Guten Tag,
meine Freundin arbeitet seit Februar 2011 auf 400 Euro Basis.
Sie hatte einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der eine monatliche Arbeitszeit festgelegt hatte um auf 400 Euro zu kommen. Darauf begründet sich dann auch ein Stundenlohn von 6,90€.
Jetzt hat sie immer 399€ überwiesen bekommen aber unterschiedliche Stundenzahlen erreicht.
Dazu kommt dass, aufgrund der noch laufenden Probezeit,der Vertrag inmitten eines Monats gekündigt wurde und sogleich ein neuer mündlicher Vertrag geschlossen wurde („wir machen dann einen neuen, Sie kommen einfach wieder am Samstag“), weil meine Freundin nicht auf Ihre Stunden kommen würde…diese Aussage find ich sehr fragwürdig…aber jetzt hat sie nicht 399 Euro ausgezahlt bekommen für den letzten Monat, sondern nur um die 60€ weil rückwirkend wohl „Minusstunden“ abgezogen wurden. Ist Das zulässig??? kann da jemand was zu sagen??? Wieso sollte ein Arbeitgeber so handeln, d.h. einen schriftlichen zugunsten eines mündlichen Vertrages kündigen?
Weiß nicht ob es von Belang ist aber wir haben eine Tochter und meine Freundin bekommt zusätzlich noch ergänzendes ALGII inkl. Leistungen für unsere Tochter. d.h. Sie hatte auch immer Kontoauszüge vorlegen müssen, da Sie nur einen bestimmten Betrag zusätzlich verdienen konnte, ohne dass eine Verrechnung mit dem ergänzenden ALGII vorgenommen wurde. Dieser lag etwa bei 380 euro.
Darf der Arbeitgeber einfach den Vertrag kündigen und zu viel bezahlte Beträge mit dem neuen Gehalt verrechnen? Dies auch noch aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages, bei dem meine Freundin von einer gleichen Vergütung ausging? Seit bestehen des mündl. Vertrages ist noch kein ganzer Monat vergangen, d.h. eine schriftliche aufklärung über Bedingung ist noch nicht erfolgt.
Würde mich über Antwort sehr freuen.
Vielen Dank.
D. AG kann kündigen. sofern er sich an d. gesetzl. Bestimmungen hält.
Es wird heir nicht ganz klar, ob d. K. noch in d. Probezeit erfolgt ist.
Hier ist es ohne Anagbe v. Gründen mögl…
Nat. aknn ein Verrtag auch mündl. geschlossen werden.
Aber: n. spätesttens 4 Wo muß ein schriftl Version voliegen.
D. genauen Inhalte stehen im Nachweisgesetz.
M. derselben Person dir. in Anschluß einen „neuen“ AV abzuschließen hat zumindest ein Gscmäckl.
Wie d. rechtl. ist, kommt sehr auf den Einzefall an.
Ich kann Ihnen heir nur empfehlen, einen FA f. Arb.recht aufzusuchen.
Entsprechende Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein bzw. im Branchenbuch unter d. ensprechenden Rubrik.
Sollten Sie keine RS-Vers. haben, bitte bei d. Rechtsantragstelle prüfen lassen, ob es mögl. ist, einen Bratungsschein zu bekommen.
Die Kündigung erfolgte in der Probezeit. Die Frist von einem Monat endet am 16.6.2011…also in 5 Tagen. Was passiert, falls der AG diese Frist versäumt. Hat er sie dann „schwarz“ beschäftigt? Wie kann sie das überprüfen lassen?
Die Kündigung erfolgte in der Probezeit. Die Frist von einem
Monat endet am 16.6.2011…also in 5 Tagen. Was passiert, falls
der AG diese Frist versäumt. Hat er sie dann „schwarz“
beschäftigt? Wie kann sie das überprüfen lassen?
D. geht nur über einen Anwalt.
D. ist am sichersten.
Aber ob d. was bringt ?
Lieber einen andere Arb. suchen.
Der Beschreibung nach vermute ich, Deine Freundin ist über den Tisch gezogen worden … mehrfach! Zwar ist auch ein Arbeitsvertrag in der Probezeit jederzeit kündbar, doch hier liegen wohl mehrere Verstöße des Arbeitgebers vor. Deshalb - falls Betriebsrat und Gewerkschaft nicht sofort helfen können - sofort zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem die Dokumente vorlegen und Klage einreichen. Dafür sind ab Zugang der Kündigung nur maximal 21 Tage Zeit.
Hallo twobeers,
Das lässt sich nur so im Email nicht abhandeln. AM besten mal zum Arbeitsgericht gehent, dort bekommt man kostenfrei Rechtsberatung, die ich nicht geben darf.
Am besten dann auch alle Lohnabrechnungen mitnehmen, und die Freudin soll selber hin gehen. Alles klingt schon sehr fragwürdig. Vielleicht haben da auch einige nur einen Deal machen wollen.
Kann leider nicht mehr dazusagen