Zu wenig Alg II: zum Anwalt oder noch warten?

Hallo an alle erfahrene Leute,

ich habe eine Frage zu folgendem Problem mit dem Jobcenter:
Vom 01.12.2011 bis zum 27.02.2012 in Teilzeit arbeitete man als Paketzusteller (400-Euro-Job). Vor Jobantritt hatte man vom Jobcenter (JC) monatlich normalerweise insg. ca. 1.342 € (inkl. KdU) für „man“, Ehefrau sowie Sohn und Tochter (Bedarfsgemeinschaft (BG)). Nachdem man angefangen hatte, als Zusteller zu arbeiten, bezahlte das JC dann nur noch 1.102 €/Monat, also 240 € weniger. (Das ist ja auch verständlich, da man in dem Job laut Arbeitsvertrag monatlich ja 400 € hätte verdienen sollen.) Doch die Firma, bei der man als Zusteller angestellt war, zahlte nicht ein einziges Mal die vollen 400 €, sondern lediglich wie folgt:
– für Dezember '11: ca. 353 € (am 13.01.12)
– für Januar '12: ca. 347 € (am 13.02.12) und
– für Februar '12: ca. 313 €!
Am 27.02.2012 dann bekam man die Kündigung. Begründung des Arbeitgebers: Mit dem Vertrauensverhältnis zwischen „man“ und dem AG habe es nicht mehr zum Besten gestanden, weil „man“ wegen des permanent nicht in voller Höhe ausgezahlten Lohns immer Druck gemacht habe…
Das ist die eine Sache.

Die zweite: Heute hat man vom JC das aktuelle Alg II bekommen, aber immer noch bloß 1.102 €, obwohl man seit Anfang März (also nach Beendigung des 400-Euro-Jobs) bis 16.04.12 ständig beim JC war, um zu fragen, warum man weniger Geld bekommt; und jedes Mal hatte der Sachbearbeiter gesagt, dass die Sache noch in Bearbeitung sei. Man zahlt ca. 600 € Miete, und der Familie bleiben dann noch ca. 500 € zum Leben übrig, mit denen vier Personen einen ganzen Monat lang über die Runden kommen sollen! Man hätte aus diesem Grund letzten Monat – also für April – eigentlich gar keine Miete zahlen können, wenn der Vater von „man“ nicht eine Woche später ausgeholfen hätte! Und für Mai, also jetzt, wird man die Miete tatsächlich nicht bezahlen können, da man ja bereits beim Vater Schulden hat und zudem noch weitere Ausgaben, wie z. B. Kindergarten, DSL, Handyvertrag, Strom, Monatsticket (BVG) sowie natürlich Essen und Trinken!

Die Frage daher:
→ Sollte man jetzt zum Anwalt gehen oder lieber noch warten?

Danke im Voraus für Eure Mühe!

MfG
weissberg78

Hallo,

wenn der Mann kein Problem hat, zum Anwalt zu gehen, sollte er es jetzt machen.

Worauf er noch warten sollte, wüsste ich nicht. Vielleicht darauf, dass es wirklich gar nicht mehr geht? Außerdem, je länger er wartet, desto höher ist die Gefahr, dass Fristen versäumt werden.

Viele Grüße

Hallo,

unabhängig von der Beantwortung der Fragen, sollte man Kontakt zu der Gemeinde wegen Wohngeld aufnehmen.

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/SW/wohngel…

Gruß Merger

Hallo

unabhängig von der Beantwortung der Fragen, sollte man Kontakt zu der Gemeinde wegen Wohngeld aufnehmen.

Man bekommt nicht Wohngeld UND Alg II. Entweder oder.

MfG

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Hallo,

Die Frage daher:
→ Sollte man jetzt zum Anwalt gehen oder lieber noch warten?

nicht warten. Aber: In dem Bewilligungsbescheid steht doch eindeutig drin, wie man gegen eine Entscheidung vorgehen kann, nämlich Widerspruch einlegen. Das ist stinknormal. Da steht nichts davon, dass man ständig mit dem Sachbearbeiter quasseln soll. Den Anwalt müßte ich mit meinem Steueraufkommen mitfinanzieren. Ein Notwendigkeit dazu ist hier nicht zu erkennen.

Gruß
Otto

Hallo,

Du hast recht - Alg II hab ich überlesen.

Gruß Merger

Hallo!

… obwohl mann seit Anfang März bis 16.04.12
ständig beim JC war, um zu fragen …

Ständig beim Jobcenter nachzufragen, ist nicht der vorgesehene und deshalb auch kein erfolgversprechender Weg.

Soll Mann jetzt zum Anwalt gehen oder sollte man lieber noch
warten?

Der Mann soll nicht zum Anwalt gehen und auch nicht warten. Er soll sich endlich an den vorgesehenen Weg halten und schleunigst Widerspruch gegen Bescheide mit fehlerhafter Berechnung einlegen. Mit Zuwarten werden Fristen verschlafen.

Auch ein Rechtsanwalt kann nur aufgrund eines Bescheides tätig werden, indem er Widerspruch einlegt. Für den Widerspruch braucht der Hilfeempfänger aber keinen Rechtsanwalt (den er für das Widerspruchsverfahren selbst bezahlen müsste). Der Hilfeempfänger muss nur einen Brief an die Widerspruchsstelle schreiben und darin den Bescheid benennen, gegen den Widerspruch eingelegt wird. Das reicht zunächst für die Fristwahrung. Die Frist für den Widerspruch ist unbedingt einzuhalten, denn das ist der erste Punkt, der von der Widerspruchsstelle geprüft wird. Für die Begründung des Widerspruchs kann sich der Hilfeempfänger ggf. von den überall vorhandenen Beratungsstellen helfen lassen (statt z. B. Romane voller Nebensächlichkeiten zu verfassen).

Gruß
Wolfgang

Hallo

überall vorhandenen Beratungsstellen

???
Das war vielleicht mal so.

Viele Grüße

Hallo weissberg78,
ich würde schon empfehlen, dass man sich zumindest einmal bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lässt.

_Es fallen für den Hartz IV Empfänger übrigens nur dann Kosten an, wenn er selber auf eigener Rechnung einen Rechtsanwalt bemüht. Das kann er umgehen, indem er Prozesskostenhilfe beantragt.

Es ist allen Betroffenen anzuraten, dass sie sich einen Rechtsbeistand suchen, der sich mit den Bestimmungen zu Hartz IV bestens auskennt. Dieser wird bereits vorher schon erkennen, ob die Klage Aussicht auf Erfolg haben wird.

Gibt das Gericht dem Kläger Recht, dann muss das Jobcenter die Kosten für den Anwalt übernehmen. Verliert man, wird die Prozesskostenhilfe einspringen. Lediglich einen Eigenanteil in Höhe von 10 Euro muss man selber tragen. Das sollte aber möglich sein._

Quelle: http://www.litia.de/was-ist-eigentlich-hartz-iv

Also ich würde mir grundsätzlich immer in unklaren Situationen Hilfe dazu holen.

LG
Free