Hallo liebe Wissende,
einmal angenommen, da ist eine Person nach 19 Monaten Vollzeitbeschäftigung mit mtl. Bruttovergütung von 1950,00 EUR und unmittelbar anschließendem Krankengeldbezug für die Dauer von 3 Monaten ebenfalls unmittelbar eine Teilzeitbeschäftigung eingegangen.
Die Teilzeitstelle sei bei einem anderem Arbeitgeber, da die Vollzeitbeschäftigung seitens des Arbeitgebers im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt wurde.
Am ersten Tag der Arbeitsfähigkeit wurde die Teilzeitstelle mit mtl. Bruttovergütung von 950,00 angetreten.
So hat diese Person also nie einen Antrag auf ALG I gestellt, da die Voraussetzung der Arbeitslosigkeit bislang nicht vorlag, Arbeitssuchendmeldung jedoch bei Erhalt der Kündigung.
Nun sei angenommen, die Person wird innerhalb der Probezeit gekündigt und muss sich jetzt erstmalig arbeitslos melden.
Anzunehmen ist, dass derjenige sich nun große Sorgen macht über die Höhe des Arbeitslosengeldes. Es würde sich Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt werden, wird derjenige nun weniger ALG I erhalten, als wenn die Teilzeitstelle nicht angetreten worden wäre?
Kann das letzte Arbeitsentgelt fiktiv hochgerechnet werden? Die Person hatte immer Vollzeit arbeiten wollen, als sich die Teilzeitstelle bot jedoch lieber 750,00 netto verdient als arbeitslos zu sein und das Arbeitsgesuch für eine Vollzeitstelle auch aufrecht erhalten.
Toll wäre, wenn jemand sagen kann, mit welchen Daten der ALG Rechner „gefüttert“ werden sollte, also fiktiv oder tatsächlich für die 20 Std. Wochen. Das das Krankengeld da nicht reingehört und der Betrag aufgestockt wird bis auf 52 Wochen durch die letzten Monate der Vollzeitbeschäftigung hat sich die Person bislang ergoogeln können.
Wenn da was falsch verstanden wurde, ist derjenige für Berichtigung sehr dankbar.
Einen schönen Mittwoch wünsche und mit Dank verbleibe