Wie ist die Rechtslage beim Thema Hauseinfahrt.
Wenn z.B. ein Mietobjekt über eine ansteigende Auffahrt zu befahren ist.
Die Einfahrt gehört zum privaten Mietobjekt.
Jetzt beklagt sich die Mieterin, dass die Einfahrt zu schwer zu befahren sei.
Vorher ging das noch, da sie einen Kombi fuhr, jetzt einen Sportwagen.
Es ist so, dass der Tank an der Bodenschwelle schleift und dadurch ein Schaden amn Ihrem PKW entstehen könnte.
Dieser Schaden, soll dann vom Vermieter gezahlt werden.???
Sollte ein Schild aufgestellt werden mit der Aufschrift
" Befahren des Privaten Weges auf eigene Gefahr"
Oder wie kann der Vermieter vorgehen?
Wer eine Gefahr schafft oder nicht beseitigt muss für Schäden haften.
Man richtet Parkplatz/Zufahrt zum Objekt ein und muss dann auch für dessen gefahrlose (für Person und Fahrzeuge) Nutzung sorgen. In dem Umfang wie es verkehrsüblich ist.
Das heißt für „normale“ Fahrzeug mit „normaler“ Bodenfreiheit muss die Schwelle o.ä befahrbar sein.
Nicht für jeden tiefergelegten Wagen. Die Abgrenzung im Einzelfall mag schwierig sein.
Ist das nicht der Fall müsste man mind. vor der Schwelle warnen,aber das ist schon kritisch zu sehen,ob man damit alle Schäden abwehren kann.
Zumal die Zufahrt ja zum Objekt gehört und die darüber ereichbaren Stellplätze(?) mitgemietet sind.