Zugang privater Räume - Beweissicherung

Hallo zusammen,

Mal angenommen, die DB hat ein Bauvorhaben. Dafür findet eine Aussen-Besichtigung der anliegenden Häuser zur Beweissicherung statt. Dabei stellt die Bahn, bzw. Deren beauftrage Firma,außen an einem Haus einen Riss fest.
Nun verlangt die Firma Zugang zu den Wohnräumen zur Innenraum Besichtigung.
Die beauftrage Firma gibt jedoch zur Terminwahl nur Termine in der Arbeitszeit der Bewohner an.
Darüber hinaus haben die Mieter starke Bedenken Fremde während der Pandemie ins Haus zu lassen.

Muss der Firma Zugang gewährt werden? Muss man die Termine der Firma hingenommen werden? Kann der Mieter ggf. Lohnausfall für den Tag geltend machen?

Mit freundlichen Grüßen
DjTrulla :sunglasses:

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Gruß
G.

Nein, er muss ja nicht mal persönlich anwesend sein. Er könnte einen Vertrauten damit beauftragen.

Und im übrigen könnte nur der Vermieter den Mieter auffordern so einer Untersuchung nach rechtzeitiger Terminabsprache zuzustimmen.

MfG
duck313

Der Mieter ist an sich der falsche Ansprechpartner für einen Beweissicherungstermin, andererseits aber natürlich der einfacher greifbare und vom Termin direkt Betroffene, mit dem man einen für beide Seiten bestmöglich passenden Termin (und nein, der Betroffene kann nicht verlangen, dass so ein Termin nur Samstags zwischen 15:00 und 17:00 stattfinden kann) vereinbaren kann, wenn der Mieter hieran auch ein Interesse hat.

Stellt sich der Mieter bockig, wird die DB über den Vermieter gehen, und da wird es dann keine großartige Verständigung auf einen genehmen Termin geben, sondern wird sich der Mieter letztendlich recht engen Vorgaben fügen müssen, weil der Vermieter hier ein berechtigtes Interesse an einem Termin problemlos belegen kann (es geht hier schließlich darum, was er an ggf. weiteren Schäden in Falle des Falles von der DB ersetzt bekommt, und wie das Haus im aktuellen Zustand bestmöglich vor Schäden geschützt werden kann). Und ja, so ein Termin ist auch in Corona-Zeiten durchaus machbar.

1 Like

Nö, natürlich nicht. Erstens ist der verlinkte Aufsatz keine Rechtsquelle, und zweitens bezieht er sich auf eine vollkommen andere Situation.

Würde es Dir wohl was ausmachen, Deine Auskünfte auf Gebiete zu beschränken, in denen Du Dich auskennst, und bevorzugt aus eigenen Kenntnissen zu formulieren?

Schöne Grüße

MM