Zugang wird verwehrt

Man stelle sich folgenden Fall vor:
Person A verkauft ein Anwesen (z. B. landwirtschaftliche Hofstelle ) und lässt sich im Notariatsvertrag die Nutzung eines Schuppen eventuell für eine begrenzte Zeit, z.B. als Lagerraum festschreiben. Aber der Zugang zum Gebäude wird nicht geregelt.
Nun kommt Person B ins Spiel. Ist der Käufer. Und sehr böse.
Will A ärgern und schädigen. Und bockiert mit schweren Maschinen die Tore des
Schuppens. Person B ist damit der Zugang ganz oder nur erschwert möglich.

Wie kann sich den nun A ( ein liebes kleines Bäuerlein ) wehren?
Mistgabel und Sense sollen vorerst nicht eingesetzt werden.
Würde er den notfalls vor Gericht Recht bekommen?
Aber viel Geld hat er auch nicht, obwohl er sein ganzes Leben schwer gearbeitet hat.

Was meint Ihr?

Hallo Fragewurm,

Man stelle sich folgenden Fall vor:
Person A verkauft ein Anwesen (z. B. landwirtschaftliche
Hofstelle ) und lässt sich im Notariatsvertrag die Nutzung
eines Schuppen eventuell für eine begrenzte Zeit, z.B. als
Lagerraum festschreiben. Aber der Zugang zum Gebäude wird
nicht geregelt.
Nun kommt Person B ins Spiel. Ist der Käufer. Und sehr böse.
Will A ärgern und schädigen. Und bockiert mit schweren
Maschinen die Tore des
Schuppens. Person B ist damit der Zugang ganz oder nur
erschwert möglich.

Wie kann sich den nun A ( ein liebes kleines Bäuerlein )
wehren?
Mistgabel und Sense sollen vorerst nicht eingesetzt werden.
Würde er den notfalls vor Gericht Recht bekommen?

Durch die Nutzung ist der Zugang implizit mit eingeschlossen, da ohne Zugang eine Nutzung nicht möglich ist.

Somit ist grundsätzlich klar in welche Richtung das Gericht entscheidet. Fraglich ist nur ob der uneingeschränkte Zugang gewährt werden mus, oder nur zu bestimmten Zeiten oder nur nach Absprache und mit welchen Mitteln (zu Fuss, Traktor, Panzer) der Zugang gewährt werden muss. Das ergibt sich aber auch aus der Art des Gebäudes, dessen normale Nutzung und was dazu im Vertrag geschrieben steht.

z.B. machtes einen Unterschied ob ein Raum als Werkstatt oder als Büroraum bezeichnet wird. z.B. kann einem Schmied die Schmiede-Arbeit in einem als Büro bezeichneten Raum untersagt werden, da dauerndes Hämmern in einem Büro nicht normal ist.

MfG Peter(TOO)

Also, der ehemalige Holzschuppen kann laut Vertrag als Lagerraum für persönliche Sachen genutzt werden.
Nun wurde darin ein älterer Traktor, der auf den Anwesen vorhanden war und im Vertrag ausdrücklich vom Verkauf ausgeschlossen wurde, abgestellt.
Diesen wollte der Verkäufer gelegentlich ( ab und zu Samstags für Forstarbeiten )
nutzen. Bei Gelegenheit sollte er verkauft werden.
Beides ist ja nicht mehr möglich.
Auch persönliche Gegenstände (Möbelstücke,größere Haushaltsgeräte), die verkauft weden sollten (Ebay), sind blockiert.
Eine Beeinträchtigung des Käufers durch die Nutzung des Schuppens ist in keinster Weise geben.
Mfg. Siegfried

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Siegfried,

Also, der ehemalige Holzschuppen kann laut Vertrag als
Lagerraum für persönliche Sachen genutzt werden.
Nun wurde darin ein älterer Traktor, der auf den Anwesen
vorhanden war und im Vertrag ausdrücklich vom Verkauf
ausgeschlossen wurde, abgestellt.
Diesen wollte der Verkäufer gelegentlich ( ab und zu Samstags
für Forstarbeiten )
nutzen. Bei Gelegenheit sollte er verkauft werden.
Beides ist ja nicht mehr möglich.
Auch persönliche Gegenstände (Möbelstücke,größere
Haushaltsgeräte), die verkauft weden sollten (Ebay), sind
blockiert.
Eine Beeinträchtigung des Käufers durch die Nutzung des
Schuppens ist in keinster Weise geben.

Die einfachste Möglichkeit wäre vielleicht zuerst mit der Polizei zu sprechen, bevor man vor Gericht geht und dann zusammen mit dieser den Schuppen aufzusuchen. Manchmal hilft das schon.

MfG Peter(TOO)

Hallo,

A kann vor Gericht auf ein Notwegerecht einklagen und wird Recht bekommen.

nicki