Hallo, wenn alle Voraussetzungen zur steuerlichen Absetzbarkeit einer Zweitwohnung erfüllt sind, in wie weit kann diese dann tatsächlich abgesetzt werden?
Bsp: Warmmiete 700 Euro. Bei einem Steuersatz von 30%. Wieviel wird tatsächlich zurückerstattet bzw. anerkannt?
Vielen Dank!!!