Angenommen A wird zum 31.12.09 gekündigt und erhält im Januar2010 seinen Lohn für Dezember + 140 Überstunden ausgezahlt.
Das AA zahlt aber auch schon im Januar2010 ALG1 und ALG2 aufstockend.
Nun meine Frage: Darf oder muss dann der Lohn für Dezember und die Überstunden komplett zurückgezahlt werden.??? Es geht um eine Rückforderung!
Danke!
Hallo
Der Geldzufluss im Januar ist dem Januarbedarf beim aufstockenden ALG II zuzurechnen. Eine Rückforderung wäre damit rechtens.
Gruß,
LeoLo
Hallo,
Nun meine Frage: Darf oder muss dann der Lohn für Dezember und
die Überstunden komplett zurückgezahlt werden.??? Es geht um
eine Rückforderung!
zur Ergänzung von Leolo - es wären natürlich nicht der Lohn und die Überstunden zurückzuzahlen (die kommen ja vom Ex-AG), sondern nur der Aufstockungsbetrag vom ALG 2.
Gruß
cosis
Hallo,
und es müssen natürlich die Absetzbeträge abgezogen werden und vom laufenden Alg " dürfen auch höchstens 10 % monatlich einbehalten werden. § 43 SGB II.
Vorher waren Aufrechnungen im lfd. Bezug bei nicht Verschulden des Alg 2 Beziehers nämlich rechtswidrig, wurde aber dennoch regelmäßig gemacht.