Hallo
Ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente,2.mal verlängert,bin 58 und bekomm Witwenrente.Meine Frage: Da mir meine Rente auf die Witwenrente angerechnet wird bekomm ich keine 60%,bleibt die Anrechnung immer, oder bekomm ich die vollen 60% wenn ich meine normale Rente bekomm?
Im Vorraus vielen Dank
Gruß Pam
Hallo auch,
die Erwerbsminderungsrente wird der normalen Witwenrente angerechnet. Mit 60 wird voraussichtlich die Erwerbsminderungsrente entfallen, da man ab diesem Datum aus dem normalen Erwerbsleben ausscheiden kann. Die Regelaltersgrenze tritt mit den entsprechenden Abzügen in Kraft. Nun wird die Witwenrente auf die Regelaltersrente angerechet. Dies bis zum Lebensende.
Unter www.wikipedia.de finden sich reichhaltige Informationen zu diesem Thema, sofern noch mehr Infos benötigt werden, andernfalls einfach mailen.
Grüße
Chris
Bitte rufe bei der DRV an und bitte um eine Berechnung. Kostenlos. Gruß, D.
Hallo,
auch die Regelaltersrente wird auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.
Der Freibetrag bis zu dem keine Anrechnung erfolgt bleibt gleich. Da die Höhe der Altersrente kaum von der Erwerbsunfähigkeitsrente abweichen wird, wird sich auch an der Höhe der Witwenrente entsprechend webig ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo, die Anrechnung bleibt für immer, nur bzgl. der Höhe der Anrechnung kann sich sehr wohl etwas ändern- je nachdem, wei lang Sie scho die EU-Rente bezihen, gibt es durchaus Fälle, in denen die Altersrente wesentlich höher ist als bisher die EU-Rente, auch evtl. Rechtsänderungen ( z.B. bei der Anrechnung der KIndereziehung), Zeiten nach dem Versicherungsfall der EU etc. können zu einer höheren Rente führen.
Gruß
Marot