Zubehör beim Kauf einer gebrauchten Immobilie

Hallo,

jemand hat eine gebrauchte Immobilie
erworben. Das Haus geht demnächst in seinen Besitz über.

Angenommen, der Verkäufer bietet dem Käufer jetzt z.B. via mail gebrauchte Dinge aus dem Haus zum Kauf an, und da würden auch Sachen wie:
Klingel, montiert ? €
2 Außenlampen, montiert ? €
4 Komposter, aufgestellt ? €
Briefkasten, montiert ? €
.
.
.
auftauchen. Dies würde doch irgentwie nicht ganz stimmig sein, oder?
Dass Kellerregale, Satelitenschüsseln, Schränke ect. beim Hauskauf
nicht inclusive sind, ist ja klar; bei den oben erwähnten Dingen
scheint aber doch (zumindest bei der Klingel und der
Außenbeleuchtung) relativ sicher, dass diese im Kaufpreis enthalten
sind.
Wie seht ihr das?

Hallo Axel

Als Faustregel würde ich davon ausgehen, dass alles, was am Haus
angeschraubt ist auch zur Immobilie gehört, also auch die SAT-
Schüssel. Installationen wie Aussenlampen sowieso. Beim Kronleuchter
wäre ich da flexibler :wink:

Gruss
Heinz

Hallo Axel,

wie der Name schon so schön sagt…Immobilie,also Nicht beweglich…
was auf die von dir genannten Dinge nicht zutrifft…sie sind ohne größeren Aufwand (einfaches Abschrauben) beweglich zu machen…:smile:

Daher wäre der Verkäufer,sofern im Kaufvertrag nichts anderes genannt ist,durchaus berechtigt (Moralische Wertung lasse ich jetzt mal außen vor,sprich „Abzocke“),diese Sachen extra zu berechnen oder sie mitzunehmen.

Daher ist es beim Kauf eines „gebrauchten“ Hauses immer empfehlenswert,eine Liste aller zum Hauskauf gehörenden Gegenstände
(wie Klingel,Briefkasten,Abwasserhebeanlage usw.) anzulegen und zum
Bestandteil des Kaufvertrages zu machen.
Dieses ist vor allem wichtig,wenn das Haus mit „Luxuriösen“ Dingen
ausgestattet ist (wie Marmor-Böden,Whirlpool-Badezimmer,Einbau-Küchen mit gehobener Ausstattung etc.).

mfg

Wie schon gesagt, Zubehör sollte beim Kaufvertrag festgelegt werden, dafür hättest Du auch keine Grunderwerbssteuer zahlen müssen.

Wir sind auch nachher erst schlauer geworden. Schon vor Besitzübergabe erhielten wir den Schlüssel, um mit dem Renovieren anzufangen. Da wir das Bad neu machen wollten, bauten wir Teile aus, lagerten sie im Keller, um sie später anderweitig zu verwenden. Tags drauf waren diese Teile verschwunden. Der Verkäufer hat sie mitgenommen. Wir sahen diese TEile (Grohearmaturen usw.) nie wieder.

Ärgerlich, aber was willst Du in so einem Fall machen ? An Deiner Stelle würde ich ihm einen, geringeren als angebotenen, Pauschalpreis nennen. Sonst bekommst Du für den Preis auch Teile bei Ebay u. er spart sich die Mühe, die Sachen anderweitig zu vertickern.

Viel Glück und bloß nicht ärgern (ich weiß, ist leichter gesagt, als getan).

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Hallo,

manches Mal soll schon der Blick ins Gesetz die Rechtsfindung erleichtert haben, und ich bin wirklich geschockt, wie eine grundsätzlich eindeutig aus dem BGB ableitbare Antwort (notfalls Google mit den Stichwörtern „BGB Zubehör“ füttern) hier zusammengesponnen wird, dass sich die Balken biegen.

Im § 926 BGB heißt es so schön, dass das Eigentum am Zubehör mit dem Eigentum am Grundtstück übergeht, wenn sich die die Parteien hierüber einig sind. Und im nächsten Satz heißt es dann noch einmal klarstellend, dass im Zweifelsfall davon auszugehen ist, dass das Eigentum am Zubehär auch übergehen soll.

Und jetzt müssen wir maximal noch im Kommentar bei § 97 BGB, wo der Zubehörbegriff definiert ist nachsehen, ob zu der ein oder anderen Position der Zubehörbegriff schon mal gerichtlich angenommen worden ist oder nicht, und sicherheitshalber auch noch bei § 94 BGB zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks oder Gebäudes nachschlagen (deren Eigentum ohnehin übergeht). Und da hätte ich jetzt mal bei den genannten Dingen keinerlei Bedenken, mit Ausnahme vielleicht der Außenlampen (wobei meine Bedenken hier nur gering wären, da es lt. Palandt nur eine Negativaussage zu von Mietern während der Mietzeit angebrachten Lampen gibt). Bei Außenlampen die der Eigentümer angebracht hat, sieht die Sache anders aus.

Gruß vom Wiz

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