Wahrscheinlich schon tausendmal gefragt, also nicht böse sein.
Jemand hat eine Kündigung von seinem Arbeitsgeber per Brief erhalten, die zu Kündigende sagt aber dass sie den Brief nie erhalten habe. Es war ein normaler Brief. Wer ist in der Beweislage?
Des Weiteren wie ist es bei der Berechnung der Probezeit, wenn vor dem Datum, welches im Arbeitsvertrag stand angefangen wurde zu arbeiten. Es zählt doch dann das Datum der tatsächlichen Arbeitsaufnahme (faktisches Arbeitsverhältnis) oder? Wer kann helfen.
Vielen Dank
Hi Marco,
es ist ein immer wieder schwieriges Thema da viele Arbeitgeber dort feher machen.
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Zugang der Kündigung in der Beweiskraft. Bei allen Dokumenten und auch Kündigungen muss nur gewährleistet werden das es in den Verwaltungsbereich des Empfängers kommt. Dazu recht der Briefkasten aus. Einschreiben oder ein Bote würde ausreichen. Wobei dann nur der Zugang aber nicht der Inhalt bewiesen wurde. Am sinnvollsten ist es die Kündigung z.B. der Sekritärin lesen zu lassen und dann von Ihr in den Briefkasten werfen zu lassen oder es ihr dem Boten übergeben zu lassen. Rechtsanwälte übernehmen solche Tätigkeiten auch. Die persönliche Übergabe ist nicht mehr notwendig. Auch wenn die Arbeitnehmerin im Urlaub war und erst danach den Briefkasten leert ist die Kündig trotzdem rechtsgültig.
Bei einem nicht Ausbildungsvertrag gilt das arbeiten vor Beginn des Arbeitsvertrags auch schon als mündlicher Arbeitsvertrag. Wie lange die Probezeit läuft ist eh relativ. Gilt nur für die Berechnung der Kündigungsfrist. Entscheidend ist die Betriebszugehörigkeit für den Kündigungsschutz. Nach 6 Monaten hat man Kündigungsschutz. Gilt auch die Zeit davor mit.
Grüße
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Gnade!
Hi!
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für den Zugang der Kündigung
in der Beweiskraft.
LAST! Die BeweisLAST liegt beim Kündigenden.
Bei allen Dokumenten und auch Kündigungen
muss nur gewährleistet werden das es in den Verwaltungsbereich
MACHT! Sie muss in den regelmäßigen MACHTbereich des Empfängers gelangen.
Auch wenn die Arbeitnehmerin im
Urlaub war und erst danach den Briefkasten leert ist die
Kündig trotzdem rechtsgültig.
ZUGESTELLT! Und wenn schon, dann rechtsKRÄFTIG!
Bei einem nicht Ausbildungsvertrag gilt das arbeiten vor
Beginn des Arbeitsvertrags auch schon als mündlicher
Arbeitsvertrag.
Bei JEDEM Arbeitsvertrag gilt das!
Wie lange die Probezeit läuft ist eh relativ.
Relativ WAS?
Nach 6 Monaten hat man Kündigungsschutz.
Auch bei Kleinstbetrieben?
Menno Leute, gebt doch keine großkotzigen Hinweise, wenn Euch die Materie ein Mysterium ist!
LG
Guido
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Hi!
Jemand hat eine Kündigung von seinem Arbeitsgeber per Brief
erhalten, die zu Kündigende sagt aber dass sie den Brief nie
erhalten habe. Es war ein normaler Brief. Wer ist in der
Beweislage?
Naja, wenn der Kündigende nicht nachweisen kann, dass er eine Kündigung zugestellt hat, hat er in der Regel ein Problem.
Des Weiteren wie ist es bei der Berechnung der Probezeit, wenn
vor dem Datum, welches im Arbeitsvertrag stand angefangen
wurde zu arbeiten. Es zählt doch dann das Datum der
tatsächlichen Arbeitsaufnahme (faktisches Arbeitsverhältnis)
oder?
Es zählt das tatsächliche Beginndatum (Arbeitsverträge müssen nicht schriftlich geschlossen werden) als Beginn der Beschäftigung - das hat jedoch mit einem faktischen Arbeitsverhältnis nix zu tun.
Zur Probezeit wäre der fiktive genaue Wortlaut recht hilfreich…
LG
Guido