Angenommen jemand erhält die Betriebskostenabrechnung für 2005 und der Brief befände sich am 2. Januar im Briefkasten. Wann er dort reingekommen ist, ist unklar, da der Mieter ab dem 23.12.06 nicht vor Ort war. Aufgrund der Verjährungsfrist stellt sich die Frage, wann jetzt der Zugang erfolgt ist?
Angenommen jemand erhält die Betriebskostenabrechnung für 2005
und der Brief befände sich am 2. Januar im Briefkasten. Wann
er dort reingekommen ist, ist unklar, da der Mieter ab dem
23.12.06 nicht vor Ort war. Aufgrund der Verjährungsfrist
stellt sich die Frage, wann jetzt der Zugang erfolgt ist?
Hallo
ist er per Post zugegangen befindet sich ein Stempel darauf.
Wurde er persönlich eingeworfen, nicht.
Wenn der Empfänger nicht anwesend war kann er natürlich nicht wissen wann der Einwurf erfolgte, das kann also vom 24.12. bis 01.01. gewesen sein.
Daher würde ich erst einmal davon ausgehen, dass die Zustellung rechtzeitig erfolgte, denn das Gegenteil kann der Empfänger ja nicht beweisen.
Gruß
Da scheint sich ja jemand um die berechtigten Forderungen seines vermieters rumdrücken zu wollen.
Daher sag ich einfach mal, die Abrechnung gilt und die Nachzahlung ist sofort zu zahlen!