Zu wenig Gehalt gezahlt-was nun?

Hallo,

Bei Person A ist es vertraglich geregelt, dass ab 1.1.07 ein höheres Gehalt gezahlt werden soll.
Nun war gemäß Abrechnung Januar dieser Mehrbetrag nicht berücksichtigt worden.
Person A hat den zuständigen Buchhalter darauf hingewiesen, der das fehlende Geld sofort überweisen wollte, was bisher nicht geschehen ist.

Muss das Geld nun schriftlich seitens AN beim AG eingefordert werden - gibt es da Fristen? - per Vertrag sind keine Fristen geregelt.
Oder sollte man die nächste Gehaltsrechnung abwarten? …sind ggf. Fristen dann überschritten?

Hallo,

Muss das Geld nun schriftlich seitens AN beim AG eingefordert
werden - gibt es da Fristen?

Der Gehaltszahlungszeitpunkt kann doch noch nicht so lange her sein (höchstens 1-2 Tage?). Da sollte man schon noch paar Tage abwarten können, wenn schon Nachzahlung zugesichert wurde. Also so dermaßen kurze Ausschlussfristen, dass ein Anspruch bereist verfallen sein könnte, kann ich mir nicht vorstellen.

MfG

Hallo,

die Person A sollte etwas Zeit zugestehen. Ggf. kann das auch erst in die nächste Abrechnung einfließen. Oder der Buchhalter veranlasst zwar eine Überweisung, die Abrechnung erfolgt dann mit der nächsten Gehaltsabrechnung.

Meines Wissens sind im Lohn/Gehaltsbereich die Fristen zwar kurz, aber, das dürfte ein halbes Jahr sein. Also ein paar Tage kann Person A durchaus noch abwarten ohne Fristen zu verletzen. In vielen Firmen, besonders größere, gibt es Zahlläufe nur zu bestimmten Tagen, so dass eine frühere Zahlung evtl. gar nicht möglich war. Wenn sich bis zum 15. nix getan hat, könnte man nochmals nachfragen, vielleicht ist es ja nur vergessen worden. Das sind schließlich auch nur Menschen. Das wird sich bestimmt klären.

Fristen sind nicht überschritten.

Ich weiß einen Fall, wo das auch einfach übersehen wurde und auf Nachfrage die nächste Gehaltsabrechnung entsprechend korrigiert wurde.
Kommt halt drauf an, wie es in der jeweiligen Firma behandelt wird.

LG

Sarah