Zu welchem Datum wird Einkommen angechnet (ALG2)

Ich habe ein Frage zu folgender Situation.
Wärend der Elternzeit des Vaters im Januar und Februar hat die Familie ALG2 beantragt und bewilligt bekommen, da die Mutter in dieser Zeit nur Teilzeit gearbeitet hat.
Das Elterngeld wurde aufgrund von diversen Verzögerungen erst im Februar ausgezahlt. Im Januar hatte die Familie kein Einkommen, da auch der Januarlohn der Mutter erst im Februar ausgezahlt wurde.
Das Jobcenter hat allerdings das Elterngeld als Einkommen im Januar angerechnet und auf Nachfrage schriftlich mitgeteilt, dass es keine Rolle spielt, wann das Geld tatsächlich geflossen ist, obwohl es für die Familie finanziell durchaus eine Rolle spielen würde.
Weiß jemand, ob das wirklich stimmt?
Danke für Ihre Antworten!

Hi,
das Zuflussprinzip in http://dejure.org/gesetze/SGB_II/11.html (bzw. zuvor in der ALG2-Verordnung geregelt) ist da ziemlich eindeutig.

Gruß
Ingo

Hallo,

je nachdem ist man aber besser gestellt, wenn das Elterngeld im Vormonat angerechnet wurde.

Es kann auch sein, dass es besser ist, wenn es erst im Zuflussmonat angerechnet wird.

Denn das Arbeitsentgelt für Febr. + die einmalige Einnahme im Febr. könnte ja dazu führen dass der Anspruch ganz weg fällt.
Wenn dem so wäre, müsste die einmalige Einnahme auf 6 Monate verteilt werden. § 11 Abs. SGB II.
(3) Einmalige Einnahmen sind in dem Monat, in dem sie
zufließen, zu berücksichtigen. Sofern für den Monat des
Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der
einmaligen Einnahme erbracht worden sind, werden sie
im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsan-
spruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist
die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs
Monaten gleichmäßig aufzuteilen und monatlich mit
einem entsprechenden Teilbetrag zu berücksichtigen.

hallo

grundsätzlich wird einkommen (was ja dann elterngeld wäre) mit dem zufussprinzip angerechnet. das heißt in dem monat, indem es auch wirklich aufs konto gekommen ist. am besten mal die §§ 11 SGB II und 30 SGB II ansehen…
wenn man sich unsicher ist, ob das alles seine richtigkeit hat mit der leistung, einfach widerspruch gegen den entsprechenden bescheid einreichen. das wird dann von der rechtsstelle des zuständigen jobcenters geprüft :smile: