Klar, deswegen brennen die Häuser mit Gasanschluss ja auch
alle bis auf die Grundmauern ab, weil gewartet wird, bis sich
ein Versorger einfindet.
Versorger haben Sonderrechte wie Polizei und Feuerwehr.
Außerdem haben sie 24/365 Notdienste. Diese werden in den mir
bekannten Einsatzzentralen bei Brand automatisch mit
informiert.
Das mag alles sein. Es beweist nur nicht, dass die Versorger diejenigen sind, die letzlich den Gashahn zudrehen. Wenn der Ort des (Brand-)Geschehens nämlich verraucht ist oder ziemlich warm, nützt deine offenkundig aus der Luft gegriffene Behauptung, der Versorger würde kommen, weil es ausgerechnet der Feuerwehr zu gefährlich ist (fat *g*), den Beteiligten genau garnichts.
Die ist auch nicht nötig, weil von Brandschutz ver ordnung die
Rede war und nicht von Brandschutzordnung.
ich rege folgende Lektüre an um wenigstens Grundwissen
anzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz
Und ich rege eine sorgfältigere Lektüre fremder Postings an. Über Brandschutz brauche ich mich übrigens nicht ausgerechnet bei Wiki zu informieren, das mache ich mittels meines Brandschutzatlas, da weiß ich wenigstens, dass den Fachleute geschrieben haben.
Das Ordnungsamt ist für die öffentl.Ordnung zuständig.
Zu der mag je nach Bundesland auch die Sicherheit vor die
öffentliche Ordnung gefährdenden Großbränden gehören.
und in welchen Bundesländern ist dies?
Der UP hat gefragt, ob es sinnvoll sei, beim Ordnungsamt vorstellig zu werden. Ich will das nicht ausschließen. Jedenfalls ist es für ihn bedeutend einfacher, dort anzurufen und zu fragen als es für mich ist, die Situation für 16 Bundesländer abzuchecken. Denn das Bundesland hat er uns ja bisher verschwiegen.
Baurechtsamt gibt es nicht. Es gibt Bauplanungsamt und
Bauordnungsamt. Wenn überhaupt die Bauordnung, aber nur, wenn
es sich um einen Rettungsweg handeln würde.
Was du nicht alles weißt, hast wohl den großen Überblick über
das gesamte Bauordnungsrecht in 16 Bundesländern und die
ganzen Sonderbaurechte wie etwa das der Bahn? Hier mal ein
Link zu einem angeblich nicht existenten Baurechtsamt in einer
nicht ganz unbedeutenden Stadt eines nicht ganz unbedeutenden
Landes.
http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/776?
Natürlich kenne ich nicht jedes Rathaus in ganz Deutschland.
Natürlich nicht. Allerdings gibt es das Baurechtsamt nicht nur in Stuttgart, sondern in jedem Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg.
Eine Informations- und Beratungsstelle in Baufragen
„Baurechtsamt“ zu nennen hat nichts mit einem offiziellen Amt
zu tun sondern mit Bürgerfreundlichkeit.
Bei meinen Bauanträgen ist es aber immer ausdrücklich das Baurechtsamt, von dem ich die Baugenehmigung erhalte. Merkwürdige Auswüchse der Bürgerfreundlichkeit! Möglicherweise hat es auch einfach nur damit zu tun, dass öffentliches Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht eben zusammen öffentliches Baurecht ergeben und die Bezeichnung der beide Gebiete abdeckenden Behörde somit völlig stimmig ist.
Sämtliche Bauordnungen und die zugehörigen Verordnungen -das
ist das was du wohl mit Sonderbaurechte bezeichnest- kenne ich
natürlich nicht. Ich lese mir sie dann durch, wenn ich sie
beruflich brauche, oder wie hier, wenn entsprechende Fragen zu
beantworten sind.
Nein, mit Sonderbauordnungen meine ich etwa die in der Regie des Eisenbahnbundesamtes. „Stuttgart 21“ unterliegt nicht der Bauaufsicht durch das städtische Baurechtsamt und auch nicht der LBO.
Die Feuerpolizei gab es bis zum 2. Weltkrieg. In der Garage
meiner Großmutter mit dem Öltank hing noch ein Emailleschild,
das das Rauchen und offenes Feuer „feuerpolizeilich“ verbot.
Das Schild deiner Oma ist ungefähr so interessant im
vorliegenden Fall wie der Reissack in China. Und ob da 1815
oder 1945 steht ist 2013 auch irgendwie nicht wirklich
wichtig, zumindest für mich.
Du warst es, der im Zusammenhang mit der Feuerpolizei das Jahr 1815 hervorgekramt hast. Sei’s drum, maßgebend ist, dass die Aufgabe der Feuerpolizei heute gemeinhin entweder vom Baurechtsamt allein oder bei fehlender Fachkunde zusammen mit der Feuerwehr als deren Hilfsbeamten wahrgenommen wird.
Feuerwehr hat keinerlei Befugnisse in Privatgebäuden.
Ich verrate dir jetzt mal was: Die Feuerwehr kommt nicht, weil
dein Haus brennt. Die Feuerwehr kommt, weil eventuell Menschen
aus diesem Haus zu retten sind und weil Nachbarhäuser in Brand
gesteckt werden könnten. Und wenn nötig, schlagen die dir
hierzu die Haustür mit der Feuerwehraxt ein. Ganz ohne zu
fragen. Das Eigentum ist da ein nachrangiges Rechtsgut, und
das Hausrecht teilt sein Schicksal.
Richtig. Im Einsatzfall. Ansonsten kommt nicht mal die Polizei
ins Haus ohne richterlichen Beschluss.
Siehe Titel des UP
Ansonsten ist die
Feuerwehr nicht Anordnungsbefugt. Auch bei
Gefahrverhütungsschau, Brandschau oder wie es die Bundesländer
auch immer nennen mögen, sind sie nur als Gast dabei oder es
wurden ihnen die Aufgaben einer anordnungsbefugten Stelle
zugeordnet.
Eben, und schon haben sie Zugang, als Hilfspolizei der Bauaufsicht. Das ist von Land zu Land unterschiedlich und hängt im Einzelfall sicher auch von der Komplexität des zu besichtigenden Sachverhalts ab. Ich will nicht ausschließen, dass eine Baurechtsbehörde einen Hausbesitzer anweist, einem Feuerwehrmann Zutritt zum Haus zwecks Inaugenscheinnahme zu gewähren. Und dann wäre das vom Eigentümer ebenso zu dulden wie der jährliche Schornsteinfegerbesuch.
Lediglich der letzte Satz ist kein Unsinn. der Vermieter ist
wohl am ehesten zuständig.
Wenn du den UP gelesen oder verstanden hättest, dann wüsstest
du, dass der Vermieter bereits erfolglos animiert wurde, etwas
zu tun.
Ist das nicht der Normalfall im Mietrechtsforum?
Was? Dass du den UP nicht richtig liest?
Ganz ehrlich smalbop
Ganz ehrlich, ja.
Dann halte dich auch daran.
Dein lautes Pfeifen im Wald nützt leider nichts, es beeindruckt mich nicht die Bohne.