Hallo,
ich habe eine Rückforderung vom Bafög erhalten, da die den letzten Bewilligungszeitraum falsch berechnet haben, obwohl ich alles korekkt (nach ihrer eigenen Aussage) abgegeben habe und da ich einer Sorgafaltspflicht unterlege hätte ich den Fehler bemerken müssen
Leider kann ich dir nicht weiter helfen.
Also,
ich glaube - sicher bin ich mir nicht - das das wirklich so ist, wie das Bafög-Amt es gerechnet hat. Du hast ja wahrscheinlich wahrheitsgemäß angegeben, für Juli und August kein Halwaisengeld erhalten zu haben, und damit dann auch Bafög ohne Anrechnung des Dir eigentlich zustehenden Halbwaisengeldes erhalten. In den Monaten danach hast Du eine Nachzahlung erhalten, und die wird eben jetzt rückwirkend angerechnet.
Dieses Zuflussprinzip greift ja auch in anderen Fällen, z.B. jemand erhält erst im Jahr 2012 aufgrund eines Fehlers der Abrechnungsstelle eine Gehaltsnachzahlung für die Monate Oktober - Dezember 2011 und rutscht dabei bei der Bemessung des Kindergartenbeitrags im Jahr 2012 in die nächst höhere Stufe und muss mehr zahlen (bei gleichmäßiger Verteilung auf die Jahre 2011 und 2012) hätte sich nichts an den Beiträgen geändert.
Wenn Du allerdings für Juli und August die Halbwaisenrente gegenüber Bafög angegeben hast, diese also trotz Nicht-Erhalts bei der Berechnung berücksichtigt wurde, dann läge der Fall anders, denn dann stünde Dir ja eigentlich eine Nachzahlung für 7+8/2012 zu, die mit der Rückforderung verrechnet werden könnten.
Ob es da einen Paragraphen gibt, weiß ich nicht - Widerspruch würde ich einlegen, wenn bei Dir das zuletzt genannte Szenario zutrifft, aber das Zuflussprinzip selbst besteht.
LG
figuralis
Hallo,
ehrlicherweise kann ich den Fall auf den ersten Blick nicht ganz nachvollziehen. Sie schreiben „Das ist ein Gesetz! Somit hat das Amt völlig korrekt gearbeitet.“ Später „Weil die Arbeitsweise ist korekkt, nur das Gesetz hat dort eine Lücke“.
Der Gesetzeswortlaut ist mir nicht bekannt, auch bin ich kein BaföG-Experte. Sollte es tatsächlich eine Lücke geben und Sie sich ungerecht behandelt fühlen, würde ich - je nachdem um wie viel Geld es geht - mich anwaltlich beraten lassen (eine Erstberatung kostet meist nicht die Welt).
Gruß
NobbyNic