Zu zahlender Betrag angehäuft über 2 Jahre

Hallo

Ich möchte folgenden Sachverhalt skizzieren.
Nehmen wir Person X und Person Y her.
Person X ist ein Tierarzt. Person Y ist ein Kunde.

Person Y hat viele Tiere die alle bei dem Arzt in Behandlung sind. Über 2 Jahre. Der Arzt stellt nie eine Rechnung aus und informiert auch nicht über den aktuellen Kostenstand. Nach 2 Jahren oder 1 1/2
kündigt er dann an, eine Rechnung einzureichen. Diese beläuft sich dann auf 7000 - 8000 Euro.

Die Fragestellung lautet:

Sind dem Tierarzt hier rechtliche Schranken gesetzt, da der Betrag sich in solch eine Höhe angehäuft hat? Müsste man da nicht Mahnungen ausstellen oder sonst etwas? Gibt es sowas wie eine Verjährungsfrist oder ähnliches. Eine Rechnung wurde noch nicht ausgestellt…
die „Behandlungszeit“ und die damit verbundene Rechnung erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren.

Hallo

Hallo,

Sind dem Tierarzt hier rechtliche Schranken gesetzt, da der
Betrag sich in solch eine Höhe angehäuft hat?

Grundsätzlich nein, er kann das verlangen, was vertraglich vereinbart war.

Müsste man da
nicht Mahnungen ausstellen oder sonst etwas?

Nein, eine Mahnung ist keine Voraussetzung dafür, einen Anspruch geltend zu machen.

Gibt es sowas wie
eine Verjährungsfrist oder ähnliches.

Ja, 3 Jahre (korrigiere mich jemand, wenn es für Tierarztveträge Sonderregelungen gibt).

Eine Rechnung wurde noch
nicht ausgestellt…

Das braucht es auch nicht für die Geltendmachung der Forderung.

die „Behandlungszeit“ und die damit verbundene Rechnung
erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren.

Stell Dir doch einfach folgende Frage:

Hat der Arzt gegenüber den Tieren des anderen ärztliche Leistungen erbracht und verlangt er nun dafür das vereinbarte Geld? Wenn ja, dann ist nicht ganz nachvollziehbar, weshlab er es nicht erhalten sollte.

Andere sind sogar froh, wenn sie erst über ein Jahr später in Anspruch genommen werden, weil das, so keine Mahnung oder Rechnung erfolgte, einem Zinsloses Darlehen gleichkommt.

Nur weil jemand später Ansprüche geltend macht, verliert er sie doch nicht (außer, es tritt Verjährung ein).

Gruß
Dea

Ha:Sind dem Tierarzt hier rechtliche Schranken gesetzt, da der
Betrag sich in solch eine Höhe angehäuft hat?

Nee. Wo soll denn da die Grenze sein? Es gibt doch kein Gesetz, dass sagt: Ein Tierarzt muss Bescheid geben, wenn noch mehr als x Euro ausstehen.

Müsste man da
nicht Mahnungen ausstellen oder sonst etwas?

Die Frage hat mich etwas irritiert. Mahnung für was? Du bist vermutlich der erste Schuldner, der sich eine Mahnung VOR einer Rechnung wünscht :smile: Normalerweise fluchen die Leute wie ein Rohrspatz, wenn sie eine Mahnung erhalten und bis dahin nicht mal wussten, welchen Betrag sie überhaupt zahlen müssen, was sich ja oft wiederum aus der Rechnung ergibt.

Gibt es sowas wie
eine Verjährungsfrist oder ähnliches.

Natürlich. Alle Ansprüche unterliegen der Verjährung! Aber dieser hier dürfte wohl noch durchsetzbar sein.

Eine Rechnung wurde noch
nicht ausgestellt…

Doch, jetzt schon.

die „Behandlungszeit“ und die damit verbundene Rechnung
erstreckt sich über einen Zeitraum von 2 Jahren.

Dann sollte es den Schuldner aber auch nicht soooo sehr wundern, dass sich da was zusammengeläppert hat. Über zwei Jahre und dann auch noch mehrere Tiere. Ich halte es für ein fahrlässiges Verschulden (gegen sich selbst), wenn der Schuldner nie bei dem Tierazrt nachgefragt und auch kein Geld beiseitegelegt hat. Er konnte doch kaum damit rechnen, dass der Tierarzt umsonst arbeiten würde.

Levay

Hallo Levay

Du hast deinen Post etwas zu persönlich ausformuliert :wink:
Ich bin weder Betroffener noch Schuldner. Es hat mich theoretisch interessiert weil ich einen solchen Fall kenne.

Der Tierarzt hat keine Rechnung ausgestellt, nie über anfallende Kosten informiert und präsentiert jetzt (oder wird bald) eine Rechnung in der Höhe von mehreren Tausend Euro präsentieren.

Meine Frage wäre eben, ob das rein von der formalen Seite her in Ordnung ist, einen Rechnungsberg so kummulieren zu lassen, dass es sich dann auf einige tausend Euro beläuft. Mit Schranke meinte ich eher ob man nicht ab einem gewissen Betrag einmal seinen Kunden informiert - alleine im eigenem Interesse weil man die liquidität des Kunden ja nicht unbedingt kennt.

Grüße
Abbott

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Mit
Schranke meinte ich eher ob man nicht ab einem gewissen Betrag
einmal seinen Kunden informiert - alleine im eigenem Interesse
weil man die liquidität des Kunden ja nicht unbedingt kennt.

Das allerdings wäre eher eine Frage für das BWL-Brett. Denn wenn der Arzt die Forderungen mangels Liquidität des Kunden nicht durchsetzen kann, hat der Arzt sich ja allenfalls selbst geschadet. Da das - von sehr wenigen Ausnahmen abgesehen - nicht verboten ist, darf er das Risiko eingehen.

Vernünftig finde ich das Verhalten des Arztes übrigens nicht, weder sich selbst noch dem Kunden gegenüber. Aber es ist ja Gott sei Dank nicht alles Unvernünftige auch gleich verboten. Dann wäre mein Alltag nur halb so spannend!

Levay

Hallo,

Der Tierarzt hat keine Rechnung ausgestellt, nie über
anfallende Kosten informiert und präsentiert jetzt (oder wird
bald) eine Rechnung in der Höhe von mehreren Tausend Euro
präsentieren.

War denn etwas gesondert vereinbart?

Meine Frage wäre eben, ob das rein von der formalen Seite her
in Ordnung ist, einen Rechnungsberg so kummulieren zu lassen,
dass es sich dann auf einige tausend Euro beläuft. Mit
Schranke meinte ich eher ob man nicht ab einem gewissen Betrag
einmal seinen Kunden informiert - alleine im eigenem Interesse
weil man die liquidität des Kunden ja nicht unbedingt kennt.

Tja, wenn Leistungen in dieser Höhe angefallen sind…
Warum ist denn der Schuldner nicht selbst schon längst aktiv geworden? Er weiß ja sicher selbst ganz genau, wie oft er die Leistungen des TA in Anspruch genommen hat.
Da hätte er sich meines Erachtens nach durchaus selbst ausrechnen können, daß da mal was kommt. Es sei denn, er hat darauf spekuliert, dass der TA die Rechnungen vergisst…

Ich hatte früher mal einen TA, für den war es usus 2 Mal im Jahr eine Rechnung zu schreiben (auch viele Tiere) da muß man sich eben genug beiseite legen.
Wenn man das nicht getan hat, kann man den TA freundlich fragen, ob er mit Ratenzahlung einverstanden wäre.

Für die Zukunft vielleicht:
-Kalender zulegen
-Tierarzttermine notieren
-anschliessende Behandlung (möglichst inkl medikamenten)zum Termin dokumentieren
-Bei Erhalt der Rechnung Positionen miteinander vergleichen (geht nicht immer 100%ig da TA auch Gummistöpsel für Spritzen einzeln aufführen können)
-Wenn der gefühlte Zeitrahmen zu groß wird, beim Doc nachhaken

oder, was am einfachsten wäre und künftigen Mißverständnissen vorbeugen könnte, gleich bar bzw. mit EC Karte bezahlen.

Gruß
Maja