Zu welchem Zeitpunkt kommt ein Kaufvertrag im Supermarkt zustande?

Ich lege meine Warenauswahl in den Einkaufskorb.
Ich habe meine Waren im Supermarkt auf das Kassenband gelegt.
Die Kassiererin bongt/scannt die Waren.
Sie legt mir den Kassenzettel vor.
Ich bezahle den Betrag für die Waren.
Ich packe alles ein und verlasse den Supermarkt.

Ist der Kaufvertrag zustande gekommen, wenn ich gezahlt habe oder wenn die Verkäuferin die Ware gebongt/gescannt hat, also vor oder nach der Zahlung?

Bingo. Siehe:

Ich verstehe das richtig, dass mein Kaufangebot auf dem Kassenband dann als angenommen vom Verkäufer, der Kassiererin, gilt, wenn sie die Waren berechnet hat.
Wenn ich als Käufer jetzt die Zahlung verweigere, dann könnte sie, die Verkäuferin/Kassiererin, darauf bestehen, dass ich die Ware bezahle. Ist das richtig?

Hallo,
wie das im Geschäft heißt, ist vollkommen egal - es kann „Angebot“, „Sale“, „Hibiskus“ oder auch „Echolot“ heißen - es handelt sich lediglich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
Das Angebot macht der Käufer, indem er die Ware auf das Band legt („Ich möchte diese Ware zu dem angegebenen Preis kaufen“).
Wenn die Person an der Kasse dann die Ware einbongt, ist das Angebot angenommen und der Kaufvertrag zustande gekommen („Ich nehme das Angebot, dass du das kaufen willst, an.“).

Dass man danach noch was ändern kann („oh, ich hab nicht genug Geld dabei“ oder „Oh - ich hab mich wohl vergriffen“) und der Laden die Ware zurücknimmt, ist reine Kulanz.

Wenn beim Einbongen ein anderer Preis erscheint, als im Laden angegeben, gilt das Anbebot des Käufers als abgelehnt und der Verkäufer hat ein neues Angebot gemacht, dass wiederum der Käufer annehmen muss (oder auch nicht).

Gruß
HaWeThie

Nein, siehe Antwort von Hawethie

Daher die alternative, vor den Einbongen fragen, was das alles Kostet, damit wird der Kaufvertrag erst abgeschlossen wenn man die Gesamtsumme kennt und man mit der Summe einverstanden ist.

Auch ist das Fraglich, ob das Auflegen der Wahre nicht als Aufforderung verstanden werden kann, einen Preis vorzuschlagen. Auch dann wäre der Kaufvertrag erst bei Annahme des Käufers durch die Bezahlung (konkludente handlung) abgeschlossen.

das wäre keine alternative, sondern einfach nur lächerlich.

und das:

ist quatsch, denn der kaufvertrag gilt für jeden einzelposten.

genauso wie du mit:

ganz allein stehst. weil dies einfach nicht üblich ist, kann es auch kein konkludentes handeln sein. da muss schon eine zusätzliche (mündliche) erklärung dazukommen.

ja, siehe antwort von hawethie, die du offensichtlich nicht verstanden hast.

Ach ist das wieder schwierig mit Dir. Ließ noch mal den letzten Absatz von hawethie [Beitrag editiert - www Team]

ich lies. und im unterschied zu dir weiß ich auch, dass der sich gar nicht auf das bezog, auf das du geantwortet hast, sondern ein abgewandelter sonderfall ist.

[Beitrag editiert - www Team]

Letzten Absatz auch gelesen?

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