darf ein Hausmeister die Lichtschalter im Flur und Wohnbereich(!)(nicht die der Privatzimmer) einer WG in einem Studentenwohnheim von der normalen Ein-Aus-Schaltung in eine Zeitschaltung umstellen, die sich nach ein paar Minuten von selbst ausstellt(wie im Treppenhaus)? Vor allem wenn beide Räume keine Fenster besitzen sollten.
Das Ganze würde dann wohl Strom sparen, auch da alle Mieter im Wohnheim das Gleiche für Strom bezahlen würden. Alles vorausgesetzt im Mietvertrag wird nichts dergleichen direkt geregelt.
darf ein Hausmeister die Lichtschalter im Flur und
Wohnbereich(!)(nicht die der Privatzimmer) einer WG in einem
Studentenwohnheim von der normalen Ein-Aus-Schaltung in eine
Zeitschaltung umstellen, die sich nach ein paar Minuten von
selbst ausstellt
Kommt drauf an. Wenn der Hausmeister keine Elektrofachkraft ist, dann darf er das schon mal nicht. Wenn durch das plötzliche Ausschalten der Beleuchtung eine Gefahr ausgehen kann (stolpern im Dunkeln) könnte ich mir auch vorstellen, daß das unzulässig sein könnte. In einem Flur kann man sich noch eine Zeitschaltung vorstellen, sehr gut geeignet sind hier Bewegungsmelder. Das ist in solchen Wohnheimen auch gängige Praxis. Im Wohnbereich aber (Küche?) eine Zeitschaltung? Was soll das denn? Damit dürfte die Gebrauchstauglichkeit des Raums dahin sein.
Ich weiß, daß das hier teils keine fundierte Antwort ist. Bitte haut mich nicht dafür.