Wir sind kurz davor eine Immobilie zu kaufen. Es stehen aber noch Gespräche mit der Bank an.
Ohne diese Zusagen können wir natürlich keine Immobilie kaufen. Da Aufgrund eines Angebotes die Zeit etwas drängt stört mich die Unterschrift die ich leisten sollte für einen Kaufanwärter Vertrag.
Wenn die Finanzierung nicht steht, können wir nichts kaufen / bezahlen.
Zu was verpflichtet mich dieser Kaufanwärter Vertrag? Ich habe leider nur ein paar Anworten im Netz gefunden welche mich nicht gerade erleuchten.
Von „Beim einfachen Maklerauftrag besteht gemäß der gesetzlichen Regelung keine Verpflichtung des Maklers zum Tätigwerden. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht nur im Erfolgsfall.“
Über „Jede Verpflichtung zum Kauf einer Eigentumswohnung erfordert die notarielle Beurkundung
des Vertrags. Dies gilt auch, wenn nur ein Vorvertrag oder ein Kaufanwärtervertrag abgeschlossen werden soll. Der Kaufanwärtervertrag ist
eine einseitige Erwerbsverpflichtung des Käufers. Der endgültige Kaufvertrag und damit eine
Verpflichtung des Verkäufers entsteht erst dann,
wenn dieser das in dem Kaufanwärtervertrag liegende Kaufangebot des Käufers ausdrücklich annimmt.“
Naja, BIN ich dann zum Kauf verpflichtet? BIN ich dann zur Provision verpflichtet auch wenn ich vorab gesagt habe das ohne Finanzierungs OK der Bank nichts laufen wird?
Danke für die Infos!
„Kaufanwärtervertrag“, den Begriff habe ich in D ja noch nie gehört. M.W. heißt das Ding immernoch Vorvertrag (oder hier not. Kaufangebot) und hat, wie du richtig beschreibst, nur mit notarieller Beglaubigung Rechtswirksamkeit.
Alles andere kann man sich sparen: http://immo-wiki.com/index.php/wissen/kaufvertraege-…
Egal ob Vorvertrag oder Kaufvertrag, den du m.E. genauso gut gleich schließen könntest, dein Problem der ausstehenden Finanzierungszusage kannst du über eine so genannte „aufschiebende Bedingung“ lösen. (der KV soll nur zustande kommen wenn …).
Der/ein Notar kann/wird dich da zuverlässig beraten.
Provision wird nach dem Gesetz grundsätzlich nur im Erfolgsfall fällig (aber vorsicht, abweichende Vereinbarungen sind möglich). Will heißen, kommt der Vertrag nicht zustande (wird die aufschiebende Bedingung nicht erfüllt) ist auch keine Prov. fällig.
Und nun noch das unweigerliche hier: Dies ist keine Rechtsberatung, die nur RA/Notare erteilen dürfen. Der Beitrag stellt lediglich meinen Kenntnisstand dar.
Leider ist es nicht möglich, aus der Ferne diesen Kaufanwärter-Vertrag zu beurteieln. Hierzu müsste man den Vertrag genauestens unter die Lupe nehmen. Es kommt ganz einfach darauf an, was Sie genau individualvertraglich vereinbaren.
Ok, das hört sich ja generell schon mal super an. Da es aber noch Vorverhandlungen sind wollte ich mir die Kosten eines Notars noch sparen.
Es gibt ein (noch) unausgefülltes Feld in diesem Kaufanwärter/Maklervertrag welches „Besondere Vereinbarung“ heisst. Ich denke ich werde dort die Provisionsverpflichtung und Kaufverpflichtung „nur bei erfolgreicher Finanzierung“ festschreiben lassen.
Ich hätte noch einen Scan von den „Allgemeinen Vertragspflichten“ aber leider kann ich hier dieses nicht anhängen.
Danke für die Infos soweit.