Hallo,
laut Auskunft von Notaren ist für die Berechnung einer Grunderwerbssteuer das Datum der Rechtswirksamkeit eines notariellen Kaufvertrages über eine Immobilie ausschlaggebend.
Hierzu folgende Frage: In einigen Bundesländern wurde bereits bzw. wird zukünftig die Grunderwerbssteuer geändert (z.B. NRW ab 01.10.2011). Wird ein Kaufvertrag entsprechend vor diesem Stichtag abgeschlossen würde die alte Steuerhöhe abgerechnet.
Welcher Steuersatz wird denn bei Kaufverträgen angesetzt, die vor dem Stichtag abgeschlossen wurden, aber schwebend unwirksam sind - z.B. aufgrund einer ausstehenden vormundschaftlichen bzw. familiengerichtlichen Genehmigung? Gibt es hierbei zum Schutz der Käuferpartei Regularien (in NRW wurde die finale Information über einen steigenden Steuersatz erst im Sommer 2011 bekanntgegeben, welche Handhabe hat ein Käufer, der einen Kaufvertrag bereits im Frühjahr abgeschlossen hat)?
Vielen Dank für die Informationen.
Mit freundlichem Gruss,
B. Schlosser