Zugang der Belege bei Nutzung von ElsterOnline

Ist es für die Fristwahrung bei der Nutzung von ElsterOnline (mit Zertifikat als Online-Unterschrift) relevant, wann die zur Steuererklärung gehörenden Belege beim Finanzamt eingehen?

Wird die Frist auch dann gewahrt, wenn die Belege erst nach Fristablauf dem Finanzamt zugehen, wenn die eigentliche Steuererklärung rechtzeitig online abgegeben wurde?

Ist es für die Fristwahrung bei der Nutzung von ElsterOnline
(mit Zertifikat als Online-Unterschrift) relevant, wann die
zur Steuererklärung gehörenden Belege beim Finanzamt eingehen?

Nein, das ist nicht relevant.

Wird die Frist auch dann gewahrt, wenn die Belege erst nach
Fristablauf dem Finanzamt zugehen, wenn die eigentliche
Steuererklärung rechtzeitig online abgegeben wurde?

Ja, die Frist ist in diesem Falle gewahrt.

Ich mag solche Fragen, die sinngleiche Antworten verlangen…