Hallo,
das es als Einkommen angerechnet würde…
dies wäre Fach- und Sachkompetenz = 6
Aus Merkblatt ARGE:
7.1 Einkommen, das zu berücksichtigen ist
Zum Einkommen gehören beispielsweise:
Einnahmen aus einer nicht selbstständigen oder selbstständigen
Erwerbstätigkeit,
Entgeltersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder
Krankengeld,
Kapital- und Zinserträge,
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Land und
Forstwirtschaft,
Unterhaltsleistungen, Kindergeld,
Renten, Einnahmen aus Aktienbesitz,
Einmalige Einnahmen (z. B. Steuererstattungen, Abfindungen,
Erbschaften).
Na ja, wenn die Vers.-Gesellschaft die zugeflossenen Zinsen, die in den Anspruchszeitraum fallen ausweisen können, dann ggf. nur diese. Würde aber wohl nicht dolle werden.
Das andere würde schwer werden zu begründen für die ARGE:
8.1 Was gilt als Vermögen?
Als Vermögen gelten alle Güter einer Person, die in Geld
messbar sind, unabhängig davon, ob das Vermögen im
Inland oder Ausland vorhanden ist. Dazu gehören z. B.:
Bargeld, Guthaben auf Anlage-Konten, Sparguthaben, Bausparguthaben,
Sparbriefe, Wertpapiere (z. B. Aktien- und
Fondsanteile), Kapitallebensversicherungen, Haus- und
Grundeigentum, Eigentumswohnungen sowie sonstige
dingliche Rechte an Grundstücken.
richtigen SB kommt man ja nicht,man kommt nur bis zum Tisch,wo
die Unterlagen in Empfang genommen werden.
Warum sollen Unterlagen an einem Tisch abgegeben werden?
Anfragen zwecks Termin beim SB blieben bisher erfolglos. 
Da könnte dann ne Beschwerde bei der ARGE erfolgen, aber hier scheint eher der Spruch zu gelten „…“ oder wie war das mit dem Wald?
VG René
(P.S. bitte nur in der 3. oder 4. Person posten!!!)