Ist es für die Fristwahrung bei der Nutzung von ElsterOnline (mit Zertifikat als Online-Unterschrift) relevant, wann die zur Steuererklärung gehörenden Belege beim Finanzamt eingehen?
Wird die Frist auch dann gewahrt, wenn die Belege erst nach Fristablauf dem Finanzamt zugehen, wenn die eigentliche Steuererklärung rechtzeitig online abgegeben wurde?