Gibt es ein Gesetz oder Urteil in dem festgelegt wann ich die Instandhaltungsrücklage zuführen muss? Z.Bsp. monatlich oder jährlich oder wird so was in der Gemeinschaftsordnung geregelt?
Hallo,
soweit ich weiss spricht die Rechtsprechung von einer angemessenen Rücklage.
Meist wird in der Teilungserklärung bereits die Rücklage festgelegt, diese kann aber jederzeit per Mehrheitsbeschluss angepasst werden.
Grüße