Zu zweit eine Wohnung geerbt - nun auf einen Überschreiben

Hallo Zusammen,

ich habe zusammen mit meiner Tante die Wohnung meiner Großmutter geerbt. Wir stehen beide als Erbgemeinschaft im Grundbuch.
Die Wohnung wollten wir mir Übertragen und ich zahle den Anteil meiner Tante in Form von monatlichen Raten an sie aus.
Unser Notar meinte, dass dies so nicht geht, weil die Zahlungen nicht festgeschrieben worden sind und dann evtl. die Überschreibung nicht rechtsgültig sei.

Nun hat vielleicht von euch jemand eine Idee wie wir das Ganze lösen können.

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten
buddi123

Hallo Buddi,
ganz einfach: Du gehst mit Deiner Tante zum Notar und setzt Dich mit ihr auseinander (so heißt das im schönen Amtsdeutsch), d.h. sie überträgt Dir ihre Anteile. Der Notar wirds schon richten - heißt, er wird alles nötige in den Vertrag aufnehmen. Ohne Notar geht’s leider nicht.

Viele Grüße von der Blonden

Hallo,

zunächst muß ich sagen, daß ich die Bedenken des Notars nicht nachvollziehen kann.

Die Umschreibung im Grundbuch („Auflassung“) erfolgt aufgrund einer abstrakten Eingung des bisherigen Eigentümers mit dem Erwerber. Es hat also nichts mit einer schuldrechtlichen Thematik zu tun.

Vielleicht hilft aber ein Kniff: Macht doch einen Darlehensvertrag Tante / Neffe, in der die Zahlungen festgeschrieben sind und ggfs. auch Vereinbarung einer Eintragung (mit Vollzug) einer Hypothek im Grundbuch. Dann sind auch beide Seiten - bei überschaubaren Kosten - für den Fall einer Meinungsverschiedenheit abgesichert.

Viele Grüße

Günter

Hi,
ich weiß nicht wirklich wo das Problem liegen soll?!
Theoretisch könnte deine Tante dir ihre Hälfte ja auch schenken… Natürlich muss alles was mit Immos zu tun hat über einen Notar laufen und in diesem Vertrag kann man die Zahlungen festlegen wie man möchte.
z. B.: Betrag x für Zeitraum x, oder Betrag x in einer Summe und das andere in Raten, oder Betrag x bis zum Ableben deiner Tante usw.; da geht echt fast alles.
Kannst dich gerne nochmal melden.
LG Moni

Hallo Buddi!

In jedem Fall wirst Du meiner Meinung nach nicht daran vorbeikommen, Grunderwerbsteuer zu zahlen, zumindest für den Teil, den Du Deiner Tante abkaufst.

Ansonsten müsstet Ihr es vielleicht über eine Schenkung versuchen.

Ich finde es komisch, dass Euer Notar einfach nur sagt, dass das nicht geht. Natürlich geht das, er sollte Euch hierzu Wege aufzeigen, schließlich ist er der Fachmann. Aber keiner kann Euch zwingen ewig gemeinsam Eigentümer zu sein.

Und wie Du zahlst, ist im Endeffekt Eure Sache. Der Kaufpreis ist zwar im Normalfall bei Eigentumsübergang fällig, aber da sollten auch andere Regelungen fällig sein.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

LG,
sunny