Hi,
als erstes würde mich mal interessieren, warum Du Deine Artikel vor dem Archiv schützt. Da steht nichts geheimnisvolles drin, aber andererseits wird die Antwort dadurch nicht unwesentlich erschwert, weil beim Antworten der Originaltext nicht automatisch zitiert wird. Ich mache das dann gleich spaßeshalber mal genauso.
dauert!!! Und dann muss man noch die Rechnung abfragen und ausloggen –
zusammen > 10 Minuten!!!
Das ist keinesfalls bequem!!!
Das ist für die rechtliche Beurteilung vollkommen uninteressant.
Dort im BGB steht nichts von A b h o l u n g einer Rechnung - nur von Z u g a n g!
Rechnungen müssten somit eine Bringschuld sein - keine Holschuld.
Die Frage des Zugangs ist entscheidend, nicht wie der Zugang erlangt wird. Zugang heißt, daß die Rechnung unter gewöhnlichen Umständen in den Aufnahmebereich des Empfängers gelangt. Also: Brief eingeworfen und Empfänger nicht seit drei Jahren im Koma --> zugegangen.
Und: FAQ:1350
Bei Zugang via Email ist die ganze Veranstaltung etwas tückischer. Beschränken wir uns auf den relevanten Teil, d.h. Privatperson und manueller Abruf: Zugang erst dann, wenn Abruf und Kenntnisnahme (!) erfolgt sind (Ultsch, Zugangsprobleme bei elektronischen Willenserklärungen, NJW 1997, 3007-3009).
Der Fall des Abrufs über Kundencenter im Internet scheint mir analog zu betrachten zu sein. Insofern ist die Rechnung erst dann zugegangen, wenn sie abgerufen wurde. Da Du nun aber weißt, daß Dir die Rechnungen online bereitgestellt werden, mußt Du sie auch abrufen. Wie oft bzw. wie schnell nach Bereitstellung wäre im Einzelfall zu klären. Wer einfach nur bockig ist und sich durch verzögerten Abruf vor der Zahlungspflicht drückt, wird damit vor Gericht sicherlich scheitern.
XXX hätte in der Rechnung vom 2.12.04 die Änderung 4 Wochen vor Inkrafttreten mitteilen
können!
2 Tage vorher sind eindeutig zu wenig!
Nö, aber das scheint ja keine Rolle mehr zu spielen.
Die Verbraucherzentralen können aus Personalmangel nicht alle AGB- und BGB-Verstöße
abmahnen!
Geh mir bloß weg mit den Stümpern von der Verbraucherzentrale!
Gruß,
Christian