Zuerst Ware oder Geld bei Rückabwicklung Privatkauf?

Hallo Zusammen,
Ich habe bei Ebay einen Artikel erworben, der leider defekt angeliefert wurde. Dabe handelt es sich um keinenTransportschaden, ein Teil des Artikels ist abgebrochen. Mit dem Verkäufer habe ich bereits gesprochen, er würde die Ware zurücknehmen und mir nach Erhalt der Ware den Gesamtbetrag erstatten. Ich möchte aber nicht wieder das Risiko tragen und in Vorleistung gehen, sondern erst die Erstattung des Gesamtbetraged bekommen. Dann würde ich den Artikel zurück schicken, Darauf lässt sich der Verkäufer nicht ein und bat darum, dass ich einen Fall zum Käuferschutz bei Ebay eröffne, dies habe ich nun getan.
Wie ist die richtige Abwicklung? Erst Ware, dann Geld oder erst Geld, dann Ware??
Gruß

Wie ist die richtige Abwicklung? Erst Ware, dann Geld??

Ja: Wenn man im Falle eines Sachmangels beim Kauf vom Kaufvertrag zurücktritt. ist die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben, § 346 I BGB.
Der Käufer kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises einschl. der Versand- und Rücksendekosten verlangen, § 322 BGB.

G imager

Richtig ist, dass der Verkäufer hier aus reiner Kulanz handelt.
Und somit praktisch einen Anspruch auf: Erst Ware zurück dann Geld zurück, hat.

Abwicklung über den kostenpflichtigen Treuhandservice wäre auch eine Option, auf die man sich verständigen könnte.

Bei Privatgeschäften gilt: Das Transportrisiko liegt ab Einlieferung beim Transporteur alleine beim Käufer. Der kann sich nur dahingehend absichern, dass ein vertraglich vereinbarter versicherter Versand erfolgt. Diese Versicherung muss er aber „hinten rum“ über den Verkäufer abwickeln. Denn dieser ist Vertragspartner des Transportunternehmens.
Falls vertragswidrig kein versicherter Versand erfolgte, ist der Verkäufer vertragsbrüchig geworden und tatsächlich selber ersatzpflichtig.
Hier ist es allgemeiner Konsens dass dann erst die Ware zurückgeht und danach der Kauf-Betrag (ggf. abzüglich eines Einbehalts) erstattet wird.

Wenn nun ein Paketversand erfolgte, war die Ware versichert und es hätten UMGEHEND Ansprüche gegen den Transporteur geltend gemacht werden müssen.
Da sind Fristen sicher ungenutzt verstrichen.

hi,

Paypal ist erstmal der richtige Weg um Stress zu sparen und zumindest den Kaufpreis zu erhalten.

Dabei wird es so laufen: Du bemängelst, der VK nimmt die Rücknahme an. Du versendest versichert mit Sendungsnummer und gibst diese an Paypal weiter. Daraufhin wird dir der Betrag erstattet, ohne den Rückversand - der ist nicht mit versichert bei Paypal.

Die Vorleistung beschränkt sich also auf die Kosten des Rückversandes, die muss der VK dann extra begleichen.

@odo01 verlesen? da steht keinen Transportschaden, nicht um einen kleinen.

grüße
lipi

Ja, tatsächlich verlesen. :worried:
Dann hat das Gerät offenbar einen „versteckten“ Mangel.

Dass der VK dann die Ware ohne zu zucken zurücknimmt ist OK.
Üblich ist dann trotzdem: Erst die Ware zurück, dann das Geld zurück.

Dass dies ggf. über Paypal sehr sicher zu lösen ist, ist ein Vorteil für den Käufer.