Zugänglichmachung von Artikeln nach Gegendarstellu

Hallo,

Medien sind ja dazu verpflichtet Gegendarstellungen zu veröffentlichen, so zum Beispiel die von Stefan Raab im Focus als Reaktion auf das Porträt über ihn. Beinhaltet eine solche Gegendarstellung automatisch, dass der Originalbeitrag nicht mehr regulär zugänglich sein darf? Das Porträt habe ich nämlich auf den Internetseiten des Focus nicht gefunden.

Beste Grüße
Hugo

Hallo,

ja, das bedeutet es.
Denn das Archiv stellt auch eine Form der „zugänglich Machung“ dar.

Lumpi

Hallo Lumpi,

danke für deine Antwort.

Dass ein Archiv eine Zugänglichmachung impliziert, ist mir klar. Die Frage ist ja vielmehr, ob die Zugänglichmachung nach Gegendarstellung verboten ist.

Beste Grüße
Hugo

Hallo,

sorry, da hatte ich nicht genau genug gelesen.

Wenn es ein Urteil (oder eine einstweilige Verfügung) gibt, dass die Verbreitung zu unterlassen ist, dann muss auch das auch aus dem Archiv gelöscht werden.

Gibt es jedoch nur einen Gegendarstellung, so würde es IMHO ausreichen, die Gegendarstellung zum Artikel hinzuzufügen (entweder direkt darunter, mindestens jedoch einen sichtbaren Link darauf).
Ich bezweifle, dass es ausreicht, die Gegendarstellung ohne jede Verlinkung im Archiv zur Verfügung zu stellen.

Viele Grüße
Lumpi

Hallo Lumpi,

vielen Dank für die Infos.

Dann liegt es vielleicht daran, dass der Artikel möglicherweise nur im Heft und gar nicht online erschienen ist.

Beste Grüße
Hugo