Zu zweit Firma gründen

Hallo liebes Experten-Forum… habe eine Frage, die ihr mir sicher beantworten könnt. Mein Freund und ich beziehen beide Existenzgründungszuschuss. Wir wollen jetzt zusammen eine Firma (Agentur) gründen. Wird uns der Gründerzuschuss gestrichen, wenn wir zusammen gründen? Wahrscheinlich ich das jetzt eine sehr dumme Frage :frowning: … aber es gibt ja keine dumme Fragen :wink:Ich habe im Internet schon herumgesucht, finde aber leider nichts?! Danke für eure Antworten !
Carmen

Hallo liebes Experten-Forum… habe eine Frage, die ihr mir
sicher beantworten könnt. Mein Freund und ich beziehen beide
Existenzgründungszuschuss. Wir wollen jetzt zusammen eine
Firma (Agentur) gründen. Wird uns der Gründerzuschuss
gestrichen, wenn wir zusammen gründen? Wahrscheinlich ich das
jetzt eine sehr dumme Frage :frowning: … aber es gibt ja keine
dumme Fragen :wink:Ich habe im Internet schon herumgesucht, finde
aber leider nichts?! Danke für eure Antworten !

Hallo Carmen,

Von welchem Existenzgründerzuschuß reden wir?
Wenn du das Einstiegsgeld gemäß §16 Abs.2 Satz 2 Nr.5 und §29 SGB II meinst, welches an AlG2-Empfänger gezahlt wird, kommt es drauf an, ob ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.

Gruß
Sticky

Hallo

Ich muss mal dumm fragen.

… beziehen beide
Existenzgründungszuschuss.

Das bedeutet, das jeder von euch jetzt schon ein eigenes Geschäft betreibt? (Also zwei Gewerbe)

Wir wollen jetzt zusammen eine Firma (Agentur) gründen. Wird uns der :Gründerzuschuss gestrichen, wenn wir zusammen gründen?

Beim letzten Lehrgang der IHK zur Existenzgründung, waren zwei junge Männer, die zusammen eine Firma übernehmen wollten. Beide wollten den Zuschuss beantragen, worauf der Mensch von der IHK erklärte, das nicht der Existenzgründer gefördert wird, sondern das zu gründende Gewerbe.

Sprich: ein Gewerbe = eine Förderung.

Es besteht aber für Beide die Möglichkeit, das Gesamtgeschäft zu splitten.

Z.B.: Peron A.) Einkauf & Verkauf und Person B.) Herstellung.

Da mich aber der Sachverhalt nicht wirklich interessiert hat, kann es gut möglich sein, das ich wesentliches vergessen oder übersehen habe.

Deshalb unbedingt vorher bei der IHK nachfragen, ggf. Seminar besuchen.

Gruß Nino

Hallo

Hallo

Ich muss mal dumm fragen.

… beziehen beide
Existenzgründungszuschuss.

Das bedeutet, das jeder von euch jetzt schon ein eigenes
Geschäft betreibt? (Also zwei Gewerbe)

Den Punkt verstehe ich auch nicht ganz. Ihr habt beide schon ein Gewerbe angeledet?

Wir wollen jetzt zusammen eine Firma (Agentur) gründen. Wird uns der :Gründerzuschuss gestrichen, wenn wir zusammen gründen?

Beim letzten Lehrgang der IHK zur Existenzgründung, waren zwei
junge Männer, die zusammen eine Firma übernehmen wollten.
Beide wollten den Zuschuss beantragen, worauf der Mensch von
der IHK erklärte, das nicht der Existenzgründer gefördert
wird, sondern das zu gründende Gewerbe.

Sprich: ein Gewerbe = eine Förderung.

Es besteht aber für Beide die Möglichkeit, das Gesamtgeschäft
zu splitten.

Da muß ich meinem Vorredner wiedersprechen. Gefördert wird nicht ein Unternehmen, sondern der (oder die) Gründer. (ich gehe jetzt mal vom „Gründungszuschuss“ aus).

Z.B.: Peron A.) Einkauf & Verkauf und Person B.) Herstellung.

siehe dazu auch: http://www.gruendungszuschuss.de/gruendungsfoerderun…

da ist es etwas erläutert (Teilhaber mit gleichen Anteilen usw.)

Da mich aber der Sachverhalt nicht wirklich interessiert hat,
kann es gut möglich sein, das ich wesentliches vergessen oder
übersehen habe.

Deshalb unbedingt vorher bei der IHK nachfragen, ggf. Seminar
besuchen.

Gruß Nino

denke ich auch, einfach mal bei der IHK nachfragen. Wenn ihr schon ein Gewerbe angemeldet habt seid ihr ja eventuell sogar schon Mitglied.

Gruß