Wenn ein Feuer ausbrechen sollte, muss die Feuerwehr in
diesen Raum, um das Hauptventil der Gaszufuhr zu schließen?
Kurze Antwort:
Nein, die Feuerwehr muss im Falle eines Brandes nicht in
diesen Raum.
„Muss“ ist auch nicht im Sinne einer Rechtsverpflichtung gemeint.
Die Feuerwehr ist weder so blöd, noch so suizitgefährdet in
einem brennenden Haus im Keller rumzuirren und den
Hausanschlussraum zu suchen. Der örtliche Versorger wird
informiert und stellt
Klar, deswegen brennen die Häuser mit Gasanschluss ja auch alle bis auf die Grundmauern ab, weil gewartet wird, bis sich ein Versorger einfindet.
Gibt es eine bestimmte Brandschutzverordnung, an welche sich
der Eigentümer des Mietshauses halten muss?
Brandschutzordnungen werden für Einzelobjekte im Rahmen der
Baugenehmigung verlangt. Ob dies hier der Fall ist, weiß meine
Kristallkugel im Moment nicht.
Die ist auch nicht nötig, weil von Brandschutz ver ordnung die Rede war und nicht von Brandschutzordnung.
Das Ordnungsamt - oder das Baurechtsamt, welches die Aufgaben der :früheren „Feuerpolizei“ übernommen hat. Oder die Feuerwehr selbst.
Kommt auf die Gemeinde an. Irgendeiner wird schon zuständig sein.
Das Ordnungsamt ist für die öffentl.Ordnung zuständig.
Zu der mag je nach Bundesland auch die Sicherheit vor die öffentliche Ordnung gefährdenden Großbränden gehören.
Baurechtsamt gibt es nicht. Es gibt Bauplanungsamt und
Bauordnungsamt. Wenn überhaupt die Bauordnung, aber nur, wenn
es sich um einen Rettungsweg handeln würde.
Was du nicht alles weißt, hast wohl den großen Überblick über das gesamte Bauordnungsrecht in 16 Bundesländern und die ganzen Sonderbaurechte wie etwa das der Bahn? Hier mal ein Link zu einem angeblich nicht existenten Baurechtsamt in einer nicht ganz unbedeutenden Stadt eines nicht ganz unbedeutenden Landes.
http://www.stuttgart.de/item/show/305802/1/dept/776?
Feuerpolizei gab es mal 1815
Die Feuerpolizei gab es bis zum 2. Weltkrieg. In der Garage meiner Großmutter mit dem Öltank hing noch ein Emailleschild, das das Rauchen und offenes Feuer „feuerpolizeilich“ verbot.
Feuerwehr hat keinerlei Befugnisse in Privatgebäuden.
Ich verrate dir jetzt mal was: Die Feuerwehr kommt nicht, weil dein Haus brennt. Die Feuerwehr kommt, weil eventuell Menschen aus diesem Haus zu retten sind und weil Nachbarhäuser in Brand gesteckt werden könnten. Und wenn nötig, schlagen die dir hierzu die Haustür mit der Feuerwehraxt ein. Ganz ohne zu fragen. Das Eigentum ist da ein nachrangiges Rechtsgut, und das Hausrecht teilt sein Schicksal.
Lediglich der letzte Satz ist kein Unsinn. der Vermieter ist
wohl am ehesten zuständig.
Wenn du den UP gelesen oder verstanden hättest, dann wüsstest du, dass der Vermieter bereits erfolglos animiert wurde, etwas zu tun.
Ganz ehrlich smalbop
Ganz ehrlich, ja.
s.