Zu

Hallo
Ich habe noch eine Frage…
Es geht um die Präposition „zu“. Zu bedeutet oft eine Richtung : ich zum Theater, zur Post…
Aber manchmal bedeutet „zu“ das Gegenteil : der Dom zu Salzburg. Hat „zu“ in diesem Zusammehang die Bedeutung von „von“, wie bei „von und zu“ ?
Oh Mann, wie die deutsche Sprache kompliziert ist !!!

Hallo

Es geht um die Präposition „zu“. Zu bedeutet oft eine Richtung

ich zum Theater, zur Post…

Das liegt aber nicht an dem „zu“ sondern an dem fehlenden „gehe“ oder fahre". Wenn man irgendwo hin geht, dann geht man z.B. „zur Post“.

Aber manchmal bedeutet „zu“ das Gegenteil : der Dom zu
Salzburg. Hat „zu“ in diesem Zusammehang die Bedeutung von
„von“, wie bei „von und zu“ ?

Vielleicht ist es einleuchtender, wenn man anstatt „der Dom von Salzburg“ besser „der Salzburger Dom“ oder „der Dom in Salzburg“ sagt.
Vielleicht könnte man das „von“ besitzanzeigend betrachten: der Dom gehört der (oder zur) Stadt Salzburg. Ähnlich wie wenn man sagt: der Hund von Familie Mayer (dann gehört der Hund Familie Mayer).
Die Formulierung „der Dom zu Salzburg“ dürfte meines Erachtens vorwiegend in der Schriftsprache verwendet werden.

Gruß,
Booze

Eine alte Formulierung …
… statt „in“, aber eher in der Bedeutung von „zu XXX gehörig“, eine Tatsache, die allgemein bekannt ist … „Mein Onkel zu Berlin“ würde also nicht funktionieren …

Gruß, Dietmar

Hallo, Franz,

Ich habe noch eine Frage…
Es geht um die Präposition „zu“. Zu bedeutet oft eine Richtung

ich zum Theater, zur Post…

Aber manchmal bedeutet „zu“ das Gegenteil : der Dom zu
Salzburg.

vielleicht hilft Dir ein Blick auf http://www.dwds.de/?woerterbuch=1&corpus=1&kompakt=1… - dort findest Du alle Bedeutungen und auch entsprechende Beispiele.

Ein Auszug:

" zu

1. /bezeichnet ein Richtungsverhältnis/
a) /gibt die Richtung einer Bewegung, Handlung an

/gibt mit der Richtung auch das Ziel an, wohin sich jmd. in einer bestimmten Absicht bewegt/


b) /gibt die Richtung mit dem Ziel der Teilnahme an etw. an…

2. /bezeichnet ein Lageverhältnis/
a) /jmd., etw. befindet sich an einem bestimmten Ort, in einer bestimmten Lage

b) geh. /vor Ortsnamen/ in: das Münster zu Freiburg…"

Hat „zu“ in diesem Zusammehang die Bedeutung von
„von“, wie bei „von und zu“ ?

Es entspricht der Bedeutung von 2. b)

Gruß
Kreszenz

Tach Franz,

nach Auskunft des etymologischen Wörterbuchs ist „zu“ eine Vielzweckpräposition (so drücken sies natürlich nicht aus)
„zur Angabe der Richtung, des Zieles (zur Schule) und der Lage (zu ebener Erde), des Zeitpunktes (zu Ostern, zu dieser Zeit) und der Zeitspanne (zu Lebzeiten), des Zwecks (zum Trost) und Resultats (zu Brei kochen).“

Die Herkunft und die Verwandtschaft mit gemein-indo-europäischen Wörtern ist hoffentlich nicht so wichtig, oder?

Gruß - Rolf

Hallo, Franz!

Es geht um die Präposition „zu“. Zu bedeutet oft eine Richtung

ich zum Theater, zur Post…

Du sagts zurecht: oft! Und schränkst damit den Gebrauch der Präposition „zu“ auf EINE Bedeutung ein.

Aber manchmal

Eine weitere Einschränkung, die eine andere Bedeutung von „zu“ nennt.

bedeutet „zu“ das Gegenteil

Ich täte das nicht Gegenteil nennen, sondern einfach eine andere.

Und wenn du nun den ganzen Lexikonartikel zu „zu“ anschaust:

_ zu ;
Präp. mit Dat.:smile: zu dem Garten; zum Bahnhof;
zu zwei[e]n, zu zweit; vier zu eins (4 : 1);
zu viel, zu wenig, zu weit, zu spät;
jmdm. etwas zu Eigen geben;
zuletzt, aber zu guter Letzt;
zuäußerst;
zuoberst;
zutiefst;
zuunterst;
zulasten, auch zu Lasten;
zugunsten, auch zu Gunsten; zuungunsten, auch zu Ungunsten;
zuseiten (vgl. d.); sich etwas zunutze, auch zu Nutze machen;
zuzeiten (bisweilen), aber zu Großmutters Zeiten, zu Zeiten Goethes;
zugrunde, auch zu Grunde gehen;
jmdm. etw. zuleide, auch zu Leide tun;
mir ist fröhlich zumute, auch zu Mute;
mit etwas zurande, auch zu Rande kommen;
jmdn. zurate, auch zu Rate ziehen;
zuschanden, auch zu Schanden werden;
sich etw. zuschulden, auch zu Schulden kommen lassen;
zustande, auch zu Stande kommen;
zutage, auch zu Tage fördern, treten;
zuwege, auch zu Wege bringen;
zu Berge stehen;
sich jmdn. zu Dank verpflichten;
zu herzlichstem Dank verpflichtet;
zu Ende gehen;
zu Haus[e] (österr., schweiz. auch zuhause) sein;
zu Herzen gehen;
jmdm. zu Ohren kommen;
zu Recht bestehen;
zu Werke gehen;
zu Willen sein;
zum (zu dem; vgl. zum); zur (zu der; vgl. zur); bilden „zu", „zum", „zur" den ersten Bestandteil eines Gebäudenamens, so sind sie großzuschreiben (­)R 108), z. B. Zum Löwen (Gasthaus), Zur Alten Post (Gasthaus), das Gasthaus [mit dem Namen] „Zum Löwen", „Zur Alten Post", aber das „Gasthaus zum Löwen"; bei Familiennamen schwankt die Schreibung, z. B. Familie Zur Nieden, auch Familie zur Nieden;
der zu versichernde Angestellte, aber der zu Versichernde, entsprechend: der aufzunehmende Fremde, der Aufzunehmende;
„zu" als „Vorwort" des Verbs: der Hund ist mir zugelaufen, der Vogel ist mir zugeflogen, aber „zu" als Adverb: sie sind der Stadt zu (= stadtwärts) gegangen; zu sein (ugs. für geschlossen sein); alle Läden sind zu gewesen; zum Komma) ­)R 75 ff.: er hofft[,] pünktlich zu kommen

© Dudenverlag._

dann erst merkst du, wie recht du damit hast:

Oh Mann, wie die deutsche Sprache kompliziert ist !!!

Aber tröste dich; ich sage das vom Englischen, Französischen und allen anderen Sprachen! :wink:
Gruß Fritz

etwas o.T.
Hallo Franz,

daZU fällt mir ein Witz ein…

Treffen sich zwei Frauen. Sagt die eine:
"Wo geht es denn nach Aldi?
Die andere berichtigt: „Das heißt ZU Aldi.“

„Was, der Aldi hat zu?“ verwundert die erste…

*g*

Grinsegruß,

Spotvolta

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