Bei Zugang via Email ist die ganze Veranstaltung etwas
tückischer. Beschränken wir uns auf den relevanten Teil, d.h.
Privatperson und manueller Abruf: Zugang erst dann, wenn Abruf
und Kenntnisnahme (!) erfolgt sind (Ultsch, Zugangsprobleme
bei elektronischen Willenserklärungen, NJW 1997, 3007-3009).Ich habe leider keine Quellen zur Hand; aber das ist ganz
sicher nicht unumstritten, und ich bin mir sogar relativ
sicher, dass es nicht der herrschenden Lehre oder
Rechtsprechung entspricht.
Das kam mir doch auch so vor. Darum habe ich mal in angegebene Quelle (Ultsch, Zugangsprobleme bei elektronischen Willenserklärungen, NJW 1997, 3007-3009) geschaut, um festzustellen, daß das da so gar nicht drinsteht. Vielmehr wird auch dort - dieser Aufsatz gilt auch heute noch als aktuell - klargestellt, daß jeder, der eine Email-Adresse für rechtsgeschäftliche Zwecke angibt, den Zugang sicherzustellen hat und auch vom Zugang beim Eintreffen der Nachricht auf dem Mailserver ausgegangen werden kann.
Es müßte auch schon Entscheidungen dazu geben, die ich jetzt nicht finden konnte, aber meine schon mal eine gelesen zu haben.
Fakt ist aber, daß wenn man eine Email-Adresse für eine Rechnung angibt, sich nicht auf vergessene Paßwörter oder ähnliche Dummheiten berufen kann. Und auch eine regelmäßige „Leerung“ muß - zumindest zum üblichen Rechnungstermin - vorgenommen werden.
Ähnliches kann man wohl annehmen, wenn man mit einem Anbieter den Abruf im Kundencenter vereinbart.
Das einzig fragliche an der ganzen Sache ist nur die Änderung der AGB. Zu klären, ob diese zulässig ist, bedarf vermutlich einer akribischen Wälzerei von Entscheidungen. Und der hohe geschilderte Aufwand ist da zu berücksichtigen. Auf die Schnelle habe ich nichts spezielles gefunden.
Bei mir hat ein Mobilfunkanbieter den gleichen Scherz auch versucht. Nach dem Widerspruch bekomme ich die Rechnung wieder brav per Post. Entsprechend gehe ich auch davon aus, daß ein Widerspruch oder eine Kündigung möglich sein müßte.
Mit solchen Sachen beschäftigen sich die Verbraucherverbände täglich. Dort sitzen wohl die richtigen Ansprechpartner.
P.S.: Ich spare jeden weiteren Kommentar. 