Zu wehr setzen gegen Pfändungs-/Überweisungsbeschl

Hallo,

mal eine allgemeine Frage. Kann man sich gegen einen solchen zur wehr setzen oder ist man als Privatperson dagegen machtlos ?

Gibt es zumindest Möglichkeiten wie man das ganze hinauszögern kann (Einsprüche …?)

wenn ja wie ?

Danke im Vorraus

Literatie

Hallo,
die einfachste Möglichkeit ist es, seinen Verbindlichkeiten nachzukommen.
Es hat sicher Rechnungen und Mahnungen gegeben, bevor der Beschluss erwirkt wurde- da hätte man gegen angehen können.
Danach kommt der Mahnbescheid - gegen den kann man auch vorgehen und sollte die Frist nicht verstreichen lassen, ohne was zu tun.
Dann kommt der Vollstreckungsbescheid - gegen den kann man auch Rechtsmittel einlegen, allerdings mit Aussicht auf Erfolg nur, wenn man sich vorher schon mal gerührt hat.
Nun, wo das Kind in den Brunnen gefallen zu sein scheint, bleibt einem nur noch, beim Gerichtsvollzieher oder beim Gläubiger „gut Wetter“ zu machen und Ratenzahlung zu vereinbaren - die man dann auch gefälligst einhalten sollte.

Oder die Schuldnerberatung aufsuchen und den Weg der Privatinsolvenz gehen.

Gruß
HaWeThie

Schöner Aufsatz, aber leider Thema verfehlt, 0 P.
Huhu!

Das ist ja alles richtig, was Du schreibst, aber bei einem PfÜB geht es nicht um eine Sach-, sondern um eine Forderungspfändung. Da beschränkt sich die Arbeit des Gerichtsvollziehers allenfalls darauf, dass er den Beschluss beim Pförtner abgibt - bei einer Bank, beim Arbeitgeber, beim Finanzamt oder sonst bei irgendwem, der dem Vollstreckungsschuldner Geld schulden könnte.

Natürlich gibt es gegen so etwas eine ganze Latte von echten und unechten Rechtsbehelfen, aber die lernt man nicht umsonst erst ganz am Ende der Referendarausbildung…

Bei einer Gehalts- oder Kontenpfändung zB sollte man zuallererst einen Pfändungsschutzantrag stellen, um das nötige Kleingeld zum Lebensunterhalt behalten zu dürfen.

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Hallo,
ist ein Pfüb wegen einer Forderung begründet und erlassen, hilft nur noch, sich mit dem Gläubiger bzw. deren Vertreter in Verbindung setzen (deren Daten aus dem Pfüb ersichtlich sind) und eine Regelung zu treffen - falls diese® dazu bereit sind.
Gruß, Eva

Nochmal dumm anfrag:
Hi
was ist falsch an meiner Grundaussage?
Ist es bei einem PfÜB nicht so, dass vorher gemahnt wird?
Da eröffnen sich doch für den Geschäftsmann ganz tolle möglichkeiten:
Statt erst langwierig einen Mahnbescheid und dann einen Vollstreckungsbescheid zu veranlassen gleich einen PfÜB…