Zu zweit einen Mietvertrag unterschrieben und nun getrennt

Hallo,
mein Freund wohnt mit seiner Ex Freundin noch zusammen. Sie haben zu zweit den Mietvertrag unterschrieben. Wir haben einen Brief an den Vermieter geschrieben das Sie gerne ausziehen möchte. Sie hat uns auch ein Schreiben unterschrieben wodrinn festgehalten wird das Sie auszieht und danach kein Anspruch mehr auf Wohnrecht hat. Desweiteren steht in diesem Brief das mein Freund allein für die Miete aufkommt und auch kein Anspruch an seine Ex stellen wird. Leider reagiert der Vermieter einfach nicht und ist auch telefonisch nicht zu erreichen.
Das geht nun schon ein halbes Jah so.
Könnten wir mit diesem Unterschrieben Brief zu einem Anwalt gehen und die Ex raus klagen?

Über Antworten bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
NaSi83

Ja.

Nein.

Nebenbei: Die Schlussfrage passt natürlich null zum geschilderten Fall und dem eigentlich Problem, wonach der Vermieter nicht reagiert. Muss er übrigens auch nicht, solange nicht beide kündigen.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Die Ex Freundin beharrt nun mal darauf das sich der Vermieter dazu äusert. Deswegen versuchen wir ihn zu Kontaktieren. Vorher möchte Sie auf keinen Fall ausziehen weil Sie angst hat am Ende zwei Mieten zahlen müssen.

Und die Angst darf sie getrost behalten, solange sie nicht per ordentlicher Kündigung aus dem Mietvertrag raus ist. Es ist also völlig egal, was ihr dem Vermieter für Brieflein schickt und ob der sich darauf meldet, nicht meldet oder euch ein Los der Aktion Sorgenkind zuschickt.

Das Zauberwort heißt Mietvertrags-KÜNDIGUNG. Unterschrieben von ALLEN Mietern, die auch den Mietvertrag unterschrieben haben. Da wird dein Freund also mitmachen müssen, wenn er die Ex, mit der er sich ja grundsätzlich einig ist, aus der Wohnung haben will. Und es ist dann SEINE Aufgabe, mit dem Vermieter einen NEUEN Vertrag abzuschließen.

Bei der Gelegenheit sollte er gut erklären können, warum er die Miete zukünftig auch gut alleine stemmt. Für Vermieter ist es nämlich durchaus attraktiv, mehrere Mieter im Vertrag zu haben, die dann gesamtschuldnerisch haften.

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Ein Mietvertrag, der von zwei Personen als Mieter unterschrieben wurde, muss von beiden Personen gekündigt werden.
Ein Herauskündigen eines Mieters ist nicht möglich, weder auf seinen Wunsch noch auf Wunsch des anderen Mieters.
Auf eine solche Willenserklärung muss der Vermieter nicht reagieren.

Zudem muss beachtet werden, dass ein von zwei Personen unterschriebener MV für den Vermieter von Vorteil ist:
Jeder der Mieter haftet nämlich VOLL für die Zahlung der Miete.
Sollte also dein Freund keine Miete mehr (bzw. seinen Anteil) bezahlen, dann muss die Ex die Zahlungen übernehmen.

richtig waere: Dann koennte sich der VM an die Freudin wenden, denn er darf sich aussuchen, von wem er die Miete moechte. Das wird in der Regel der Zahlingskraeftigere sein …