Hallo,
weiß jemand, ob ein Mieter das Recht hat, freien Zugang zu seinem Stromzähler zu haben? In meinem Beispiel geht es darum, dass der Mieter aufgrund von Energiesparmaßnahmen regelmäßig (z.B. einmal pro Monat) überprüfen möchte, ob sich der Verbrauch senkt/steigt usw.
Was wäre, wenn der Stromkasten abgeschlossen ist, der Hausmeister nur dann im Haus ist, wenn der Mieter arbeiten geht, der Mieter den Hausmeister immer übers Handy anrufen muss, um einen Termin zum Ablesen auszumachen?
Begründung des Hausmeisters, wehalb der Stromkasten (Stromzähler) abgeschlossen ist: „…hat die Eigentümerversammlung so beschlossen.“ Das Haus ist ein Mehrfamilienhaus, das zur Hälfte aus Mietern und zur Hälfte aus Eigentümern besteht.
Der Vermieter verweist auf die Aussage des Hausmeisters.
Liebe Grüße!