Ein Arbeitnehmer Herr X erhält während Krankheit eine betriebsbedingte Kündigung. Diese Kündigung wird duch den Geschäftsführer persönlich zu Herrn X nach Hause gebracht. Dieser quittiert den Zugang, der abends um 19 Uhr stattfindet.
Ist die Kündigung bereits an diesem Tag wirksam ? Oder, aufgrund der unüblichen Zeit, erst am Folgetag ?