerzen bereitet.
Kann ich das?
LG; Lisa
Hallo,
können schon, aber ob es sinvoll ist ist eine andere Frage… Nimm auf jeden Fall deine Unterlagen mit evtl ist ein Röntgen gar nicht nötig
Hallo,
das ist schwer zu beantworten. Es besteht eine Mitwirkungspflicht, also musst Du zur Untersuchung gehen. Und der Arzt entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen.
Da muss man wohl mitmachen. Nur wenn die Untersuchung völlig unsinnig ist kann man sich verweigern.
Gruß
Andreas
Hallo,
geht es um eine private Berufsunfähgikeitsversicherung? Falls ja, solltest Du im Vertrag bzw. im Tarifwerk die sogenannte „Arztanordnungsklausel“ suchen!
http://www.cecu.de/513+M5b14de04899.html
Gruß
CM
Hallo Lisa,
wenn Du möchtest, dass die Versicherung BU-Rente zahlt, kannst Du Dich grundsätzlich nicht verweigern. Die Untersuchung mag für Dich medizinisch nutzlos sein, nicht aber für die Versicherung, die sich einen konreten Überblick über Ausmaß und Prognose Deiner Erkrankung verschaffen will.
Natürlich hat die Blase mit den Nieren zu tun. Sie ist das Ausscheidungsorgan für die Abbauprodukte der Niere und steht somit in direktem Zusammenhang.
Was eventuell akzeptiert würde, wären Untersuchungsergebnisse und Röntgenbilder neueren Datums. Falls Du diese nicht hast, hilft nur Augen zu und durch. Ja, eine Blasenspiegelung ist nicht angenehm, aber mann kann sie als Frau gut überstehen, weil das Leitungssystem einfach kürzer ist. Und was die Röntgenaufnahme betrifft, würde ich an Deiner Stelle wirklich abwägen: 1 x Strahlenbelastung und Versicherungsleistungen oder nicht Röntgen = kein Geld.
Viele Grüße
Maralena
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
„Arztanordnungsklausel“ suchen!
Hat damit nichts zu tun, sondern sieh mal nach „Mitwirkungspflichten“, z.B. hier in §4(2) und §8 http://www.gdv.de/Downloads/allg_Bedingungen_LV/BUZ…
.