Zugang, im Falle eines Brandes

Hallo,

Schulung zur Bedienung einer Schraube mit einem genau dazu geeigneten Schlüssel? Was soll denn da geschult werden?
Rechtsrum von linksrum unterscheiden?

Ja, gibt ja auch Feuerwehrfrauen ;o). Aber ich meine, dass die meisten diese Hähne so marjiert sind, dass jeder Zweifel ausgeschlossen ist.

Klar, deswegen brennen die Häuser mit Gasanschluss ja auch
alle bis auf die Grundmauern ab, weil gewartet wird, bis sich
ein Versorger einfindet.

Versorger haben Sonderrechte wie Polizei und Feuerwehr. Außerdem haben sie 24/365 Notdienste. Diese werden in den mir bekannten Einsatzzentralen bei Brand automatisch mit informiert.

Die ist auch nicht nötig, weil von Brandschutz ver ordnung die
Rede war und nicht von Brandschutzordnung.

ich rege folgende Lektüre an um wenigstens Grundwissen anzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz

Das Ordnungsamt ist für die öffentl.Ordnung zuständig.

Zu der mag je nach Bundesland auch die Sicherheit vor die
öffentliche Ordnung gefährdenden Großbränden gehören.

und in welchen Bundesländern ist dies?

Baurechtsamt gibt es nicht. Es gibt Bauplanungsamt und
Bauordnungsamt. Wenn überhaupt die Bauordnung, aber nur, wenn
es sich um einen Rettungsweg handeln würde.

Was du nicht alles weißt, hast wohl den großen Überblick über
das gesamte Bauordnungsrecht in 16 Bundesländern und die
ganzen Sonderbaurechte wie etwa das der Bahn? Hier mal ein
Link zu einem angeblich nicht existenten Baurechtsamt in einer
nicht ganz unbedeutenden Stadt eines nicht ganz unbedeutenden
Landes.
http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/776?

Natürlich kenne ich nicht jedes Rathaus in ganz Deutschland. Eine Informations- und Beratungsstelle in Baufragen „Baurechtsamt“ zu nennen hat nichts mit einem offiziellen Amt zu tun sondern mit Bürgerfreundlichkeit.
Sämtliche Bauordnungen und die zugehörigen Verordnungen -das ist das was du wohl mit Sonderbaurechte bezeichnest- kenne ich natürlich nicht. Ich lese mir sie dann durch, wenn ich sie beruflich brauche, oder wie hier, wenn entsprechende Fragen zu beantworten sind.

Die Feuerpolizei gab es bis zum 2. Weltkrieg. In der Garage
meiner Großmutter mit dem Öltank hing noch ein Emailleschild,
das das Rauchen und offenes Feuer „feuerpolizeilich“ verbot.

Das Schild deiner Oma ist ungefähr so interessant im vorliegenden Fall wie der Reissack in China. Und ob da 1815 oder 1945 steht ist 2013 auch irgendwie nicht wirklich wichtig, zumindest für mich.

Feuerwehr hat keinerlei Befugnisse in Privatgebäuden.

Ich verrate dir jetzt mal was: Die Feuerwehr kommt nicht, weil
dein Haus brennt. Die Feuerwehr kommt, weil eventuell Menschen
aus diesem Haus zu retten sind und weil Nachbarhäuser in Brand
gesteckt werden könnten. Und wenn nötig, schlagen die dir
hierzu die Haustür mit der Feuerwehraxt ein. Ganz ohne zu
fragen. Das Eigentum ist da ein nachrangiges Rechtsgut, und
das Hausrecht teilt sein Schicksal.

Richtig. Im Einsatzfall. Ansonsten kommt nicht mal die Polizei ins Haus ohne richterlichen Beschluss. Ansonsten ist die Feuerwehr nicht Anordnungsbefugt. Auch bei Gefahrverhütungsschau, Brandschau oder wie es die Bundesländer auch immer nennen mögen, sind sie nur als Gast dabei oder es wurden ihnen die Aufgaben einer anordnungsbefugten Stelle zugeordnet.

Lediglich der letzte Satz ist kein Unsinn. der Vermieter ist
wohl am ehesten zuständig.

Wenn du den UP gelesen oder verstanden hättest, dann wüsstest
du, dass der Vermieter bereits erfolglos animiert wurde, etwas
zu tun.

Ist das nicht der Normalfall im Mietrechtsforum?

Ganz ehrlich smalbop

Ganz ehrlich, ja.

Dann halte dich auch daran.

vnA

Bei uns hier steht das Feuerwehrauto ab und zu in der Garage,
weil keiner da ist, der den LKW-Führerschein hat um das
Fahrzeug zum Brandort zu fahren. (Von wegen 8 Minuten)

Kann es sein das du die ganze Zeit von der freiwilligen Feuerwehr redest und
nicht von der Berufsfeuerwehr?

Der Plem

Auch die Feuerwehr darf nicht an der Gasleitung rumfummeln.

Seite 15, Absatz 3
„Absperreinrichtungen in Versorgungsleitungen außerhalb von Gebäuden
sollen vom Personal des Gasversorgungsunternehmens betätigt werden. Ist
die Absperrmaßnahme in ihrer Auswirkung sicher überschaubar oder durch
Beschilderung ausdrücklich darauf hingewiesen (z. B. „Im Gefahrenfall Schieber
schließen”), können diese Einrichtungen, z. B. an Hausanschlussleitungen,
Erdgastankstellen (Not-Aus) auch durch die Feuerwehr betätigt werden“

http://www.sfs-w.de/lehrmittel/gefaehrlichestoffe/07…

Der Plem

Klar, deswegen brennen die Häuser mit Gasanschluss ja auch
alle bis auf die Grundmauern ab, weil gewartet wird, bis sich
ein Versorger einfindet.

Versorger haben Sonderrechte wie Polizei und Feuerwehr.
Außerdem haben sie 24/365 Notdienste. Diese werden in den mir
bekannten Einsatzzentralen bei Brand automatisch mit
informiert.

Das mag alles sein. Es beweist nur nicht, dass die Versorger diejenigen sind, die letzlich den Gashahn zudrehen. Wenn der Ort des (Brand-)Geschehens nämlich verraucht ist oder ziemlich warm, nützt deine offenkundig aus der Luft gegriffene Behauptung, der Versorger würde kommen, weil es ausgerechnet der Feuerwehr zu gefährlich ist (fat *g*), den Beteiligten genau garnichts.

Die ist auch nicht nötig, weil von Brandschutz ver ordnung die
Rede war und nicht von Brandschutzordnung.

ich rege folgende Lektüre an um wenigstens Grundwissen
anzulesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Brandschutz

Und ich rege eine sorgfältigere Lektüre fremder Postings an. Über Brandschutz brauche ich mich übrigens nicht ausgerechnet bei Wiki zu informieren, das mache ich mittels meines Brandschutzatlas, da weiß ich wenigstens, dass den Fachleute geschrieben haben.

Das Ordnungsamt ist für die öffentl.Ordnung zuständig.

Zu der mag je nach Bundesland auch die Sicherheit vor die
öffentliche Ordnung gefährdenden Großbränden gehören.

und in welchen Bundesländern ist dies?

Der UP hat gefragt, ob es sinnvoll sei, beim Ordnungsamt vorstellig zu werden. Ich will das nicht ausschließen. Jedenfalls ist es für ihn bedeutend einfacher, dort anzurufen und zu fragen als es für mich ist, die Situation für 16 Bundesländer abzuchecken. Denn das Bundesland hat er uns ja bisher verschwiegen.

Baurechtsamt gibt es nicht. Es gibt Bauplanungsamt und
Bauordnungsamt. Wenn überhaupt die Bauordnung, aber nur, wenn
es sich um einen Rettungsweg handeln würde.

Was du nicht alles weißt, hast wohl den großen Überblick über
das gesamte Bauordnungsrecht in 16 Bundesländern und die
ganzen Sonderbaurechte wie etwa das der Bahn? Hier mal ein
Link zu einem angeblich nicht existenten Baurechtsamt in einer
nicht ganz unbedeutenden Stadt eines nicht ganz unbedeutenden
Landes.
http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/776?

Natürlich kenne ich nicht jedes Rathaus in ganz Deutschland.

Natürlich nicht. Allerdings gibt es das Baurechtsamt nicht nur in Stuttgart, sondern in jedem Stadt- und Landkreis in Baden-Württemberg.

Eine Informations- und Beratungsstelle in Baufragen
„Baurechtsamt“ zu nennen hat nichts mit einem offiziellen Amt
zu tun sondern mit Bürgerfreundlichkeit.

Bei meinen Bauanträgen ist es aber immer ausdrücklich das Baurechtsamt, von dem ich die Baugenehmigung erhalte. Merkwürdige Auswüchse der Bürgerfreundlichkeit! Möglicherweise hat es auch einfach nur damit zu tun, dass öffentliches Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht eben zusammen öffentliches Baurecht ergeben und die Bezeichnung der beide Gebiete abdeckenden Behörde somit völlig stimmig ist.

Sämtliche Bauordnungen und die zugehörigen Verordnungen -das
ist das was du wohl mit Sonderbaurechte bezeichnest- kenne ich
natürlich nicht. Ich lese mir sie dann durch, wenn ich sie
beruflich brauche, oder wie hier, wenn entsprechende Fragen zu
beantworten sind.

Nein, mit Sonderbauordnungen meine ich etwa die in der Regie des Eisenbahnbundesamtes. „Stuttgart 21“ unterliegt nicht der Bauaufsicht durch das städtische Baurechtsamt und auch nicht der LBO.

Die Feuerpolizei gab es bis zum 2. Weltkrieg. In der Garage
meiner Großmutter mit dem Öltank hing noch ein Emailleschild,
das das Rauchen und offenes Feuer „feuerpolizeilich“ verbot.

Das Schild deiner Oma ist ungefähr so interessant im
vorliegenden Fall wie der Reissack in China. Und ob da 1815
oder 1945 steht ist 2013 auch irgendwie nicht wirklich
wichtig, zumindest für mich.

Du warst es, der im Zusammenhang mit der Feuerpolizei das Jahr 1815 hervorgekramt hast. Sei’s drum, maßgebend ist, dass die Aufgabe der Feuerpolizei heute gemeinhin entweder vom Baurechtsamt allein oder bei fehlender Fachkunde zusammen mit der Feuerwehr als deren Hilfsbeamten wahrgenommen wird.

Feuerwehr hat keinerlei Befugnisse in Privatgebäuden.

Ich verrate dir jetzt mal was: Die Feuerwehr kommt nicht, weil
dein Haus brennt. Die Feuerwehr kommt, weil eventuell Menschen
aus diesem Haus zu retten sind und weil Nachbarhäuser in Brand
gesteckt werden könnten. Und wenn nötig, schlagen die dir
hierzu die Haustür mit der Feuerwehraxt ein. Ganz ohne zu
fragen. Das Eigentum ist da ein nachrangiges Rechtsgut, und
das Hausrecht teilt sein Schicksal.

Richtig. Im Einsatzfall. Ansonsten kommt nicht mal die Polizei
ins Haus ohne richterlichen Beschluss.

Siehe Titel des UP

Ansonsten ist die
Feuerwehr nicht Anordnungsbefugt. Auch bei
Gefahrverhütungsschau, Brandschau oder wie es die Bundesländer
auch immer nennen mögen, sind sie nur als Gast dabei oder es
wurden ihnen die Aufgaben einer anordnungsbefugten Stelle
zugeordnet.

Eben, und schon haben sie Zugang, als Hilfspolizei der Bauaufsicht. Das ist von Land zu Land unterschiedlich und hängt im Einzelfall sicher auch von der Komplexität des zu besichtigenden Sachverhalts ab. Ich will nicht ausschließen, dass eine Baurechtsbehörde einen Hausbesitzer anweist, einem Feuerwehrmann Zutritt zum Haus zwecks Inaugenscheinnahme zu gewähren. Und dann wäre das vom Eigentümer ebenso zu dulden wie der jährliche Schornsteinfegerbesuch.

Lediglich der letzte Satz ist kein Unsinn. der Vermieter ist
wohl am ehesten zuständig.

Wenn du den UP gelesen oder verstanden hättest, dann wüsstest
du, dass der Vermieter bereits erfolglos animiert wurde, etwas
zu tun.

Ist das nicht der Normalfall im Mietrechtsforum?

Was? Dass du den UP nicht richtig liest?

Ganz ehrlich smalbop

Ganz ehrlich, ja.

Dann halte dich auch daran.

Dein lautes Pfeifen im Wald nützt leider nichts, es beeindruckt mich nicht die Bohne.

Moin!

Da Gasleitungen regelmäßig von den Versorgern überprüft
werden und fehlende Sicherheitseinrichtungen nicht durch den
Bestandsschutz abgedeckt sind, kann davon ausgegangen werden,
dass keine Gasleitung am Netz hängt, die nicht über die
erforderlichen thermischen Abtrennungen verfügt.

Ich schmeiß mich in die Ecke! Dann kommmal nach Hamburg und schau Dich in den entsprechenden Altbauvierteln um!
Denn hier findest Du Gasanlagen vor, an denen seit jahrzehnten nichts modernisiert, geschweige denn Sicherheitseinrichtungen wie Thermische Absperrorgane oder Strömungswächter montiert sind.
Die Leitungen bestehen zu großen Teilen aus ganz normalem Stahlrohr in heute kaum noch gebräuclichen Dimensionen, ungeschützt eingemauert oder z.T. eingeputzt. Es finden sich noch überall an solchen Anlagen geschraubte T-Stücke, die „abgestopft“ sind, an denen zu Stadtgaszeiten darin enthaltene Feuchtigkeit die auskondensiert ist, abgelassen wurde…Häufig finden sich Armaturen, die längst nicht mehr zulässig sind.
„Regelmäßige Überprüfung durch den Versorger“? Bestenfalls stichprobenartig möglich.
Es sind eher die Fachbetriebe, die bei anfallenden Arbeiten evtl. Sicherheitstechnik nachrüsten dürfen und auf Missstände aufmerksam machen (was oft nur widerwillig zur Kenntnis genommen wird und man gut daran tut, einen Zeugen zu haben, der notfalls bestätigt, dass man darauf hingewiesen hat. Denn eine Unterschrift dafür , dass man das getan hat bekommt man eher selten.) Theorie und Praxis eben!
Übrigens: Von Absperr-Armaturen in der Straße war eigentlich nie die Rede. Es ging um die Zugänglichkeit der Armaturen im Keller. Und die muß, penibler Hausmeister hin oder her, für Befugte (Also Personen, die Zugang zum Keller haben) gewährlistet sein, da andernfalls ein gravierender Mangel vorliegt. Und selbstverständlich darf der Zugang dazu erschwert werden (etwa durch einen Schlüsselkasten mit „bei Gefahr einzuschlagender Scheibe“ und darin deponiertem Schlüssel), um Missbrauch zu erschweren. „Erschweren“ kann und darf aber nicht heißen, dass zentnerweise Sperrmüll beiseite geräumt werden muss…Als GWI habe ich die Pflicht (den Eigentümer/ Hausmeister) darauf hinzuweisen!
Zur Umsicht der Mieter: Eigentlich findet sich in jedem Haus jemand, der soweit einen kühlen Kopf bewahrt. Aber auch wenn sich in einem Haus sojemand nicht findet, kann das noch lange nicht rechtfertigen, das Notabsperrarmaturen (das Wort sagt eigentlich schon alles) zugestellt werden dürfen (hat so ein bisschen was von dem Witz mit dem ausgebuchtem Hotel, in dem die Kanzlerin zwar ein Zimmer bekäme, sie aber heute eh nicht mehr kommt).
Gruß Walter

Ja

Mit dem Zugang im Keller ist es wie mit den Sicherheitseinrichtungen im Altbau: Theorie und Praxis.
Ich kenne hier bei uns und in der größeren Umgebung in der ich arbeite kein Haus, das nicht über die genannten Sicherheitseinrichtungen verfügt. Und zwar schon dann, bevor mit der Sanierung begonnen wird. Ebenso, ich hatte es schon geschrieben, kenne ich kein Mehrfamilienhaus mit zugänglichem HAR.
Es ist wie immer, nichts ist überall gleich und Gesetze sind dazu da übertreten zu werden.

vnA

Genau auf dieser Seite steht das was ich die ganze Zeit sage:
Die Feuerwehr darf auch nicht einfach so an den Absperrschiebern herumfummeln. Wenn überhaupt dürfen nur ausgebildete Personen der Feuerwehr die Schieber bedienen.
Eine schnellstmögliche Abstimmung mit dem Gasversorgungsunternehmen
ist herbeizuführen.

Bei uns wird halt aus diesem Grund direkt der Versorger mitalarmiert.

vnA

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Dann versuche das mal deinem Versorger klarzumachen.

Muss ich nicht. Ich hab kein Gas und bin auch nicht bei der Feuerwehr.

Aber das ist nicht das Thema. Irgendwoher muss doch Deine Weisheit kommen. Also nenn doch endlich Ross und Reiter oder gib zu, dass Du eben dies nicht kannst. Ist doch ganz einfach, oder?
kb

Was willst du jetzt hören?
Ich bin nicht bei der Feuerwehr, aber ich kenne jemand der dabei ist.
Ich bin kein Gas-Wasser-Sch…-Installateur, aber ich hab schon mal ein Rohr gesehen und gehört, dass es das DVGW-Arbeitsblatt G 600 gibt.
Ich bin nicht bei einem Versorger beschäftigt, aber ich weiß, dass er allergisch reagieren, wenn jemand an ihren Anlagen rumfummelt.
Ich weiss, dass Feuerwehrleute alles können, aber ich bin sicher, dass das auch Einbildung sein kann.
Ich bin selbst Opfer eines Brandes, ohne „aber“

Wenn ich mehr würde sagen wollen, stünde es in meinem Profil.

vnA

Hallo,

Ich bin kein Gas-Wasser-Sch…-Installateur, aber ich hab schon
mal ein Rohr gesehen und gehört, dass es das DVGW-Arbeitsblatt
G 600 gibt.

Und da steht drin, dass bei Gefahr im Verzug nur ein Mitarbeiter des versorger den Ansperrhahn betätigen darf?

Ich bin nicht bei einem Versorger beschäftigt, aber ich weiß, dass er allergisch reagieren, wenn jemand an ihren Anlagen rumfummelt.

Ich denke, das ist verständlich. Aber zwischen Rumfummeln und Betätigen des Absperrhahn zum Absperren der weiteren Gaszufuhr bei Gefahr im Verzug sind zwei paar Schuhe. Natürlich verdient der versorger ab diesem Moment nichts mehr, aber auch das steht dann wohl zurück.
Und dann gibt es in Deutschland natürlich Hunderte Versorger. Vielleicht sehen es die einen so und die anderen so. Die Stadtwerke heidelberg sehen es jedenfalls so:
• Gashahn zu!
Schließen Sie die Absperreinrichtungen der Gasleitungen!
Gasgerätehahn, Gashahn am Zähler, Gashahn zur Wohnung, Hauptsperreinrichtung
(Feuerhahn) in der Regel im Keller
.
http://www.swhd.de/cms/Home/Stoerung/Stoerung/Was_is…
Mit Sie meinen die da also nicht einen Mitarbeiter des Versorgers.
Die Stadtwerke München formulieren es ähnlich: An der Hauptabsperreinrichtung
(Feuerhahn) können Sie bei Reparaturarbeiten
oder im Notfall die gesamte Erdgaszufuhr des Hauses unterbrechen.
Drehen Sie die Hauptabsperreinrichtung (HAE) zu! Und weiter: Damit dies schnell möglich ist, muss diese Hauptabsperreinrichtung immer frei zugänglich sein.
Da wird also auch wieder jemand anderes als der Versorger angesprochen. Und so geht das auch bei allen Versorgern weiter. Es kann hier also eventuell eine Verallgemeinerung zulässig sein.

Ich weiss, dass Feuerwehrleute alles können, aber ich bin sicher, dass das auch Einbildung sein kann.

Die können dann sicher einen solchen Hahn betätigen, wenn sie ihn denn finden und er erreichbar ist.
Darum dreht sich der UP doch eigentlich. Ob dieser Hahn frei zugänglich sein muss, wobei frei zugänglich nicht meint frei zugänglich für den Versorger, wenn es brennt, sondern eben frei für jeden im Haus.

Grüße

Ich war der festen Überzeugung, dass wir die ganze Zeit über die Absperreinrichtung in der Straße sprechen. /t/zugang-im-falle-eines-brandes/7283032/3
Wie ein Hahn zu bedienen ist, weiß vermutlich jeder mündige Bürger. Ob der Hahn in der Straße aber der Hahn für das Brandhaus oder das Haus auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist, das weiß kaum einer ohne die entsprechenden Planunterlagen. Und da wird es dann richtig problematisch.

vnA

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