Hallo, wir haben ein Grundstück gekauft und müssen jetzt auf den Zufahrtsweg (diese Weg gehört d. Gemeinde) eine Erschließungsbaulast eintragen lassen. Bevor wir das Grundstück gekauft haben, haben wir eine Bauvoranfrage gestellt, welche genehmigt wurde. Die Gemeinde wollte das wir den Weg befestigen (auf unsere Kosten). Kein Thema, schließlich müssen wir diesen selbst nutzen können, also wollten wir ihn erst mal schottern (jede wer baut weiß das man sparen, sparen, sparen muß …) und irgendwann, wenn das Geld aureicht den Weg betonieren, asphaltieren, halt das es ordentlich, billig und funktionell ist…
Jetzt nach dem wir den Baugantrag abgegeben haben heist es, das so lange bis Erschließungbaulast nicht eingetragen ist gibt es keine Baugenehmigung - ist auch logisch. Die Gemeinde will jetzt das der Weg GEPFLASTERT wird! Es sind 62 m lang und 3 m breit. Also teuer und unnötig, da es nur die Zufahrt zu unserem Gründstück ist. Was sollen wir machen? Die Gemeinde will v. uns einen Termin bis wann der Weg gepflastert wird.
Hi Adriana,
. . . Die Gemeinde wollte, dass wir
den Weg befestigen (auf unsere Kosten). Kein Thema,
schließlich müssen wir diesen selbst nutzen können, . . .
Gibt es oder habt Ihr darüber etwas Schriftliches, ggf. eine Gesprächsnotiz ???
Falls nicht, dürfte es schwer werden, etwas anderes als das, was Die Kommune jetzt will, zu BEWEISEN (und darauf kommt es an!).
Jetzt, nachdem wir den Baugantrag abgegeben haben, heisst es,
dass so lange bis Erschließungbaulast nicht eingetragen ist,
gibt es keine Baugenehmigung - ist auch logisch. . . .
Und das akzeptiert Ihr auch so ?
. . . Die Gemeinde
will jetzt, dass der Weg GEPFLASTERT wird! Es sind 62 m lang und
3 m breit. Also teuer und unnötig, da es nur die Zufahrt zu
unserem Gründstück ist. Was sollen wir machen? Die Gemeinde
will v. uns einen Termin bis wann der Weg gepflastert wird.
Ich würde hierzu das Gespräch mit der Gemeinde suchen. Bietet an, den Weg zeitnah mit z. B. Schotter zu befestigen, was später als Tragschicht für Pflasterung oder Asphaltdecke dient. Dafür würde ich einen Termin vorschlagen, der möglichst keiner ist, also z. B.: „Nach Beendigung der Bauarbeiten“ oder „Nach Fertigstellung de Gebäude“.
Es wäre in jedem Fall geradezu idiotisch, den Weg zu pflastern, bevor die Bauarbeiten beendet sind, weil der Weg durch das Befahren mit schweren Baufahrzeugen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zumindest beschädigt, vermutlich sogar zerstört würde.
Hallo Tom,
vielen Dank für die Antwort!
In d. Bauvoranfrage steht das d. Zufahrtsweg von uns befestigt werden soll. Es steht nichts über Pflastern.
Jetzt, nachdem wir den Baugantrag abgegeben haben, heisst es,
dass so lange bis Erschließungbaulast nicht eingetragen ist,
gibt es keine Baugenehmigung - ist auch logisch. . . .Und das akzeptiert Ihr auch so ?
Haben wir eine Wahl? Ohne Erschließungsbaulast gibt es keine Baugenehmigung…
Es wird ein Fertighaus, d.h nach 3 Monaten soll dieses fertig werden. Auch wenn wir den Weg erst in 2 Jahren Pflastern ist das meiner Meinung nach rausgeschmissenes Geld… Die Kosten belaufen sich auf ca 10.000 Euro…Wie soll ein normaler Mensch, welcher spart um ein Haus zu bauen sowas noch extra bezahlen!!!
Es ist ein langer Weg, welcher nur unser Grundstück erschließt, gibt es irgendwelche Gesetze, das man z.B. nur bis zur Einfahrt unser Grundstück pflastern muss? Es sind 62 m. Am Anfang v. Weg (ca. 20m) ist ein anderes „Nachbargrundstück“ (diese ist v. Hauptstraße erschlossen) dann kommt unser 42 m langes Grundstück…