Zufahrt zum Grundstück wird eingeschränkt!

Hallo,

bei der Erschliessung eines Grundstücks wurde durch die Stadt anstatt einer geplanten Straße von 5 Meter breite nur eine Strasse mit 3,50 Metern breite erstellt.
Diese Strasse ist eine Sackgasse.
Man kann nur vorwärts reinfahren und rückwärts rausfahren.
Das Anliegergrundstück ist nicht befahrbar, also auch nicht zum wenden nutzbar.
Weiterhin ist die Strasse verwinkelt und somit für den ungeübten Fahrer eine kleine Herausforderung!

Jetzt wurde auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls gebaut.
Zur Strasse werden durch den Bauherren Parkplätze errichtet.
Die Pflasterarbeiten für diese Parkplätze schliessen jetzt die 1,50 Meter der ursprünglich geplanten Strasse mit ein. Das obwohl das städtisches Grundstück ist.
Das ist erstmal nicht so schlimm, wird aber schlimm, wenn dort geparkt wird und dadurch die schmale Strasse zu einer kleinen Gefahrenstelle wird.

Wie sollte man sich hier gegenüber dem neuen Nachbarn und der Stadt verhalten?
Da hohe Erschliessungskosten zu zahlen sind, ist das nicht akzeptabel…

Dds Ganze ist in Hessen

Danke für Rat!

Hallo,

Hallo,

bei der Erschliessung eines Grundstücks wurde durch die Stadt
anstatt einer geplanten Straße von 5 Meter breite nur eine
Strasse mit 3,50 Metern breite erstellt.

Hm… dann müsste doch ein Plan vorhanden sein, in dem die 5 mtr. breite Straße
eingezeichnet ist.

Diese Strasse ist eine Sackgasse.
Man kann nur vorwärts reinfahren und rückwärts rausfahren.
Das Anliegergrundstück ist nicht befahrbar, also auch nicht
zum wenden nutzbar.

Und man hat keine Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück einen Parkplatz
anzulegen ?

Gruß Merger

Hallo

Hallo,

Hallo,

bei der Erschliessung eines Grundstücks wurde durch die Stadt
anstatt einer geplanten Straße von 5 Meter breite nur eine
Strasse mit 3,50 Metern breite erstellt.

Hm… dann müsste doch ein Plan vorhanden sein, in dem die 5
mtr. breite Straße
eingezeichnet ist.

Ja ist vorhanden der Plan, aber die Situation ist so wie beschrieben…

Diese Strasse ist eine Sackgasse.
Man kann nur vorwärts reinfahren und rückwärts rausfahren.
Das Anliegergrundstück ist nicht befahrbar, also auch nicht
zum wenden nutzbar.

Und man hat keine Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück
einen Parkplatz
anzulegen ?

Die Möglichkeit besteht kostet aber x tausend Euro und ist nicht geplant.
Das Problem ist auch, dass die Straße nach der Erschliessung 1 Meter höher ist, als
das Grundstück.
Es ist also nicht einfach möglich etwas Schotter hinzuschütten und eine Wendemöglichkeit zu schaffen…

Gruß Merger

Hallo,

für die Zufahrt der Feuerwehr muss die Straße aber mindestens 3 Meter breit sein.
Das ist in den meisten Bundesländern Bauvorschrift (u.a.auch in Hessen).

Mithin sollte man hier klären,ob es sich bei den in der Anlage befindlichen Parkplätzen nicht um Schwarzbauten des Nachbarn handelt.

Hallo Frank Mueller,

hast mal wieder den Text nicht richtig gelesen oder evt. auch nicht verstanden.

Hallo,

für die Zufahrt der Feuerwehr muss die Straße aber mindestens
3 Meter breit sein.

Die Straße ist sogar 3,50 mtr. breit.

und nun ?

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Hallo

Hallo,

Hallo,

bei der Erschliessung eines Grundstücks wurde durch die Stadt
anstatt einer geplanten Straße von 5 Meter breite nur eine
Strasse mit 3,50 Metern breite erstellt.

Hm… dann müsste doch ein Plan vorhanden sein, in dem die 5
mtr. breite Straße
eingezeichnet ist.

Ja ist vorhanden der Plan, aber die Situation ist so wie
beschrieben…

und laut Plan ist die Straße 5 mtr. breit ???

Diese Strasse ist eine Sackgasse.
Man kann nur vorwärts reinfahren und rückwärts rausfahren.
Das Anliegergrundstück ist nicht befahrbar, also auch nicht
zum wenden nutzbar.

Und man hat keine Möglichkeit, auf dem eigenen Grundstück
einen Parkplatz
anzulegen ?

Die Möglichkeit besteht kostet aber x tausend Euro und ist
nicht geplant.

Ach ja - und welches Märchen willst du uns hier erzählen ?

Das Problem ist auch, dass die Straße nach der Erschliessung 1
Meter höher ist, als
das Grundstück.

Oh… was für ein Wunder - und dies hat bestimmt der böse Nachbar auch veranlasst.

Es ist also nicht einfach möglich etwas Schotter hinzuschütten
und eine Wendemöglichkeit zu schaffen…

Erwartest Du wirklich auf diesen Unsinn noch weitere Antworten ?

Hallo Merger,

was bitte veranlasst dich dazu, mir so eine Antwort zu schreiben?
Das gehört sich nicht und ist unverschämt und du solltest mal darüber nachdenken!
Wenn du etwas nicht verstehst, kannst du gerne Fragen…

Es gibt einen Plan, da ist die Straße mit 5 Meter breite eingezeichnet, gebaut wurde die Straße mit einer Breite von 3,50 Metern.
Die Differen von 1,50 Meter wurde gerade vom ‚Nachbarn‘ mit Pflaster ausgelegt, als Verlängerung seiner Parkplätze.
Die Erhöhung der Straße ist die Folge eines Kanals, der unter der Straße verlegt wurde, daher ein Gefälle von 1 Meter zu dem Baugrundstück.

Falls du dich entschuldigen möchtest und noch einen vernünftigen Beitrag leisten möchtest, gerne!

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Hallo,

lesen kannst du wohl nicht…

Hier noch einmal die Eingangsfrage:

bei der Erschliessung eines Grundstücks wurde durch die Stadt anstatt einer geplanten
Straße von 5 Meter breite nur eine Strasse mit 3,50 Metern breite erstellt.

Jetzt wurde auf der gegenüberliegenden Seite ebenfalls gebaut.
Zur Strasse werden durch den Bauherren Parkplätze errichtet.
Die Pflasterarbeiten für diese Parkplätze schliessen jetzt die 1,50 Meter der ursprünglich
geplanten Strasse mit ein.

**Rechnen wir doch noch einmal nach…3,50 Meter MINUS 1,50 Meter
ergibt…naaaaa???..

Richtig 2 Meter…**

Die Pflasterarbeiten für diese Parkplätze schliessen jetzt die 1,50 Meter der ursprünglich
geplanten Strasse
mit ein.

**Rechnen wir doch noch einmal nach…3,50 Meter MINUS
1,50 Meter
ergibt…naaaaa???..

Richtig 2 Meter…**

falsch. lern lesen, du kasper.

wie breit war noch die ursprünglich geplante straße?
genau: 5 meter.

hörst du sie über dich lachen?

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Bitte vertragt euch :smile:

Es geht weiter.
Es wurde gestern mal gemessen.
Die Parkplätze sind insgesamt 5,20 Meter tief.
Davon befinden sich 3,70 Meter auf dem Grundstück gegenüber und
1,50 Meter nimmt der ursprünglich als Straße verplante Raum ein.

Geplante Parkplätze auf einem Grundstück, dürfen die in Hesen nur 3,70 Meter tief sein?
Oder wurde hier von Anfang an darauf spekuliert einen Teil der Straße einzukassieren…

Wäre alles gar kein Problem und würde niemanden interessieren,
aber die Straße wird zu einem richtigen Nadelöhr, da es sich hier um Gewerbe handelt…

Bitte vertragt euch :smile:

nein.

OK, dann nicht! :smile:

Aber vergesst nicht das ursprüngliche Problem, welches das Meine ist…und zu lösen ist…

Hallo,

maßgebend ist die aktuell vorhandene Situation…das heisst wie breit ist die Fahrstrasse (also von Bordstein zu Bordstein) denn konkret im Moment??.

Stehen 3 Meter zur Verfügung oder nicht ???

Ich würde dringend zur Konsultation eines Fachanwaltes für Straßen-und Wegebau raten,denn abgesehen von den Parkplätzen wird die Fläche der Straße ja auch für die
Anliegergebühren und Straßendienste herangezogen.

Hier sollte Klarheit geschaffen werde,da es schon ein gewaltiger Unterschied ist,ob die Straße nun 5 Meter ,3 Meter oder ncoh weniger breit ist.

Die Straße ist 3,50 meter breit.
Bordsteine existieren nicht.

grüße