Zugang einer fristlosen Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,

wie beweist man den Zugang einer fristlosen Kündigung einer Mietwohnung bei persönlicher Zustellung? Und ist eine fristlose Kündigung bei massiven Schimmelbefall einer Wohnung mit Gutachten als Bestätigung des massiven Schimmelbefalls gerechtfertigt?

Hallo,
da wäre eine Rechtsberatung sehr sinnvoll.
Gruß

Bei der Übergabe der Kündigung einen Zeugen mitnehmen und am besten die Übergabe gleich schriftlich bestätigen lassen oder den Brief mit Einschreiben/Rückschein schicken.

ob der Schimmelbefall eine fristlose Kündigung rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. Haben Sie dem Vermieter denn eine Mängelanzeige mit Fristsetzung der Mängelbeseitigung gemacht?

MfG P. Kunze

Das sind juristische Fragen da kenn ich mich nicht aus. Außerdem wäre es möglicherweise für andere Experten hilfreich, zu wissen, in welchem Staat (deutschland, Österreich, Schweiz) sich das abspielt.

Hallo Conny,

die persönliche Zustellung einer Kündigung wird bewiesen indem man den Zeugen bennent, der dabei anwesend war.

Gab es keinen Zeugen bitte das procedere mit Zeugen schleunigst wiederholen.

Der Inhalt des Gutachtens dürfte die Beweislage - hoffentlich - ausreichend würdigen.

Ich wünsche Gutes Gelingen bei der Rückforderung der Kaution.

Moin!

Zum Thema „persönliche Briefübergabe beweisen“:
http://www.hwg-achim.de/2010/10/briefzustellung.htm

Zum Thema "fristlose Kündigung bei Schimmelbefall:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/qb-184.htm

Gruß
MK

persönlicher Zustellung?

gerichtsverwertbar ist das nur wenn ein Zeuge dabei war oder der Zugang vom Empfänger schriftlich bestätigt wurde. Daher immer Einschreiben/Rückschein!

fristlose Kündigung bei massiven Schimmelbefall einer Wohnung
mit Gutachten als Bestätigung des massiven Schimmelbefalls

kommt drauf an, was im Gutachten steht. Die Konsequenz reicht von 20-90% Mietminderung bis fristloser Kündigung und Schadensersatz.

Siehe auch hier:
http://www.immo-magazin.de/schimmel-winterzeit-ist-s…

und hier:
http://www.immo-magazin.de/fristlose-kundigung-urtei…

mehr zu Schimmel:
http://www.immo-magazin.de/?s=schimmel&submit=Suchen

Grüße!

Der kündigende Mieter kann zB unter Zeugen kündigen.
Dh. zB er könnte die Kündigung unter Zeugen in den Briefkasten einwerfen.

Bei Beweisen geht es häufig daraum, was plausibel ist und wer glaubhaft ist, nicht um ein lückenloses Beweismittel.
Eine fristlose Kündigung wie hier beschrieben erscheint mir begründet wegen gesundheitlicher Gefahren.
Da hier schon ein Gutachten vorliegt und von massivem Befall die Rede ist, wird diese Geschichte wohl schon eine Vorgeschichte haben, also gar nicht so unvermittelt „fristlos“ gekommen sein.

Wenn der Wohnraum nicht ohne Gefährdung nutzbar ist, dann hat sie gravierende Mängel, die eine fristlose Kündigung erlauben, da der Vermieter die Mietsache nicht zur Verfügung stellt.
Theoretisch könnte er aber auch das Nachbesserungsrecht etc. haben und der Mieter nicht das Recht für eine außerordentliche Kündigung, sondern zB zu einer 100%-Mietminderung…

Wie immer klärt man das möglichst einvernehmlich mit dem Vermieter.
Sollte das nicht möglich sein, lässt man sich preisgünstig vom Mieterverein beraten.
lg

was sagt der Gutachter dennn?

Hallo,
mit einem Zeugen zum Mieter gehen und sich schriftlich die Kuendigung bestaetigen lassen.

lisa

Hallo,

zur ersten Frage:
indem man einen Zeugen dabei hat.

zur zweiten Frage:
ja.

Gruss Huftier

Hallo,

bei einer fristlosen Kündigung wegen Schimmelbefall ist es wichtig, ob auch gesundheutliche Beeinträchtigungen davon ausgehen.

Den Zugang der fristlosen Kündigung beweisst man am besten, wenn man einen unabhängigen Zeugen (keine Verwandten, Freunde, etc.) mitnimmt und auf seinem eigenen Exemplar (Kopie) bestätigen lässt, dass in seinem Beisein, die Kündigung abgegeben oder in den Briefkasten geworfen wurde. Dabei muss der Zeuge auch bestätigen, dass er den Inhalt kennt.
Oder noch einfacher, man lässt sich vom Vermieter den Zugang der Kündigung bestätigen.

Viele Grüße

Jetty

Hallo Conny,

man sollte sich bei pers. Zustellung entweder quittieren lassen oder einen Zeugen mitnehmen.
Die fristlose Kündigung ist berechtigt, wenn eine Abmahnung oder entsprechende Gespräche voraus gingen.
Schimmel stellt eine erhebliche Gefahr für die Bausubstanz und die Gesundheit dar.

Insofern hat der Mieter seine Sorgfaltspflicht aufs gröbste verletzt, indem er weder richtig geheizt noch gelüftet hat.
Vermutlich wurde dann noch gekocht, gewaschen und Wäsche in der Wohnung getrocknet ohne zu lüften resp. entsprechend zu heizen.

Also noch mal mit einem sachverständigen Zeugen (Maler oder Putzer) hingehen und um eine Stellungnahme zur Kündigung zu erhalten und den Schaden zu begutachten.
Hierbei kann dem Mieter klar gemacht werden, dass er wegen fahrlässigem Verhalten für die Sanierung aufzukommen hat. Auserdem können Sie sicher mit ruhigem Gewissen sagen, dass so ein Fall noch nie vorgekommen ist und es an seinem Fehlverhalten liegt.
Der Schimmelbefall muss sofort behoben werden - wenn man noch länger wartet muss der ganze Putz abgeschlagen werden - die Wohnung ist so unvermietbar. Mietausfall - Sanierungskosten etc. stehen im Raum wenn er nicht sofort auszieht.
Beste Grüße
hardy

Hallo, beweisen lässt sich die Zustellung z.B. mit einem Zeugen. Fristlos kündigen können sie meine ich nur, wenn sie vorher abgemahnt haben.

Hallo Conny1,
die Zustellung der fristlosen Kündigung kann durch eine zweite Person (Partner, Nachbar etc.) bestätigt werden. Das reicht aus um vor Gericht Recht zu bekommen.
Und da ein massiver Schimmelbefall gesundheitsschädlich ist, sollte man als Vermieter lieber die fristlose Kündigung akzeptieren und den Mieter gehen lassen, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Tatsache ist, das ein derartiges Gutachten u. a. auch Arztkosten mitsichbringen kann. Dann lieber evtl. auf einen Monat Miete verzichten als den Mieter unter krampf und Ärger zu halten.
Alles Gute, Hase1