Salut,
ich verweise zunächst mal auf den Beitrag von Joker.
bringt nicht viel, da ich den Herrn (?) seit seinen neulichen Ausfällen weder sachlich noch menschlich ernstnehme.
- Die Kenntnisnahme ist bei einem Brief etc. gar nicht
nachweisbar. Wie soll denn jemals geklärt werden, wann ein
Brief zur Kenntnis genommen wurde? Das mag ja im Ausnahmefall
möglich sein, aber grundsätzlich eben nicht. Darum MUSS eine
Fiktion herhalten.
Durchaus, aber die muß die Sachlage würdigen. So gibt es ja auch bei Einschreiben pragmatische Auffassungen. Siehe FAQ.
Schon aus Beweisgründen. Wenn es nämlich um
die Kenntnisnahme als solche geht, ist der Rechtsverkehr
lahmgelegt.
Bei WE unter Anwesenden geht es nicht zuletzt genau darum: Um die Kenntnisnahme. Einem Bewußtlosen kannst Du viel erzählen - oder mir auf Kisuaheli. Auch der Begriff des Zugangs - bzw. wie er ausgelegt wird - dreht sich letztlich um die Kenntnisnahme (bzw. wann sie als angemessen wahrscheinlich unterstellt werden kann), bspw. bei Zustellungen an Unternehmen, die außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfinden.
Es spricht also nichts daneben, auch bei besonderen Zustellwegen besondere Maßstäbe an den Zugang anzulegen, die sich an den speziellen Gegebenheiten orientieren.
- Es geht doch auch um eine Risikoverteilung. Nehmen wir an,
ich werfe dir einen Brief in deinen Briefkasten, und nach
einer Woche hast du den Briefkasten noch immer nicht geleert.
Dann steckt zu Silvester jemand einen Böller rein und der
Brief mit meiner WE ist hin. Wer muss dafür die Verantwortung
tragen? Du oder ich?
Kommt drauf an: War ich zum Zeitpunkt der Zustellung auf Phuket?
Hier kommt es im Zweifel auf den Einzelfall an und solange sich die Rechtsprechung zu dem Thema Email bzw. Abruf von Daten nach Benachrichtigungsmail nicht geäußert hat, wirds bei der Beurteilung ein bißchen schwierig.
Natürlich, du kannst auch nicht die 100%-ige Sicherheit
schaffen. Aber WENN es jemand kann, dann doch wohl du, und
dann musst konsequenterweise du auch das Risiko tragen.
Ahem, $ 130 I stellt das Risiko im Grundsatz ganz klar auf die Seite des Erklärenden. Die Frage ist bei WE und deren Zugang nie, ob die WE abgegeben wurde, sondern ob sie zugegangen ist. Das versetzt den Empfänger ganz klar in die bessere Lage.
Als zusätzliches Argument noch dieses: Wenn eine WE erst ab
Kenntnisnahme als zugegangen sind, sind der Zugangsvereitelung
Tür und Tor geöffnet. Das wäre ein echter WITZ!
Der Erklärende wählt das einfachere Kommunikationsmittel (anstelle bspw. eines Einschreibens), daher liegt auch bei ihm das höhere Risiko.
Das kann einfach nicht richtig sein.
Ach übrigens: Der Kern meiner Ausführungen stammt aus den - zugegebenermaßen etwas über ein Jahr alten - offiziellen Lehrmaterialien der FU Hagen. Den Artikel aus der NJW habe ich auch nicht vorliegen, aber wenn man mal nachschaut, für welche Aussagen er als Beleg zitiert wird, kann man auf den Gedanken kommen, daß Joker ihn entweder nicht richtig gelesen, nicht verstanden oder falsch verstanden hat.
Aber das soll mich nicht weiter interessieren. Ich vertraue darauf, daß Menschen, die teure und mehrfach gegengelesene Lehrmaterialien verfassen, zu einer angemessenen Interpretation in der Lage sind und das ist für mich ausschlaggebend.
Gruß,
Christian