Ist bei den Ampeln an den Autobahnauffahrten (z.B.: http://www.youtube.com/watch?v=U2VRZxTKgbc) der Hinweis „1 Fahrzeug bei Grün“ bindend?
Ist bei den Ampeln an den Autobahnauffahrten (z.B.:
http://www.youtube.com/watch?v=U2VRZxTKgbc) der Hinweis „1
Fahrzeug bei Grün“ bindend?
Warum soll der Zusatz nicht bindend sein? Dann müsstest du auch die Frage stellen, ob Stoppschilder, Ampeln oder Verkehrszeichen generell bindend sind. Im Zweifelsfall muss ein Richter das Gegenteil feststellen.
Ist eine Ampel denn eigentlich ein Verkehrszeichen?
Ich behaupte mal nein, und damit ist das ZZ wirkungslos (mangels Hauptzeichen).
Grüße!
Eine Lichtzeichenanlage ist sogar „mehr wert“ als ein Verkehrszeichen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ampel#Rechtliche_Bedeut…
Folgende „Wertigkeit“ gilt bei Konflikten:
Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten > Lichtzeichenanlagen > Verkehrszeichen > allgemeine Vorschriften der StVO.
Wäre ja auch seltsam wenns andersherum wäre, da viele Ampeln zusätzlich mit einem Stoppschild kombiniert sind.
Die Frage lautet aber doch…
…der Hinweis „1 Fahrzeug bei Grün“ bindend
Liebe WWW’ler,
mir geht es um das 1 Fahrzeug Gebot, weil wer schnell ist, schafft es technisch auch zu zweit. Kann dann die Polizei meckern?
Danke
MM
Hallo,
das Prinzip kenne ich nur von z.B. Mautstellen im Ausland, da ist aber fast immer eine (lichtschrankengesteuerte?) Schranke mit dabei, womit alles klar ist.
Woher soll man denn wissen, ob man das erste Fahrzeug in dieser Grünphase ist? Oder muß man erstmal rot abwarten, was aber nicht da steht?
Cu Rene
Ich behaupte mal nein, und damit ist das ZZ wirkungslos
(mangels Hauptzeichen).
Und ich behaupte mal, ein Zusatzzeichen muß sich nicht zwingend auf ein Verkehrszeichen beziehen. Ich kann zumindest keine entsprechende Regelung finden…
Hallo,
das Problem stellt sich nicht. Die Dinger zeigen Dauerrot, und schalten nur kurz auf grün um, wenn ein Fahrzeug davor steht. D.h. die Situation, dass man auf größere Strecke als einziger vor so eine auf grün stehende Ampel kommt, gibt es nicht. Entweder ich komme als einzelnes Fahrzeug vor die rote Ampel, die dann für mich kurz umschaltet, oder ich stehe in einer Schlange, und sehe ja das Fahrzeug vor mir.
Gruß vom Wiz
mir geht es um das 1 Fahrzeug Gebot, weil wer schnell ist,
schafft es technisch auch zu zweit. Kann dann die Polizei
meckern?
Wie schon gesagt: Ja!
Und ich frage erneut: Was ist an dem Satz auf dem Schild nicht zu verstehen und wie kommst du die Idee, dass es nicht bindend sei?
Das sehe ich aber in § 39 (3) als eindeutig beschrieben an!
„(3) Auch Zusatzzeichen sind Verkehrszeichen. Zusatzzeichen zeigen auf weißem Grund mit schwarzem Rand schwarze Sinnbilder, Zeichnungen oder Aufschriften, soweit nichts anderes bestimmt ist. Sie sind in der Regel unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich beziehen, angebracht.“
Und daß ein Zusatzzeichen alleine keine Bedeutung haben kann steht wohl fest (und ergibt sich schon aus dem Namen).
Grüße!
Eben, und genau darum ist sie auch kein „Verkehrszeichen“, und somit steht das ZZ ohne Hauptzeichen alleine rum.
Ein vorfahrtregelndes (Haupt)Verkehrszeichen (z.B. Stoppschild) gilt ja auch nur wenn die LZA ausser Betrieb ist.
Grüße!
Das sehe ich aber in § 39 (3) als eindeutig beschrieben an!
Das mußt Du mir nun aber erläutern.
Ich lese dort nur wie sie aussehen, daß sie in der Regel (also mit Ausnahmen) unterhalb eines Verkehrszeichens angebracht sind und daß sie ebenfalls Verkehrszeichen sind.
Ich lese nichts davon, daß nur in Verbindung mit einem Verkehrszeichen gelten. Warum sie in Verbindung mit einem Lichtzeichen nicht gelten sollen, erschließt sich mir nicht.
Gruß Stefan
Jetzt hast Du schon fast alles zitiert, was fehlt denn noch?
Dass sie sich auf ein Verkehrszeichen beziehen!
Auch wenn es nur ein Nebensatz ist, sehe ich zumindest keinen Hinweis, dass sie sich auch auf etwas anderes beziehen könnten.
Aber dass ein ZZ allein keine Bedeutung hat, darin stimmst Du zu?
Häufig trifft man ja auf LZA mit richtungsweisendem Gebotsschild und ZZ das z.B. Linienbusse ausnimmt.
In dem Fall steht doch auch ausser Frage, dass das ZZ sich auf das Gebotsschild, und nicht auf die Ampel bezieht. (Okay, das Beispiel hinkt etwas, weil die Schilderkombination nicht direkt an der Ampel befestigt sein sollte)