Hallo
folgender Sachverhalt: Eine Person bekommt AlG II für die
Monate Januar, Februar, März 2007. Am 15.1. wird eine
Tätigkeit aufgenommen, das erste Geld daraus wird am 15.
Februar überwiesen ( Höhe 39o€s) Person bekommt mtl. 626
ALG II. Nun fordert das Amt für diese Monate 1580€s
zurück.
Nach meiner rechenweise des Zuflussprinzipes dürfte der Januar
gar nicht angerechnet werden, da ja nix zugeflossen ist, und
im Februar müsste ja von 390 auf 626€s auch aufgestockt
werden.
Liege ich da richtig oder falsch??
Auf jeden Fall wird Geld in dem Monat angerechnet, in dem man es erhält, auch wenn man in dem entsprechenden Monat nicht (mehr) gearbeitet hat.
Natürlich darf dann nicht Geld angerechnet werden, dass man erst im nächsten Monat erhält.
Natürlich muss für den Februar auch noch aufgestockt werden. Da ein ALG2-Empfänger ja 100,- anrechnungsfrei verdienen darf, müssen im Februar nur 290,- angerechnet werden, und davon müssen m.W. 20 % wiederum auch nicht angerechnet werden. das sind dann ca. 238,-, die angerechnet - also zurückgefordert werden dürften, sofern nicht noch absetzbare Ausgaben (Riesterrente, Kfz-Haftpflicht u.a.) getätigt wurden.
Da das Einkommen für einen halben Monat 390,- beträgt, wird es wohl für einen ganzen Monat ca. 800,- Euro betragen. Wenn es unter 800 liegt, kann auch hier 100,- und vom Rest 20 % abgezogen werden. Von dem Teil des Einkommens, das über 800 liegt, dürfen noch mal 10 % abgezogen werden. Und auch hier können noch Kfz-Haftpflicht, Riesterrente usw. abgesetzt werden.
Wenn das stimmt mit den 800 Euro mtl. Einkommen, dann hätte er m.M.n. immer noch Anspruch auf ca. 60 - 70 ALG II. Zurückgefordert werden dürfte m.M.n. nur ca. 700. Oder hat er im Februar den Lohn für Januar und Februar erhalten?
Ich hab meine Informationen aus dieser Seite:
http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/67/41/
Ob sie ganz aktuell ist, steht nicht dran, aber ich mein, das wäre z.Z. so ungefähr.
Ob ich mich verrechnet habe … ohne Gewähr…
MfG Simsy
LG
Mikesch