Hallo,
also, wenn da z.B. ein Ehegatte vorhanden ist, dann fragen wir nach und wenn uns die Hinderungsgründe angegeben werden, dann geht die Sache mit dem Pflegedienst klar. Auch wenn es noch familienversicherte Kinder gibt fragen wir an. Wenn es in einem Pflegefall bereits eine Pflegeperson gibt, unterstellen wir erst einmal, dass auch die Pflegeperson die Spritzen verabreichen kann.
Im Großen und Ganzen ist es relativ selten, dass diese Leistung über den Pflegedienst erbracht wird, gerade bei Diabetikern - häufiger kommt es schon vor, wenn Versicherte nach einer Krankenhausbehandlung noch für einige Zeit diese blutverdünnenden (Macumar) Spritzen verabreicht bekommen.
Gruss
Czauderna