Zugang, im Falle eines Brandes

Hallo!
Zu den Fakten:
Wohne in einem Mietshaus mit 15 anderen Parteien.
Alle haben eine eigene Gasversorgung über eine Gastherme.
Im Gemeinschaftskeller gibt es eine Tür, auf welcher Gassperrhahn steht.
Die se Zugangstür ist seit mehreren Monaten mit mehreren Stühlen, einem Sessel und um die 5 vollen Altkleidersäcken zu gestellt.

Meine Fragen:
1.Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

2.Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich der Eigentümer des Mietshauses halten muss?

3.An wem sollte ich mich wenden, wenn der Eigentümer den Sperrmüll vor der Tür nicht wegräumt?! Eventuell der Feuerwehr, oder dem Ordnungsamt melden?!

Zur Erklärung:
Ich habe schon einmal persönlich anderen Schrott, welcher auch vor dieser Tür abgeladen wurde, entfernt(Schrottplatz ist nur einige hundert Meter von hier entfernt), woraufhin eine Woche später der nun beschriebene Müll den Zugang erneut blockiert.
Alle Nachbarn habe ich auch schon darauf angesprochen, wobei es natürlich niemand gewesen sein will. Der Eigentümer( Vermieter ) unternimmt in diesem Fall auch nichts, ist Ihm irgendwie egal.

Ich erhoffe mir, dass jemand von Ihnen meine Fragen beantworten kann. Ich bedanke mich im Voraus.

Hallo!
Zu den Fakten:
Wohne in einem Mietshaus mit 15 anderen Parteien.
Alle haben eine eigene Gasversorgung über eine Gastherme.
Im Gemeinschaftskeller gibt es eine Tür, auf welcher
Gassperrhahn steht.
Die se Zugangstür ist seit mehreren Monaten mit mehreren
Stühlen, einem Sessel und um die 5 vollen Altkleidersäcken zu
gestellt.

Meine Fragen:
1.Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Ja.

2.Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich
der Eigentümer des Mietshauses halten muss?

Ja genau, eine bestimmte. Sie hängt nämlich vom Land ab, in dem das Gebäude steht.

3.An wem sollte ich mich wenden, wenn der Eigentümer den
Sperrmüll vor der Tür nicht wegräumt?! Eventuell der
Feuerwehr, oder dem Ordnungsamt melden?!

Das Ordnungsamt - oder das Baurechtsamt, welches die Aufgaben der früheren „Feuerpolizei“ übernommen hat. Oder die Feuerwehr selbst.
Kommt auf die Gemeinde an. Irgendeiner wird schon zuständig sein.

s.

1.Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Nein, die Feuerwehr wird den Gebäudeanschluss auf der Straße zudrehen.
Ja, wenn kein solcher Punkt vorhanden ist oder er defekt ist.

2.Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich
der Eigentümer des Mietshauses halten muss?

Natürlich

3.An wem sollte ich mich wenden, wenn der Eigentümer den
Sperrmüll vor der Tür nicht wegräumt?! Eventuell der
Feuerwehr, oder dem Ordnungsamt melden?!

Ordnungsamt

Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Kurze Antwort:
Nein, die Feuerwehr muss im Falle eines Brandes nicht in diesen Raum.
Die Feuerwehr ist weder so blöd, noch so suizitgefährdet in einem brennenden Haus im Keller rumzuirren und den Hausanschlussraum zu suchen. Der örtliche Versorger wird informiert und stellt

Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich
der Eigentümer des Mietshauses halten muss?

Brandschutzordnungen werden für Einzelobjekte im Rahmen der Baugenehmigung verlangt. Ob dies hier der Fall ist, weiß meine Kristallkugel im Moment nicht.

Das Ordnungsamt - oder das Baurechtsamt, welches die Aufgaben der :früheren „Feuerpolizei“ übernommen hat. Oder die Feuerwehr selbst.
Kommt auf die Gemeinde an. Irgendeiner wird schon zuständig sein.

Das Ordnungsamt ist für die öffentl.Ordnung zuständig.
Baurechtsamt gibt es nicht. Es gibt Bauplanungsamt und Bauordnungsamt. Wenn überhaupt die Bauordnung, aber nur, wenn es sich um einen Rettungsweg handeln würde.
Feuerpolizei gab es mal 1815
Feuerwehr hat keinerlei Befugnisse in Privatgebäuden.
Lediglich der letzte Satz ist kein Unsinn. der Vermieter ist wohl am ehesten zuständig.

Ganz ehrlich smalbop

http://www.youtube.com/watch?v=5KT2BJzAwbU

vnA

1.Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Nein, die Feuerwehr wird den Gebäudeanschluss auf der Straße
zudrehen.

Macht der örtliche Versorger, nicht die Feuerwehr.

Ja, wenn kein solcher Punkt vorhanden ist oder er defekt ist.

Dann wird nicht in einem brennenden Haus irgendwo irgendwas gesucht, sondern im Zweifel die ganze Straße vom Netz genommen.

2.Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich
der Eigentümer des Mietshauses halten muss?

Natürlich

Es gibt eine Landesbauordnung und keine Brandschutzverordnung. Wenn der Gang kein Rettungsweg ist, gibt die aber auch nichts her.

3.An wem sollte ich mich wenden, wenn der Eigentümer den
Sperrmüll vor der Tür nicht wegräumt?! Eventuell der
Feuerwehr, oder dem Ordnungsamt melden?!

Ordnungsamt

Ist dafür nicht zuständig. In größeren Städten gibt es ein Wohnungsaufsichtsamt. Zuständig ist dafür primär aber der Eigentümer (wie gesagt: wenn es kein Rettungsweg ist) Sonst beim Bauaufsichtsamt.

vnA

1.Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Nein, die Feuerwehr wird den Gebäudeanschluss auf der Straße
zudrehen.

Macht der örtliche Versorger, nicht die Feuerwehr.

Natürlich macht das die Feuerwehr, die wartet doch nicht bis der Versorger kommt. Auf dem Gehsteig ist ein kleiner Deckel mit der Aufschrift Gas, jeder Feuerwehrzug hat das Werkzeug um die Deckel zu öffnen und das Gas abzudrehen. Mein Onkel war Feuerwehrmann bis er in Rente ging, von ihm weiß ich das ganz genau.

Falls dies nicht geht kann die Feuerwehr auch die Straße abklemmen/klemmen lassen. Das weiß ich aber nicht genau.

Und wenn es in einem größeren Gebäude sicher genug ist kann man selbstverständlich auch innen abstellen. Das ist alles Sache der Abwägung.

An die Absperreinrichtungen (Schieber, Panzersicherung) darf nicht jeder beliebige, übereifrige Feuerwehrmann. An diesen Einrichtungen darf grundsätzlich nur geschultes Personal (Elektromeister mit Zulassung des Versorgers, oder Gas- Wasserinstallateur mit Zulassung). Wenn auf dem Zug ein entsprechend befähigtes Mitglied der Feuerwehr sitzt, dann kann er/sie das machen. Im Normalfall wird aber direkt mit der Alarmierung der Versorger benachrichtigt.

vnA

Macht der örtliche Versorger, nicht die Feuerwehr.

Nein ganz sicher nicht!

Die Feuerwehr dreht sofort den Hahn vor der Tür ab, ansonsten bräuchten sie ja auch gar nicht
erst kommen, eine offene Gasflamme löscht sich nicht so einfach.

Der Plem

Im Normalfall wird aber direkt mit der
Alarmierung der Versorger benachrichtigt.

Super, stell ich mir gerade vor.
Es brennt, Feuerwehr benachrichtigt den Versorger und der sucht jetzt mal einen Mitarbeiter der da mal schnell hin fährt und Gas abstellt…
Kann man nur hoffen der gute Mann (oder Frau) ist gerade in der Nähe oder kommt bei der Anfahrt nicht in einen Stau oder ähnliches.

Krümelchen

Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Kurze Antwort:
Nein, die Feuerwehr muss im Falle eines Brandes nicht in
diesen Raum.

„Muss“ ist auch nicht im Sinne einer Rechtsverpflichtung gemeint.

Die Feuerwehr ist weder so blöd, noch so suizitgefährdet in
einem brennenden Haus im Keller rumzuirren und den
Hausanschlussraum zu suchen. Der örtliche Versorger wird
informiert und stellt

Klar, deswegen brennen die Häuser mit Gasanschluss ja auch alle bis auf die Grundmauern ab, weil gewartet wird, bis sich ein Versorger einfindet.

Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich
der Eigentümer des Mietshauses halten muss?

Brandschutzordnungen werden für Einzelobjekte im Rahmen der
Baugenehmigung verlangt. Ob dies hier der Fall ist, weiß meine
Kristallkugel im Moment nicht.

Die ist auch nicht nötig, weil von Brandschutz ver ordnung die Rede war und nicht von Brandschutzordnung.

Das Ordnungsamt - oder das Baurechtsamt, welches die Aufgaben der :früheren „Feuerpolizei“ übernommen hat. Oder die Feuerwehr selbst.
Kommt auf die Gemeinde an. Irgendeiner wird schon zuständig sein.

Das Ordnungsamt ist für die öffentl.Ordnung zuständig.

Zu der mag je nach Bundesland auch die Sicherheit vor die öffentliche Ordnung gefährdenden Großbränden gehören.

Baurechtsamt gibt es nicht. Es gibt Bauplanungsamt und
Bauordnungsamt. Wenn überhaupt die Bauordnung, aber nur, wenn
es sich um einen Rettungsweg handeln würde.

Was du nicht alles weißt, hast wohl den großen Überblick über das gesamte Bauordnungsrecht in 16 Bundesländern und die ganzen Sonderbaurechte wie etwa das der Bahn? Hier mal ein Link zu einem angeblich nicht existenten Baurechtsamt in einer nicht ganz unbedeutenden Stadt eines nicht ganz unbedeutenden Landes.
http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/776?

Feuerpolizei gab es mal 1815

Die Feuerpolizei gab es bis zum 2. Weltkrieg. In der Garage meiner Großmutter mit dem Öltank hing noch ein Emailleschild, das das Rauchen und offenes Feuer „feuerpolizeilich“ verbot.

Feuerwehr hat keinerlei Befugnisse in Privatgebäuden.

Ich verrate dir jetzt mal was: Die Feuerwehr kommt nicht, weil dein Haus brennt. Die Feuerwehr kommt, weil eventuell Menschen aus diesem Haus zu retten sind und weil Nachbarhäuser in Brand gesteckt werden könnten. Und wenn nötig, schlagen die dir hierzu die Haustür mit der Feuerwehraxt ein. Ganz ohne zu fragen. Das Eigentum ist da ein nachrangiges Rechtsgut, und das Hausrecht teilt sein Schicksal.

Lediglich der letzte Satz ist kein Unsinn. der Vermieter ist
wohl am ehesten zuständig.

Wenn du den UP gelesen oder verstanden hättest, dann wüsstest du, dass der Vermieter bereits erfolglos animiert wurde, etwas zu tun.

Ganz ehrlich smalbop

Ganz ehrlich, ja.

s.

Auch die Feuerwehr darf nicht an der Gasleitung rumfummeln.
Hatte ich um 8:23 schon geschrieben:
An die Absperreinrichtungen (Schieber, Panzersicherung) darf nicht jeder beliebige, übereifrige Feuerwehrmann. An diesen Einrichtungen darf grundsätzlich nur geschultes Personal (Elektromeister mit Zulassung des Versorgers, oder Gas- Wasserinstallateur mit Zulassung). Wenn auf dem Zug ein entsprechend befähigtes Mitglied der Feuerwehr sitzt, dann kann er/sie das machen. Im Normalfall wird aber direkt mit der Alarmierung der Versorger benachrichtigt.

vnA

Moin!
Anscheinend wird hier davon ausgegangen, dass das gesamte Gebäude lichterloh in Flammen steht.
Meistens handelt es sich aber „nur“ um Wohnungs- oder Kellerbrände.

Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?

Kurze Antwort:
Nein, die Feuerwehr muss im Falle eines Brandes nicht in
diesen Raum.
Die Feuerwehr ist weder so blöd, noch so suizitgefährdet in
einem brennenden Haus im Keller rumzuirren und den
Hausanschlussraum zu suchen.

Doch, die Feuerwehr ist „so blöd“! (Wenn denn niemand der Hausbewohner umsichtig genug war, das selbst zu tun und die eintreffende Feuerwehr darüber zu informieren) Denn brennt im dritten Stock die Küche einer Wohnung aus (in der evtl. die Gastherme hängt, bzw. ein Gasherd steht) ist Eile geboten. Daher sollten sich auch an den Kellertüren Hinweisschilder befinden, wo die Hauseinführung Gas (die mit einem Handgriff selbst von Laien absperrbar ist) sich befindet. Oft ist das jedoch ein verschlossener Raum um Missbrauch zu verhindern. Dann hat außen ein Schlüsselkasten (ähnlich einem Feuermelder) zu hängen (…bei
Gefahr Scheibe einschlagen…) oder ein auf ähnliche Weise gesicherter Betätigungshebel, bzw. das extra zu diesem Zweck herausgeführte Gasrohr mit einem gesichertem Ventil. Selbstverständlich hat so Etwas stets und ständig zugänglich zu sein. Denn wenn es in meiner Wohnung brennt, wäre es nicht verkehrt , wenn ich das Gas schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr dort abstellen könnte. Denn je eher das geschiet, um so besser ist es. Eine nach Vorschrift verlegte Gasleitung hält übrigens Temperaturen von min. 700°C aus. Bis die erreicht sind und sich das Gas in der Leitung selbst (also ohne „Flammeneinwirkung“ entzündet) hat man also noch ein klein wenig Zeit. Die sollte man nutzen, um die anderen Mieter zu alarmieren und eben auch das Gas im Keller (sofern Zugang gefahrlos möglich) abzustellen . Wenn da nicht der Sperrmüll vom Nachbarn stünde und die Aktion be-oder gar verhindern täte. Denn bis geschultes Personal (ob von der Feuerwehr, dem Gasversorger oder einem Installationsunternehmen ) vor Ort ist, könnte es schon laut geknallt haben.
Gruß Walter

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An die Absperreinrichtungen (Schieber, Panzersicherung) darf
nicht jeder beliebige, übereifrige Feuerwehrmann. An diesen
Einrichtungen darf grundsätzlich nur geschultes Personal
(Elektromeister mit Zulassung des Versorgers, oder Gas-
Wasserinstallateur mit Zulassung).

Schulung zur Bedienung einer Schraube mit einem genau dazu geeigneten Schlüssel? Was soll denn da geschult werden? Rechtsrum von linksrum unterscheiden?
Gruß
kb

Schon mal die Fahrzeuge deines Versorgers gesehen mit den kleinen blauen Glashütchen?
Versorger haben Einsatzfahrzeuge mit den gleichen Sonderrechten wie Polizei, Feuerwehr, THW, usw. Und dass dein Versorger auch einen funktionierenden Notdienst rund um die Uhr hat, wünsche ich dir, wenn mal wieder der Strom ausfällt oder ein Wasserrohrbruch ist, oder bei der Gasversorgung etwas klemmt. Derartige Ereignisse finden nicht immer innerhalb der 40 Stunden-Woche statt.

vnA

An die Absperreinrichtungen (Schieber, Panzersicherung) darf
nicht jeder beliebige, übereifrige Feuerwehrmann. An diesen
Einrichtungen darf grundsätzlich nur geschultes Personal
(Elektromeister mit Zulassung des Versorgers, oder Gas-
Wasserinstallateur mit Zulassung). Wenn auf dem Zug ein
entsprechend befähigtes Mitglied der Feuerwehr sitzt, dann
kann er/sie das machen. Im Normalfall wird aber direkt mit der
Alarmierung der Versorger benachrichtigt.

Wir können wohl davon ausgehen, dass sich auf jedem Feuerwehrzug mindestens einer befindet der den entsprechenden Fortbildungskurs gemacht und bestanden hat.

Moin!
Hebel umlegen, Gas weg! Dazu benötigt (im Notfall schon gar nicht) niemand eine Ausbilung! Natürlich soll man sich dafür nicht in (Lebens-) Gefahr begeben. Aber oft ist das Abstellen des Gases schon vor dem Eintreffen der Feuerwehr so möglich und die Gefahr etwas reduziert u. evtl. der (mögliche) Schaden etwas eingegrenzt worden. Klar muß diese Absperrmöglichkeit zugänglich sein. Und zwar jederzeit für zutrittsberechtigte Personen (z.B. Mieter).
Die Wiederinbetriebnahme hingegen ist durch Fachleute durchzuführen. Nicht zuletzt deshalb, weil die Leitungen im ausgebrannten Gebäudeteil vorher auf Gebrauchsfähigkeit zu prüfen sind.
Gruß Walter

Ich empfehle Lektüre folgender Seiten:
http://www.kolboske.de/cms/mm/gas/brandschutz_leitun…
hier insbesondere Mitte-Links
http://www.bauordnungen.de/MLAR.pdf
hier 3.4

Da Gasleitungen regelmäßig von den Versorgern überprüft werden und fehlende Sicherheitseinrichtungen nicht durch den Bestandsschutz abgedeckt sind, kann davon ausgegangen werden, dass keine Gasleitung am Netz hängt, die nicht über die erforderlichen thermischen Abtrennungen verfügt.

Weiterhin bitte ich um Fundstellen:
Dass jeder Feuerwehrmann im Brandfall an Abschlussarmaturen im Straßenland rumhantieren darf, wie er lustig ist.
Dass der Raum in dem die Hauszuführung Gas erfolgt jederzeit frei zugänglich sein muss.

Meine Erfahrung mit Hausbewohnern eines brennenden Hauses und „umsichtiges Handeln“ haben nicht wirklich viele gemeinsame Schnittmengen.

Dass bei kleineren Bränden oder bei Bränden in einzelnen Einheiten zuerst nur der Haushahn abgedreht wird, wenn es gefahrlos möglich ist, ist klar. Wenn die Raumtür dann zugestellt ist, wird sie geräumt und die Tür, falls erforderlich, aufgebrochen.
Das Vorgehen spielt aber letztlich keine Rolle. Im Vorfeld hat die Feuerwehr keinerlei Handhabe den Flur räumen zu lassen.

vnA

Dann versuche das mal deinem Versorger klarzumachen.

vnA

Bei uns hier steht das Feuerwehrauto ab und zu in der Garage, weil keiner da ist, der den LKW-Führerschein hat um das Fahrzeug zum Brandort zu fahren. (Von wegen 8 Minuten)

Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Aus verschiedenen Einsatzzentralen ist mir bekannt, dass automatisch im Alamierungsfall Brand der Versorger mitinformiert wird. Meist ist er früher da als das 1.Rettungsfahrzeug (nicht der Erkunder mit dem PKW)

vnA

Das gilt auch für den Absperrschieber in der Straße?

Zur Zugänglichkeit hätte ich gerne mal die einschlägige Vorschrift. Ich bin beruflich ab und an in Wohnhäusern meiner Bauherren. In Mehrfamilienhäusern habe ich, um Manipulationen zu verhindern, noch nie einen unverschlossenen HAR gesehen. Darüber wacht jeder Hausmeister mit Argusaugen.

vnA