Wie beweist man den Zugang einer fristlosen Kündigung, bei persönlicher Zustellung?
Mittels eines Zeugen, der bezeugen kann, wann welches Schriftstück wo eingeworfen wurde.
Hat man keinen Zeugen…
Ja es gibt eine Zeugin, aber das ist die Frau des Vermieters und sie bestätigt, dass ich dort war, allerdings nur wegen Klärung von Fragen bezüglich des Mietverhältnisses - Ihre Aussage
Hallo,
der (Vermieter) muss beweisen, dem Mieter genügt es, einfach den Kopf zu schütteln und zu sagen: NEIN.
Wenn die Gründe der fristlosen KÜ allerdings nicht bestritten werden können, wäre das Bestreiten des Zugangs der Kü nur ein geringer Zeitgewinn.
si
Wie beweist man den Zugang einer fristlosen Kündigung, bei
persönlicher Zustellung?
Hallo,
der (Vermieter) muss beweisen, dem Mieter genügt es, einfach
den Kopf zu schütteln und zu sagen: NEIN.
Aha. Und wie kommst Du darauf, das der Vermmieter die Kündigung zugestellt hat?
Anhand der wenigen Angaben so eine Aussage zu treffen, ist grob fahrlässig.
Zumal man diese Aussage des UP:
es gibt eine Zeugin, aber das ist die Frau des Vermieters und sie bestätigt, dass ich dort war, allerdings nur wegen Klärung von Fragen bezüglich des Mietverhältnisses - Ihre Aussage
Durchaus so interpretieren könnte, daß der Mieter kündigte und damit kann Deine Antwort für den Poster richtig teuer werden…
Hallo,
im Nachhinein beweisst man sowas gar nicht mehr und mit Zeuge ist natürlich ein eigener Zeuge gemeint und nicht „die Frau des Vermieters“. Diese wird natürlich genau bezeugen, dass die Kündigung nicht eingegangen ist.
Sofort nachlegen, wenn fristlos begründet und korrekt, ist fristlos schließlich fristlos und wirkt dann auch noch einen Tag später. Diesmal besser vorsorgen. Tipps: http://www.answer24.de/article/Die_sichere_Zustellun…
Gruß
Nita
Das hilft leider nicht, da vielleicht die Frau des Vermieters etwas missverstanden hat.
Wenn gekündigt wird, dann muss das schriftliche geschehen.
Bei übergabe der Kündigung einen eigenen Zeugen mitnehmen, der auf einer Kopie der kündigung mit seiner Unterschrift, Datum und Uhrzeit bestätigt, wann die Künsigung dem Empfänger zugegangen ist.
Damit ist man dann auf der sicheren Seite.
Moin!
Bei übergabe der Kündigung einen eigenen Zeugen mitnehmen, der
auf einer Kopie der kündigung mit seiner Unterschrift, Datum
und Uhrzeit bestätigt, wann die Künsigung dem Empfänger
zugegangen ist.
Damit ist man dann auf der sicheren Seite.
Auch nicht wirklich!
Die Gegenpartei kann genauso sich Zeugen besorgen, die eben das Gegenteil bezeugen!
Einzig sicher wäre es, wenn der Empfänger den Empfang selber quittieren würde. Und ganz sicher geht es mit einer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher!
Gruß
Andreas