Hallo,
wie das im Geschäft heißt, ist vollkommen egal - es kann „Angebot“, „Sale“, „Hibiskus“ oder auch „Echolot“ heißen - es handelt sich lediglich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Angebot macht der Käufer, indem er die Ware auf das Band legt („Ich möchte diese Ware zu dem angegebenen Preis kaufen“).
Wenn die Person an der Kasse dann die Ware einbongt, ist das Angebot angenommen und der Kaufvertrag zustande gekommen („Ich nehme das Angebot, dass du das kaufen willst, an.“).
Dass man danach noch was ändern kann („oh, ich hab nicht genug Geld dabei“ oder „Oh - ich hab mich wohl vergriffen“) und der Laden die Ware zurücknimmt, ist reine Kulanz.
Wenn beim Einbongen ein anderer Preis erscheint, als im Laden angegeben, gilt das Anbebot des Käufers als abgelehnt und der Verkäufer hat ein neues Angebot gemacht, dass wiederum der Käufer annehmen muss (oder auch nicht).
Gruß
HaWeThie