Zu wenig geld nachgezahlt bekommen?

hallo,
ich habe heute zum ersten mal hartz4 bekommen und habe auch einen berechnungsbogen bekommen . ich hab leider noch garkeine ahnung wie das alles funhktioniert da ich grade aus meiner ausbildung komme. ich habe eine nachzahlung von 3 monaten (10.11.12) für 10. bekomme ich 637 euro für 11. 659 euro und für 12. 689euro…ab januar bekomme ich 707 euro bis märz heute war ich auf dem konto und da waren 1014 euro drauf …hat man mir zuwenig gezahlt oder wie muss ich das verstehen ? ich weis garnich ob ich da iwas falsches bekommen habe oder nich vilt kann mir ja jemand helfen :o

danke im vorraus

In diesen speziellen Falle bitte direkt nachfragen, wie das errechnet wurde.

Hallo

erstmal ganz grundsätzlich : Der ALG2-Träger ist verpflichtet, den laufenden Bedarf monatlich und rechtzeitig im Voraus zu sichern: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Das heisst: Ende Oktober muss die Leistung für den Bedarfsmonat November beim Betroffenen eingehen. Ende November muss die Leistung für den Bedarf im Dezember eingehen. Ende Dezember muss die Leistung für den Bedarf im Januar eingehen…usw.

Wenn dir eine Nachzahlung für die Bedarfsmonate Oktober bis Dezember bewilligt wurde, dann hätten dir jetzt (nach deinen drei Zahlen gehend) eigentlich insgesamt 1.985 Euro überwiesen werden müssen - und Ende Dezember müssten dann noch im Voraus die 707 Euro für Januar bei dir eingehen.
Warum dir für Okt-Dez. weniger ausgezahlt wurde, kann man nicht einschätzen, ohne die genauen Hintergründe zu kennen und den kompletten Bescheid zu sehen. Am einfachsten ist es, wenn du dich zunächst erstmal mit deinem Leistungssachbearbeiter in Verbindung setzt und nachfragst. Er ist verpflichtet, dir deinen Bescheid verständlich zu erklären.

Ansonsten kannst du den Bescheid auch mal einscannen oder abfotografieren und ihn mit einem Bildbearbeitungsprogramm (z.B. Paint bei Windows) anonymisieren (also Namen, Adressen, Aktenzeichen usw. schwärzen) und dann in einem Themenforum hochladen und dort die Experten den Bescheid mal überprüfen lassen.
Ich würde dir bei allen Fragen zu ALG2 das Forum hartz.info empfehlen (Fragen dort in der Rubik „Leser helfen Lesern“ einstellen):

http://hartz.info/index.php
Infos zum Hochladen: http://hartz.info/index.php?topic=3107.0

und dir vor allem auch ihre Ratgeber-Seiten ans Herz legen. :wink:

LG und alles Gute

hallo

die daten reichen leider nicht aus um dazu was sagen zu können.
wird die miete an dich überwiesen oder an den vermieter?
und man müsste den bescheid als solches sehen …
sonst kann man da schlecht was sagen
das wäre aus Datenschutzgründen hier dann aber nicht zu empfehlen … (in meinen augen)

Besten Gruß

hallo, ohne alle genauen zahlen kann ich das nicht überprüfen.
ich empfehle dir folgendes schreibe sofort an das kundenreaktionsmanagment der bundesagentur für arbeit, gebe deine bg nr an und bitte um überprüfung weil du glaubst zu wenig zu bekommen. die überprüfen das zuverlässig

viele grüße andalus

Hallo,

einmal nachrechnen ergibt 1985,-€. Abzüglich 1014,-€ ergibt sich ein minus von 971,-€.
Wenn du noch Kindergeld bekommst wird das über die Familienkasse gezahlt.Also abziehen, da Einkommen, vom minus 3 x 184= 552,-€, bleibt ein minus von 419,-€.

Kann sein daß das Restgeld von einer anderen Stelle gezahlt wird. Warte noch bis Donnerstag nachmittag. Hast du bis dahin kein Geld mehr bekommen geh zum Jobcenter und lass es dir erklären.

Gruß

Da musst Du noch mal auf Deiner Leistungsabteilung im Jobcenter nachfragen wie das zusammenhängt. Ich kenne ja Deine Leistungsbescheid nicht und kann deshalb keine konkreten Antworten geben.
Beste Grüße

hat das amt den mietanteil dem vermieter direkt überwiesen ??
schau in deinem bescheid nach was überwiesen wird steht immer auf der letzten seite
mich wundert nur warum du von monat zu monat immer mehr bekommst…

schaue einfach mal rein

Hallo,

normaler weise sollte man erst auch noch den Bescheid abwarten und dann anschauen was die da so berechnet haben und was dann vom Bescheid bis Dato drauf steht was ausbezahlt wird. Stimmt dies nicht überein sollte man gegen diesen Bescheid Widerspruch einlegen und evtl. von einen Anwalt den Bescheid anschauen lassen, es gibt da in, gegen Hartz4 im Internet gute Anwälte die des auch machen und dir da weiter helfen.
Liebe Grüße E. Aigner

Hallo!
Ich habe Deine Anfrage erst heute erhalten und komme mit Deinen Aussagen nicht ganz klar.
Du hast also eine Antrag auf Hartz 4 gestellt und Diesen bewilligt bekommen.
Die vorliegenden Bescheide müssen Dir nun genau aussagen was Du für was erhältst. Das kannst Du nachvollziehen.
Fehlt irgendetwas, wie Schornsteinfeger, Heizkosten u. s. w. musst Du sofort und innerhalb von vier Wochen, begründeten Widerspruch einlegen.
Dann schreib mir wieder und ich werde Dich Stück für Stück an die Problematik heranführen.
Tschüß
P.S. Wenn Du das tust, so gib Dich zu erkennen, das wir miteinander schon kommuniziert haben. Danke.