ich lerne gerade das Thema mit Zugängen von Anlagen.
Und seit ja BilMog da ist, können auch immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden, aber nur, wenn sie technisch verwertbar sind und wirtschaftliche Erfolgsaussichten haben.
Kann mir jemand immaterielle Vermögensgegenstände einfacherer als auf so manchen Net-seiten erklären und mir sagen, dass die 2 Voraussetzungen für die Aktivierung bedeuten??
im weiteren steht das aktivierungsverbot für eigenleistungen mit nicht zweifelsfrei zuordnenbaren herstellungskosten wie zb. Marken und Kundenlisten
Kann mir jemand erklären, was das mit marken und den kundenlisten auf sich hat?
ich mache zwar meine Buchhaltung selbst, aber mit diesen Fragen habe ich mich noch nie beschäftigen müssen. Da geht es wohl um Bilanzierung, ich mache aber nur einfache Einahme-Überschuss-Rechnung.
mfg
Die „technische Verwertbarkeit“ sowie die „wirtschaftlichen Erfolgsaussichten“ stellen darauf ab, dass das Vorhaben überhaupt einen „positiven Beitrag“ leisten kann; ansonsten wäre es nicht aktivierungsfähig.
„Marken- und Kundenlisten“ sind „flüchtig“; der tatsächliche Wert/Nutzen ist nur sehr bedingt feststellbar; aus diesen Gründen nicht aktivierungsfähig.