Kann mir jemand sagen in welchen Tarifbereich die Mitarbeiter von Spielotheken gehören. Im Gesetz wir häufig der Begriff Spiel- und Freizeitstätten benutzt. Ich finde allerdings weder einen Arbeitgeberverband noch eine Gewerkschaft bei der diese Begrifflichkeit auf taucht. Wäre schön wenn mir da jemand weiter helfen könnte. Danke
Wände Dich mal an Dein zuständiges Tarifregister - Amt!
Ich denke mal das es da keine Tarife gibt!
Ich weiß es aber nicht genau!
Gruß Critter
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hallo, könnte gastronomie sein.
Hallo,
„Spielhallen“ gehören zum Organisationsbereich von Ver.di im Fachbereich „Finanzdienstleistungen“.
http://branchen.verdi.de/
Allerdings dürfte der gewerkschaftliche Organisationsgrad gering sein. Da ist das Risiko groß, daß es überhaupt keinen TV gibt.
&Tschüß
Wolfgang
Hallo, karthan
leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten. Ich habe mich nur begrenzt mit dem für mich zutreffenden Arbeitsrechtsproblemen beschäftigt. Vielleicht rufst Du mal die „Verdi“ oder die IG Metall an. Da kannst Du sicher einen Hinweis bekommen. Telefonnummern sind über das Internet zu erfahren.
Wünsche Dir Erfolg bei der Klärung Deines Problems
Im Grundsatz ist die Gewerkschaft ver.di mit dem
Bereich Handel zuständig. Einen eigenen Tarifvertrag
gibt es nicht, da es keinen eigenen Arbeitgeberverband
gibt, der tariffähig wäre. In einigen Bundesländern
ist der Tarifvertrag Einzelhandel gültig, da er für
den Handel als allgemein gültig durch das zuständige
Ministerium erklärt wurde.
Kann mir jemand sagen in welchen Tarifbereich die
Mitarbeiter
von Spielotheken gehören. Im Gesetz wir häufig der
Begriff
Spiel- und Freizeitstätten benutzt. Ich finde
allerdings weder
einen Arbeitgeberverband noch eine Gewerkschaft bei
der diese
Begrifflichkeit auf taucht. Wäre schön wenn mir da
jemand
weiter helfen könnte. Danke
Danke für die Antwort.
Ich habe in der zwischenzeit mit der DEHOGA gesprochen. Die haben unter Ihren Mitgliedern einige Spielhallenbetreiber. Damit wäre dann der Tarifvertrag zwischen der DEHOGA und der Gewerkschaft NGG zu treffend. Dieser ist ebenfalls als Allgemein gültig erklärt worden. Ich habe auch eine Anfrage an das Bundesarbeitsministerum gestellt. Allerdings liegt hier noch keine Antwort vor.
hallo,…
die verspätete antwort tut mir leid.
aber zu tarifverträgen (offensichtlich Deutschland) kann ich hier aus österreich gar nichts sagen.
sorry
gerhard winter
keine Ahnung
aber Frage doch bei IHK nach